EU Fluggastrechte / Annullierung

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b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
182
45
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600 € an Condor, Verpflegungskosten, falls Voucher nicht ausreicht.
Wenn Du selbst was früheres buchst, riskierst Du ganz vielleicht Deine 600 €.
Ok, das freut mich vom Profi zu hören, weil Google bzw ChatGPT aussagt, dass ich etwaige Entschädigungskosten an SriLankan Airlines stellen soll:

„Ausführender Luftfahrtunternehmer ist das Luftfahrtunternehmen, das einen Flug im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen Person durchführt.“ (Art. 2 lit. b EU-261) Und weiter: „Die Verpflichtungen aus dieser Verordnung treffen den ausführenden Luftfahrtunternehmer.“ (Art. 3, Art. 5–7 EU-261) ➡️ Der EuGH hat das mehrfach bestätigt.
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
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Ok, das freut mich vom Profi zu hören, weil Google bzw ChatGPT aussagt, dass ich etwaige Entschädigungskosten an SriLankan Airlines stellen soll:

„Ausführender Luftfahrtunternehmer ist das Luftfahrtunternehmen, das einen Flug im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen Person durchführt.“ (Art. 2 lit. b EU-261) Und weiter: „Die Verpflichtungen aus dieser Verordnung treffen den ausführenden Luftfahrtunternehmer.“ (Art. 3, Art. 5–7 EU-261) ➡️ Der EuGH hat das mehrfach bestätigt.

wenn du heute einen ganz wichtigen Termin hast und es elementar ist, rechtzeitig einzukommen.. Condor kurze Frist (schriftlich) setzen, 30min und Umbuchung auf nächstmögliche Alternative (wahrscheinlich ein LH Flug).

Diesen Buchen und dann Condor die Rechnung hierzu schicken.
 

b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
182
45
Ein Fünfgänge Menü in der Flughafengastronomie und dazu 600 Euro erscheinen mir viel attraktiver.
Das bezieht sich auf das hier:
wenn du heute einen ganz wichtigen Termin hast und es elementar ist, rechtzeitig einzukommen.. Condor kurze Frist (schriftlich) setzen, 30min und Umbuchung auf nächstmögliche Alternative (wahrscheinlich ein LH Flug).

Diesen Buchen und dann Condor die Rechnung hierzu schicken.

Denke auch, dass ich dann lieber die 600 Euro nehme, da der frühstmögliche Flug um 12 Uhr wäre und ich die zwei weiteren Stunden für 600 Euro dann doch in Kauf nehme.
 
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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
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MUC / FMO
Ok, das freut mich vom Profi zu hören, weil Google bzw ChatGPT aussagt, dass ich etwaige Entschädigungskosten an SriLankan Airlines stellen soll:

„Ausführender Luftfahrtunternehmer ist das Luftfahrtunternehmen, das einen Flug im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen Person durchführt.“ (Art. 2 lit. b EU-261) Und weiter: „Die Verpflichtungen aus dieser Verordnung treffen den ausführenden Luftfahrtunternehmer.“ (Art. 3, Art. 5–7 EU-261) ➡️ Der EuGH hat das mehrfach bestätigt.
Nie Nie nie und niemals nie KI nach irgendwelchen Fakten Fragen.
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
504
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Moin,

bei meinem LH Abenteuer letzte Woche stellt sich LH weiterhin quer und verweist darauf, dass das Wetter Schuld an der Annullierung war. Sie verweisen auf eine mögliche Schlichtungsstelle. Habt ihr da Erfahrungen mit?
 

sebastianaut

Reguläres Mitglied
25.01.2021
57
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Hallo,
bin wiedermal (mit Familie also 4 Pax) am Rückflug von Malaga nach Salzburg in FRA hängen geblieben. Der LH Flieger von FRA nach Malaga (mit welchem wir von Malaga nach FRA dann ca. 3h verspätet abgeflogen sind) war zu spät rausgekommen (in FRA war an dem Tag "etwas" Schneefall - "Umlaufverspätung".

Als wir dann in FRA verspätet gelandet sind war wieder alles pünktlich - hätte als LH einen Flieger in Malaga gehabt hätte es gar kein Problem gegeben...

