EU-Fluggastrechte: außergewöhnliche Umstände und zumutbare Maßnahmen

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KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
948
2.283
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Kurzes Update zu meinem im parallelen Sammelthema schonmal angefragten Fall:

Gestern Abend (8.11.2019) gebucht gewesen auf W65054 von KEF nach KRK. Geplanter Abflug 19.05, am Ende sind wir um 01.10 Uhr gestartet. Begründung laut Personal am Check-In: der starke Wind mache Turnaroundabfertigungen am KEF nicht möglich, weshalb die Maschine auch erst kurz vor Mitternacht auf Island ankommt. Dies sei eine Maßnahme der Airline um den Flug überhaupt stattfinden lassen zu können und nicht stornieren zu müssen. Die betraf übrigens sämtliche Wizz-Flüge nach Polen sowie nach Luton, welche alle um ca. 5 Stunden nach hinten verlegt wurden. Aber: soweit ich das beobachten konnte, flog Easyjet noch am Abend Turnarounds nach Luton und Gatwick. Als ich dies am Schalter ansprach war die Anwort: „we don‘t know why they are flying“. Auch sämtliche Flüge anderer Airlines flogen ab (der Wind war übrigens in der Tat recht stark)

mittlerweile bin bin ich auch gut in Krakau angekommen, kurz vor Landung kam aber noch mal die Durchsage des Piloten: „we apologize again for the delay which due to bad weather in Poland in the morning”...Mh...ja was denn jetzt? Auch beim Checken der Departures in KRK am 8.11. sind mir nicht ungewöhnlich viele Ausfälle aufgefallen...



Hierzu habe ich nun bei Wizzair bezüglich Entschädigung angeklopft:

1. Antwort: Gibt nix, Begründung:

Nachdem wir Ihren Fall gründlich untersucht haben, bestätigen wir dass der Flug verspätet wurde aufgrund plötzlicher Umstände die außerhalb unserer Kontrolle lagen.

Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie während der Buchung akzeptiert haben, sind Sie zur Entschädigung nicht berechtigt.

Daraufhin wollte ich es nochmals genauer wissen und habe nachgehakt, was denn genau diese Umstände gewesen sein sollen und habe erwähnt dass mir weder ein Streik bekannt war und auch bei dem Wetter alle anderen Airlines außer Wizzair geflogen sind.

2.Antwort: gibt immer noch nix, Begründung:

Ich muss Sie informieren, dass eine Fluggesellschaft nicht verpflichtet ist, Details einer Stornierung oder Verspätung an den Kunden weiterzugeben da diese für das Geschäftsgeheimnis verantwortlich ist.

Solche Informationen können nur auf Antrag der zugelassenen Stellen gegeben werden.


Wie schätzt ihr das Ganze ein...? Blufft Wizzair und es lagen in Wirklichkeit gar keine außergewöhnlichen Umstände vor und man versucht uns hier ohne Kompensation abzuspeisen?
Hatte bisher immer nur Fälle, bei welchen die betroffene Airline genaue Gründe (egal ob gerechtfertigt oder nicht) angab, weshalb der Flug verspätet war/storniert wurde. Eine konkrete Aussage/Ausrede hat da zumindest bei mir noch niemand verweigert...


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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.428
498
Ist halt einfach ein sch*** kundenfeindlicher Billigflieger, hier würde ich mit allen Mitteln der Kunst auf die Finger klopfen.. Ist ja lächerlich hoch 10 das Verhalten.
 

txs

Erfahrenes Mitglied
17.12.2015
402
319
Code:
Dear Mr, 

We refer to your recent correspondence dated 02/12/2019.

We regret the delay of your flight FR1849 from Aqaba to Cologne Bonn on the 2019-12-03, which was caused due to an unexpected technical fault, with the aircraft due to operate your flight.

Our record show that you decided not to boarded the flight therefore no compensation is due.

We hope the above has clarified the matters regarding your claim. 

Yours sincerely,

Customer Service

Was ist von dieser Aussage zu halten?
 

tisch

Erfahrenes Mitglied
15.11.2017
585
22
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Dear Mr, 

We refer to your recent correspondence dated 02/12/2019.

We regret the delay of your flight FR1849 from Aqaba to Cologne Bonn on the 2019-12-03, which was caused due to an unexpected technical fault, with the aircraft due to operate your flight.

Our record show that you decided not to boarded the flight therefore no compensation is due.

We hope the above has clarified the matters regarding your claim. 

Yours sincerely,

Customer Service

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Normalerweise gibt es keine Entschädigung für sowas und nur den Ticketpreis, da du nicht geflogen bist. Gab aber glaub ich auch ein anders lautendes Urteil dazu. Hatte so einen Fall mit Vueling in 2017. Wäre mir persönlich zu heikel um das persönlich mit Anwalt zu verfolgen.

Hab den Fall dann an Fairplane abgegeben. Haben sie angenommen auch nach Schilderung des Sachverhalts. Gibt auch 19€ Cashback zusätzlich bei Shopbuddies.
 
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SafariPark

Reguläres Mitglied
10.08.2016
54
13
Münster
Wie schätzt ihr das Ganze ein...? Blufft Wizzair und es lagen in Wirklichkeit gar keine außergewöhnlichen Umstände vor und man versucht uns hier ohne Kompensation abzuspeisen?
Hatte bisher immer nur Fälle, bei welchen die betroffene Airline genaue Gründe (egal ob gerechtfertigt oder nicht) angab, weshalb der Flug verspätet war/storniert wurde. Eine konkrete Aussage/Ausrede hat da zumindest bei mir noch niemand verweigert...


Die exakt gleiche Antwort haben wir bei 14 Stunden Verspätung von Hannover nach Bukarest auch bekommen. Nachgehakt, auch nur den Satz "Informationen [...] nur auf Antrag der zugelassenen Stellen" erhalten. Geklagt und noch weit vor einer möglichen (mdl.) Verhandlung sowohl Entschädigung als auch Hotelzimmer, Verpflegung und Transfer bezahlt bekommen... ohne Klage wäre das aber nie was geworden - ist natürlich trotzdem immer ein Risiko, wenn es nicht ganz 100% klar ist.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Code:
Dear Mr, 

We refer to your recent correspondence dated 02/12/2019.

We regret the delay of your flight FR1849 from Aqaba to Cologne Bonn on the 2019-12-03, which was caused due to an unexpected technical fault, with the aircraft due to operate your flight.

Our record show that you decided not to boarded the flight therefore no compensation is due.

We hope the above has clarified the matters regarding your claim. 

Yours sincerely,

Customer Service

Was ist von dieser Aussage zu halten?

Das kann man durchaus anders sehen als FR.