Wurden dann auf einen Flug FRA-SZG am nächsten Tag umgebucht. Hotelkosten und so zahlt LH - nur die Ausgelichszahlung 4x400 will sie mit folgender Begründen nicht zahlen:

"Für einen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 kommt es bei verpassten Anschlussflügen darauf an, ob die von der Airline zu vertretende Verspätung ursächlich für das Verpassen der Verbindung war und dadurch die Ankunftsverspätung von über drei Stunden am Endziel eingetreten ist. Maßgeblich ist dabei, ob die von der Airline zu verantwortende Verzögerung die erforderliche Mindestumsteigezeit (Umsteigepuffer) überschritten hat. In Ihrem Fall lag die von uns zu vertretende Verspätung unterhalb der für einen gesicherten Anschluss erforderlichen Umsteigepufferzeit. Das bedeutet: Obwohl die Ankunft am Endziel letztlich mehr als drei Stunden verspätet war, beruht diese Verspätung nicht auf einer qualifizierenden, von der Airline zu verantwortenden Primärverspätung, die den Anschluss unter Unterschreiten der Mindestumsteigezeit unmöglich gemacht hätte. Nach der Verordnung besteht daher kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung."


Als Begründung das WETTER anzugeben würde ich ja noch eher verstehen - davon schreibt LH aber gar nichts ...

Was meint ihr - loht sich Anwalt / Klagen hier?
Liebe Grüße
Sebastian
 

daddycoool

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
263
196
Moin,

bei meinem LH Abenteuer letzte Woche stellt sich LH weiterhin quer und verweist darauf, dass das Wetter Schuld an der Annullierung war. Sie verweisen auf eine mögliche Schlichtungsstelle. Habt ihr da Erfahrungen mit?

Mit der Schlichtungsstelle habe ich eher negative Erfahrungen in der jüngeren Vergangenheit.
Das war mal anders. Kann aber ein sehr subjektiver Eindruck sein.

Fakt ist, es kostet Dich nichts außer viel Geduld.

Warum das Wetter schuld sein soll, wenn eine Stunde vorher noch geflogen wurde, das erscheint mir doch sehr weit hergeholt. Vielleicht gibst Du es ja doch an den forenbekannten Fachanwalt ?
 
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LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.467
1.981
LEJ
@kexbox oder @umsteiger anschreiben, Einschätzung einholen und loslegen lassen.
Den Hinweis hat das Pony doch nun schon mehrfach bekommen. Vielleicht hat es Angst vor den pööössen Anwälten - dann muss es halt die Brieffreundschaft mit LH weiter pflegen. Allerdings mögen das oder gar "Schlichtungsstelle" die Anwälte gar nicht 🤪😉.
 

Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
4.182
4.992
Chersonesus Cimbrica
Wieder hat der EuGH die Rechte Reisender gestärkt: Wer seinen ausgefallenen Flug über ein Portal gebucht hat, bekommt auch dessen Vermittlungsgebühr zurück - und zwar von der Fluglinie.

 

Kapi1904

Erfahrenes Mitglied
25.07.2011
483
66
Würde hier sicher schon zig mal gefragt aber ich kann gerade keine klare Antwort finden. LH Langstrecke knapp unter 4h Verspätung aufgrund von technical und Flugzeugtausch.

LH bietet 300 Euro an, also 50% Kürzung. Ist das so korrekt? Im Gesetzestext liest sich das so, dass die 50% nur greifen wenn man auf einem alternativen Flug befördert wurde. Hier war der Flug aber einfach nur verspätet.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
14.523
8.429
Und wenn die Verspätung auf Langstrecke unter 4 h war, sollte es eigentlich gar nichts geben. Ich bin verwundert über das Angebot der LH.
 

ftl789

Erfahrenes Mitglied
26.02.2025
286
302
Würde hier sicher schon zig mal gefragt aber ich kann gerade keine klare Antwort finden. LH Langstrecke knapp unter 4h Verspätung aufgrund von technical und Flugzeugtausch.

LH bietet 300 Euro an, also 50% Kürzung. Ist das so korrekt? Im Gesetzestext liest sich das so, dass die 50% nur greifen wenn man auf einem alternativen Flug befördert wurde. Hier war der Flug aber einfach nur verspätet.
Ich würde die 300 nehmen. Gilt ein A/C Change als Ersatzbeförderung? LH sieht es anscheinend so, denn sonst würden sie unter 4 Stunden nichts zahlen.
 