Im Grunde stellt sich hier die Frage, ob Voraussetzung für den Anspruch auf Ausgleichszahlung ist, dass der Fluggast tatsächlich befördert wird und infolgedessen verspätet am Zielflughafen ankommt. Das LG Darmstadt (Urt. v. 19.9.2012 – 7 S 81/12; Urt. v. 18.12.2013 – 7 S 120/13) sieht das in der Tat so und ist der Ansicht, dass eine hypothetische Verspätung des auf die (verspätete) Beförderung verzichtenden Passagiers nicht ausreiche, um den Anspruch zu begründen. Anders sieht das z.B. das LG Frankfurt/M. (Urt. v 25.4.2013 – 2-24 S 213/12): Danach entsteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung auch dann, wenn der die Kündigung des Beförderungsvertrags in dem Zeitpunkt erklärt wird, in dem die Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden nicht mehr vermeidbar ist. Die Teilnahme an dem verspäteten Flug sei für das Entstehen des Anspruchs auf Ausgleichszahlung keine Voraussetzung (so auch AG Bremen 22.11.2012 – 9 C 270/12 Rn. 18, AG Hamburg 26.4.2016 – 12 C 238/15; AG Königs Wusterhausen 13.4.2017 – 4 C 2780/16 (2); 27.5.2016 – 4 C 6/16). Das AG Hamburg (Urt. v. 28.10.2014 – 18b C 290/13) führt hierzu – wie ich finde: richtig – aus: „Angesichts des mit der Verordnung bezweckten hohen Schutzniveaus (Erwägungsgrund 1) wäre eine Auslegung, die Fluggäste zwingt, einen derart verspäteten Flug anzutreten, um einen Ausgleich für die erlittenen Unannehmlichkeiten zu erhalten, mit dem Regelwerk der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nicht vereinbar, zumal eine erhebliche (mindestens dreistündige), schon vor dem Abflug feststehende Verspätung eine Reise widersinnig machen (Wochenendreise) oder den mit ihr verfolgten Zweck gänzlich vereiteln kann (Geschäftstermin).“ Mit anderen Worten: Wenn die (große) Verspätung unvermeidbar eintritt, dann wäre es doch bloße Förmelei, dem Pax abzuverlangen, die Reise auch dann anzutreten, wenn sie für ihn sinnlos geworden ist, nur um dann die Ausgleichszahlung geltend machen zu können. Der Zeitverlust und die Unannehmlichkeiten treten schließlich auch dann schon ein, wenn der Pax es aufgrund der dreistündigen Verspätung gar nicht an sein Endziel schafft.
 

aeronavtis

Erfahrenes Mitglied
28.09.2017
295
3
Was ist von dieser Aussage zu halten?
Eurowings hat in einem vergleichbaren Fall ohne Murren gezahlt. In wie weit tatsächlich geprüft wurde, ob geflogen wurde, weiß ich nicht. Vorsichtshalber habe ich die Rückerstattung des Flugpreises erst beantragt, nachdem die Ausgleichszahlung eingegangen war.
 

Pirimpirim

Erfahrenes Mitglied
01.03.2013
465
0
SLU+MP24
Danke fuers Lesen!

gebucht auf 3S217 (also Air Antilles), oneway fuer 2 PAX FDF-SLU am 8.12
um 21.50 gestartet anstatt 18.30, enstprechend verspaetet gelandet.

Ich kenne hier in SLU einen Mitarbeiter, der Grund der Verspaetung seien die Wahlen in DOM. Diese 3S Maschine wurde dafuer extra gechartert, flog deshalb Umwege, und somit war die Verspaetung regelrecht einkalkuliert, und den Kunden einfach weitergegeben worden (ohne Vorabinfo). Ich bin leider unerfahren mit Flightstats und co. Am 8.12. Konnte ich jedoch sehen, dass genau diese Maschine in UVF und DOM war (anstatt PTP/SLU/SXM, glaube ich).

Verpflegung am Boden gab es, erst nachdem ich den Gateagent freundlich darauf angesprochen hatte (er war sichtbar ungluecklich darueber dass Kunden nach Flugrechten googeln koennen). Sandwiches und Wasserflaschen kamen.

Glaubt ihr es besteht Anrecht auf Entschaedigung (immerhin ist FDF in EU)? Welchen online RA koennt ihr empfehlen der uns das ganze risikofrei abnimmt? Gibt es, agebsehen vom Forum Reisebuero auch einen Forum-RA? :)

Was ich bedaure (Bemerkung am Rande) ist, dass mein Dad am Rollstuhl sitzen musste, non stop fuer ueber 6 Stunden. Ich versuche lange Sitzzeiten immer zu vermeiden (Langstrecken fliegen wir C oder F, dann kann er zumindest liegen). Aber gut, er ist Fit to Fly und muss dass wohl oder uebel aushalten. Brutal war jedoch, dass der Gateagent beim Einchecken darauf bestanden hat unseren Rollstuhl einzuchecken, er dann ueber eine Stunde auf einer Bank sitzen musste, schoen brav wartend bis jemand kommt (es haette noch laenger gedauert wenn ich nicht aktiv geworden waere). Irgendwann musste er auf die Toilette, diese war aber nur am oberen Stock und fuer ihm nur schwer mit den Kruecken zu erreichen. Ich ging zuerst zum Gateagent, dann zum Buero vom Mobility Assistance (PMR). Jemand muss endlich mit dem Rollstuhl kommen! Erst als ich etwas direkter wurde (immer freundlich), und klar machte dass man einen Rollstuhl PAXEN nicht derartig noetigen koenne (immerhin war es der Gateagent der verlangte seinen eigenen Rollstuhl einzuchecken), ging etwas weiter. Das war fuer meinen Vater ziemlich demuetigend. Ich tu mir schwer dafuer Kulanz und Verstaendnis aufzubringen. Ich glaube FDF hat einfach zu wenig Personal fuer special needs....
 
Zuletzt bearbeitet:

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Glaubt ihr es besteht Anrecht auf Entschaedigung (immerhin ist FDF in EU)? Welchen online RA koennt ihr empfehlen der uns das ganze risikofrei abnimmt? Gibt es, agebsehen vom Forum Reisebuero auch einen Forum-RA? :)

Ja, der Anspruch dürfte bestehen. Zu der kleinen Besonderheit der frz. Überseegebiete: Nach Art. 349, 355 AEUV gehören natürlich auch die frz. Übersee Departements zu französischem Hoheitsgebiet, d.h. Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Reunion, Saint Barthelemy, Saint Martin fallen - anders als z.B. St. Pierre und Miquelon, Französisch Polynesien oder die frz. Süd-/Antarktisgebiete oder bspw. auch die Niederländischen Antillen - grundsätzlich in den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 261/2004. Schwieriger wird es natürlich mit der Rechtdurchsetzung. Da wird mal als in Deutschland/Europa zugelassener Anwalt wohl wenig ausrichten können...
 

polyglot

Erfahrenes Mitglied
26.10.2019
631
607
Hallo,
der Flug LH2236 MUC-CDG meiner +1 wurde am 5. Dez. ein Tag vor Abflug gestrichen. Ersatzflug war dann auch mit LH 2 Stunden vorher (alternativ war 3 Stunden später auch möglich). Nachdem Sie Kompensation verlangt hat, erwähnt LH, dass es ein Streik gab. Konkret schreibt LH:
"
Den Streik, der für unsere Passagiere mit großem Ärger und für Lufthansa mit hohen Kosten verbunden war, konnten wir leider nicht verhindern. Zumal es sich bei den Arbeitnehmern, die mit ihrer Arbeitsniederlegung einen normalen Flugbetrieb unmöglich gemacht haben, nicht um Mitarbeiter von Lufthansa handelte. So sehr wir die Folgen des Streiks für unsere Passagiere bedauern: Lufthansa trägt keine Verantwortung für Entstehung und Verlauf des Streiks. Daher bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch nach Schadensersatz nicht nachkommen.
"
Klar haben viele franzonsen an dem Tag in Paris gestreikt, aber die anderen LH Flüge sind geflogen. Kann LH jeden Streik, den es gerade gibt als Begründung nutzen? Wo bekomme ich heraus, ob der Streik tatsächlich einen relevanten Einfluss auf LH hatte? Was sollte sie LH überhaupt zurückschreiben?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.965
2.395
Das war ein Generalstreik, kein Streik "in Paris". In diesem Fall kannst du froh sein, dass du überhaupt hingekommen bist.
 
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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.484
6.348
Ohne konkreten Anlass, sondern rein aus Interesse: Meines Wissens gilt der Flug als abgeschlossen, wenn die Türe offen ist und der Passagier das Flugzeug verlassen kann. OE2331 ist gestern mit 17 Minuten Verspätung um 21:57 Uhr gelandet. Kurz darauf konnten wir das Flugzeug auch verlassen, allerdings kamen wir nicht weit. Beide Busse warteten auf die letzte Familie, die sich nach gefühlt 10 Minuten endlich bequemte den Kinderwagen über die Treppe zu hieven. Als die dann endlich da waren, fuhr der erste von zwei Bussen los. Aber nicht unserer, der Fahrer ging erst nochmal ins Flugzeug hoch und unterhielt sich entspannt mit der Crew. Weitere Minuten zogen ins Land, bis wir dann endlich losgefahren sind und den Bus nach 30 Sekunden Fahrt verlassen konnten.