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Kapi1904

Erfahrenes Mitglied
25.07.2011
483
66
Ich würde die 300 nehmen. Gilt ein A/C Change als Ersatzbeförderung? LH sieht es anscheinend so, denn sonst würden sie unter 4 Stunden nichts zahlen.
Hm, ist es nicht so dass es bei Ersatzbeförderung erst ab 4 Stunden etwas gibt. Ich blicke nicht mehr wirklich durch aber bin mir ziemlich sicher dass mir Entschädigung zusteht

1000052876.jpg
 

ftl789

Erfahrenes Mitglied
26.02.2025
286
302
Hm, ist es nicht so dass es bei Ersatzbeförderung erst ab 4 Stunden etwas gibt. Ich blicke nicht mehr wirklich durch aber bin mir ziemlich sicher dass mir Entschädigung zusteht

Anhang anzeigen 325517
Ersatzbeförderung greift bei Verspätung bis 4 Stunden
1768548872569.png
Wobei ich mich da selber korrigieren muss, das war ja eine Verspätung und keine Ersatzbeförderung, sollte also 600€ geben (da kann aber ein Jurist sicher besser helfen)
 

morepp

Erfahrenes Mitglied
13.09.2010
308
236
Wie schaut es bei bei einem kurzen Aufenthalt am Zielort aus wenn man durch Unregelmäßigkeiten beim Hinflug erst nach dem geplanten Start des Rückfluges ankommt?

Beim Hinflug den Anschluss verpasst, dadurch Weiterflug erst am Folgetag. Dadurch war auch nicht mehr der Rückflug erreichbar und musste nach hinten verlegt werden.

Besteht hier der doppelte Anspruch einer Ausgleichszahlung?
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
5.639
6.524
DTM
Liebe Gemeinde-Mitglieder,

der vorliegende Fall betrifft nicht mich selbst, sondern einen Bekannten.
Ich bitte um Eure Einschätzung, ob Anspruch auf Kompensation bestehen könnte oder eher nicht.

Gebucht wurde kurzfristig (einen Tag vor Abflug) über Scandinavian Airlines (SAS) - ein Flugticket, Flugesellschaften: Widerøe und SAS

Flugstreckenverlauf am Montag, 12.01.2026:
Svolvær (SVJ) 🇳🇴- Bodø (BOO) 🇳🇴 mit WF825 ✔️
Bodø (BOO) 🇳🇴 - Trondheim (TRD) mit SK4561 ✔️
Trondheim (TRD) 🇳🇴 - Copenhagen (CPH) 🇩🇰 mit SK2881 ❌ Flug wurde kurzfristig gestrichen. Grund: starker Wind 💨

Umbuchung auf TRD-CPH mit SK2883 - die ursprüngliche Ankunft in CPH (mit SK2881) sollte laut Ticket um 16:40 Uhr erfolgen.
Tatsächliche Ankunft war erst um 21:27 Uhr und somit deutlich über 4 Stunden später.

Wie schätzt Ihr dies ein? Könnte da Anspruch auf 125 EUR oder gar 250 EUR bestehen?
Vielen Dank, vorab!
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
5.639
6.524
DTM
Gab es frühere möglichkeiten? War der Ersatzflug pünktlich? Ich würde sagen, für Wind kann die Airline nix.
Frühere Möglichkeiten, ab Trondheim (TRD) nach Copenhagen (CPH) zu kommen, gab es am 12.01. wohl nicht und der Ersatzflug (SK2883) war annähernd pünktlich. Die Ankunft erfolgte nur halt über 4 Stunden später, als eigentlich laut Ticket (SK2881) vorgesehen.
Ich habe es mir bei FlightRadar24 etwas näher angeschaut.
Am 12.01.2026 war ein CRJ9 (EI-FPF) für CPH-TRD-CPH geplant. Es wurden zwei Anflugversuche in TRD unternommen. Beide wurden abgebrochen (Go-Around). Die Maschine flog darafhin den Ausweichflughafen Oslo (OSL) an.
SK2881 TRD CPH wurde somit gestrichen (war ja kein Flugzeug da). Andere Flugzeuge landeten normal in TRD. Der Flugbetrieb wurde nicht eingestellt. In CPH war auch kein außergewöhnliches Wetter.
Ich meine, einen Versuch die Kompensation zu verlangen, kann man ja unternehmen. Zu verlieren gibt's erstmal nichts, außer etwas Zeiteinsatz.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
5.036
6.235
Sehe ich auch so. Die machen aber nicht aus Spaß zwei Go-Arounds also selbst wenn andere gelandet sind, sieht es hier nicht nach Airline verschulden aus.
Na ja, wenn andere landen muss man sich schon fragen warum. Wenn die Gesellschaft das falsche Flugzeug (max. demonstrated Crosswind) oder die falsche Crew für den Flug einsetzt, ist ihr das schon anzulasten. Eurowings hat z.B. früher mit dem CRJ auf Flügen nach Island nur Ausbilder fliegen lassen, da der Anflug wettermäßig kritisch ist und sich der nächste offizielle Alternate in Schottland befindet.
 
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