Wie gesagt: Ohne Anlass, die paar Minuten Verspätung tun mir nicht weh und sind weit pünktlicher als die Bahn. Dennoch frage ich mich wie es gewesen wäre, wenn die Kinderwagen-Trödler und der gesprächige Fahrer die Verspätung von 02:55 auf 03:10 getrieben hätten.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Wurde hier schon mehrfach ausgiebig diskutiert. Die einen halten den Drops für gelutscht, seitdem der EuGH ohne Einschränkung vom Öffnen der Flugzeugtür gesprochen hat. Die anderen halten die Frage für offen, weil mit dem Öffnen der Flugzeugtür der Passagier sich noch nicht - wie vom EuGH gefordert - frei bewegen kann, sondern vor/in dem Bus immer noch den Weisungen der Crew bzw. des Flughafenpersonals unterliegt, bis er das Terminal erreicht. Die einen sagen, die Busfehlleistung gehe die Airline nix an; die anderen sagen: natürlich geht die das was an, denn von der planmäßigen Landung hat der Passagier nichts, wenn er erst noch dreimal um FRA herumfährt.
 
Zuletzt bearbeitet:

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Way to go, dog! Sehr amüsant, wie sich die ERA-Lobbyistin über die Habgier des Passagiers zum Nachteil Airline beklagt. Die meisten Streichungen gehen ja auf wohltätige und gemeinnützige Motive der Airlines zurück. :rolleyes:

Ich vermute mal. da war schlichtweg ein Ticket für den Hund gebucht und keiner hat es gemerkt....
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.017
315
Was ist eigentlich, wenn der Flieger von B nach A Verspätung hat, weil der Turnaround in B so knapp kalkuliert ist, dass sich ein verspäteter Abflug (definitiv witterungsbedingt) in A auf eine Reise B-A-C so auswirkt, dass in A der Anschluss nach C verpasst wird (was zu 24 Stunden Verspätung geführt hat)?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Was ist eigentlich, wenn der Flieger von B nach A Verspätung hat, weil der Turnaround in B so knapp kalkuliert ist, dass sich ein verspäteter Abflug (definitiv witterungsbedingt) in A auf eine Reise B-A-C so auswirkt, dass in A der Anschluss nach C verpasst wird (was zu 24 Stunden Verspätung geführt hat)?
Kommt auf den genauen Einzelfall an, in vielen Fällen kann es sein dass die außergewöhnlichen Umstände auch auf den Folgeflug übergehen.
Eigenes Beispiel: KLM Flug Amsterdam - Curacao ist wegen Nebel und Einschränkungen im Flugbetrieb in AMS ca 3,5 Stunden verspätet, der Folgeflug Curacao - Amsterdam kommt dann mit einer Verspätung in AMS von ca 90 Minuten an, Ergebnis Anschluss weg.
Anspruch besteht nicht und die SÖP hat das damals mit einem EuGH Urteil begründet.

Anders sah den Fall das AG Nürtigen als in CDG wegen eines Defekts der im Vorflug nach CDG aufgetreten war, Argumentation hier war AF hätte an der Homebase CDG eine andere Maschine bereitstellen können, was zumutbar gewesen wäre.

Daher um welche Verbindung geht es denn genau und wie waren denn die jeweiligen Zeiten?
 
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internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.017
315
Es ist wie in dem AMS-Beispiel, Zubringer BRE-FRA war verspätet, Anschluss in FRA verpasst. Ursache war verspäteter Abflug der Maschine vorher von FRA nach BRE wegen Sturm. Ob BRE beim aktuell stark ausgedünnten Flugplan noch als Homebase bezeichnet werden kann, eher nicht oder wäre das noch relevant?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Ob BRE beim aktuell stark ausgedünnten Flugplan noch als Homebase bezeichnet werden kann, eher nicht oder wäre das noch relevant?
Für die Antwort wäre eben entscheidend ob der Fluggesellschaft es zumutbar gewesen wäre, eine andere vorhandene Maschine pünktlich bereit zu stellen.
Bei der Thematik Sturm muss man natürlich auch noch bedenken, ob dieser nicht dennoch ausgewirkt hätte wenn auch der Abflug pünktlich hätte erfolgen können.
Nach der bisherigen Informationslage besteht der Anspruch eher nicht.

Bei solchen Fällen lohnt es sich die Sache an die SÖP zu geben, deren Begründungen stammen ja auch von Volljuristen und sind in einem eventuellen Verfahren auch hilfreich.
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.015
1.274
TXL
Ich sollte am 26.07 von NAP via FRA nach WAW fliegen. An dem Tag gab es einen Streik am Flughafen in der Zeit von 13 bis 17 Uhr. Mein Flug sollte um 16:50 Uhr stattfinden, also kurz vor Streikende. Auf dem Weg zum Flughafen habe ich in der LH App gesehen, dass unser Flug um 2 Stunden nach hinten verschoben wurde. Das habe ich an der Stelle noch nachvollziehen können. Als ich dann Airside war, ist der Flug nun ausgefallen.

Jetzt könnte man denken, dass der Streik Schuld war, allerdings haben nach 17 Uhr andere LH Group Flüge stattgefunden. Flüge nach ZRH, MUC, BRU gingen mit großer Verspätung raus (ZRH mit glaub ich 7 Stunden Verspätung). Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass der Streik das Problem war, sondern am Ende operative Probleme, vor allem weil wie gesagt noch andere Flüge stattgefunden haben.

LH muss ja alles dafür tun, dass trotz des Streiks der Flug am Ende stattfinden kann. Und sie hätten ja meinet wegen in FRA um 16 Uhr starten können. Dann wären sie außerhalb des Streikzeitraums in Neapel gelandet.

Sehe ich das richtig oder falsch?
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
379
58
Angenommen jemand verpasst seinen Anschlussflug wg. verspätung des ersten Fluges (alles inner EU). Am gleichen Tag gibt es noch verschiedene Airlines, die einen mit Umstieg zum Ziel bringen, um den verpassten Flug zu ersetzen. Auf was hat man hier Anspruch? Die Verbindung die am nächsten losfliegt, oder die, die am frühsten am Ziel ankommt? (Letzteres wäre offensichtlich aus Passagiersicht wünschenswert).
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.238
21.349
MUC
Angenommen jemand verpasst seinen Anschlussflug wg. verspätung des ersten Fluges (alles inner EU). Am gleichen Tag gibt es noch verschiedene Airlines, die einen mit Umstieg zum Ziel bringen, um den verpassten Flug zu ersetzen. Auf was hat man hier Anspruch? Die Verbindung die am nächsten losfliegt, oder die, die am frühsten am Ziel ankommt? (Letzteres wäre offensichtlich aus Passagiersicht wünschenswert).

Man hat Anspruch auf die frühestmögliche Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Bedingungen. Ich würde da von einem Anspruch auf die nächstmögliche Verbindung ausgehen, auch wenn es sich dabei um eine Umsteigeverbindung mit einer anderen Airline handelt.
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
379
58
Man hat Anspruch auf die frühestmögliche Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Bedingungen. Ich würde da von einem Anspruch auf die nächstmögliche Verbindung ausgehen, auch wenn es sich dabei um eine Umsteigeverbindung mit einer anderen Airline handelt.
Danke. Aber wenn es verschiedene Umsteigeverbindingen bei verschiedenen Airlines gibt, 1.) 17-23 Uhr, 2.) 18-22 Uhr, 3.) 16-08 (+1) Uhr, welches ist die "nächste" auf die man Anspruch hat?