EU plant Nachfolger für Verordnung EU261/2004

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darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
6
127.0.0.1
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Gibt's eigentlich schon irgendwo eine Petition oder Online-Kampagne mit der entsprechend Stimmung für die Beibehaltung der jetztigen EU 261 gemacht wird.
Wenn man es damit in die Presse schafft, könnte das Ding zu kippen sein, oderß
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das Problem ist, dass - wie oben angedeutet - sich die Diskussion an Punkten entzündet hat, die auf dem ersten Blick eine Verschlechterung gegenüber der jüngsten Rechtsprechung des EuGH darstellen. Diese stehen aber erkennbaren Verbesserungen gegenüber, so dass sich die Entrüstung in überschaubaren Grenzen hält. Ich glaube nicht, dass schon durchgedrungen ist, dass die Ausgleichszahlung faktisch abgeschafft wird.

Die Airlines haben das aber wohl längst registriert. Ich kann das nicht beweisen, aber etwa Zeitgleich mit dem Entwurf hat sich das Verhalten der meisten Fluggesellschaften dramatisch geändert. Plötzlich gibt´s kaum noch Klagen bzw. es hagelt Anerkenntnisurteile. Als ob die Fluggesellschaften ihren Widerstand aufgegeben haben. Mein Eindruck: Sie gehen davon aus, dass die Änderungen so durchkommen und sehen keine Notwendigkeit mehr, eine branchenunfreundliche Rechtsprechung zu vermeiden.

In Zukunft wird eben jede Annullierung / jeder Ausfall mit einen plötzlichen technischen Defekt begründet. Selbst wenn man das nicht glaubt und den Fehler in einer unsachgemäßen Wartung wähnt - wer will denn so ein Klagerisiko eingehen...?
 

JohnDP

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
820
0
hier streiten sich viele über Jusristerei, doch nehmen wir mal die BWL Ansicht:

1. Airlines verdienen, mit sehr wenigen Ausnahmen, kaum etwas.
2. höhere Kosten (Klagen) und niedrigere Einnahmen (billig Return statt teueres OW).

1. + 2. ergibt doch in der Summe teurere Tickets, oder?

Manche werden jetzt sagen: "ich zahle gerne 100 EUR mehr wenn ich weiss ich kann x-Mal pro Jahr xxxx EUR verklagen"...
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Wir haben uns jetzt fast zehn Jahre auf Kosten der Airlines bereichert...

Auch hier schlaegt man irgendwann zurueck, von daher sollte es klare Ansagen zur Hilfe von Passagieren geben..., sprich Uebernachtung, Verpflegung etc.

Kompi dann prozentual zum Ticketpreis, ueber die Hoehe kann man diskutieren, 25% halte ich fuer realistisch.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.585
10.005
BRU
so ist das sicher nicht gemeint, denn du beschreibst ja den status quo...

wenn ein ticket nicht verfallen darf, verfällt logischerweise auch die buchungsklasse nicht. alles andere wäre ja ein witz wie bisher

Also der Status quo ist, dass mit nicht angetretenem Hinflug der Rückflug verfällt. Im schlimmsten Fall kannst Du also gar nicht fliegen, da ausgebucht. Und mit der neuen Regel darfst Du immerhin Deinen Platz behalten. Nur das Routing wird eben neu berechnet

Ok, vielleicht nicht ganz so, aber irgendeine Klausel wird den Airlines da schon einfallen....
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.032
3.291
CGN
hier streiten sich viele über Jusristerei, doch nehmen wir mal die BWL Ansicht:

1. Airlines verdienen, mit sehr wenigen Ausnahmen, kaum etwas.
2. höhere Kosten (Klagen) und niedrigere Einnahmen (billig Return statt teueres OW).

1. + 2. ergibt doch in der Summe teurere Tickets, oder?

Manche werden jetzt sagen: "ich zahle gerne 100 EUR mehr wenn ich weiss ich kann x-Mal pro Jahr xxxx EUR verklagen"...

Der Fakt ist eher, dass gerade wir hier überproportional profitiert haben. Das durchschnittliche Unternehmen klagt die Komp seiner MAB eh nicht ein, und der durchschnittliche Urlauber gibt auf, sobald ihm die Airline mitgeteilt hat, dass der Copi Blähungen hatte und wegen der Verpestung das Cokpit AOG ging, was leider höhere Gewalt sei. Selbst der fuchsige Urlauber lädt sich jetzt noch die VO aus wikipedia runter, ließt dort auch was von höherer Gewalt und gibt auf. Wir hier dagegen fackeln nicht lange rum, beantragen nen Mahnbescheid oder reichen Klage rein und kriegen unsere Komp fix und schön.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.585
10.005
BRU
Wir haben uns jetzt fast zehn Jahre auf Kosten der Airlines bereichert...

Auch hier schlaegt man irgendwann zurueck, von daher sollte es klare Ansagen zur Hilfe von Passagieren geben..., sprich Uebernachtung, Verpflegung etc.

Kompi dann prozentual zum Ticketpreis, ueber die Hoehe kann man diskutieren, 25% halte ich fuer realistisch.

Da stimme ich Dir sogar zu. Wenn ich wo hängenbleibe, ist es mir persönlich das wichtigste, a) schnellstmöglich weiterbefördert zu werden (nur da ist der neue Vorschlag soweit ich sehe auch eher eine Verschlechterung, v.a. was Umbuchung auf andere Airlines / Verbindungen betrifft) und b) wo erforderlich entsprechende Betreuungsleistungen zu bekommen (v.a. Hotel, sofern eine Übernachtung erforderlich).

Und nicht, da möglichst viel Entschädigung rauszuschlagen.

Andererseits kann es aber auch nicht der Sinn der Sache sein, wenn Airlines, so wie Umsteiger schreibt, in Zukunft (fast) alles als nicht vorhersehbaren technischen Defekt erklären und so gut wie nie mehr Ausgleichszahlungen leisten...
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.032
3.291
CGN
Sehe nicht, wo wir uns an den Airlines "bereichern". Wenn die, wie vertraglich zugesichert, die Leistung ordnungsgemäß erbringen ist doch alles palleti und niemand bekommt ne Komp.
 
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TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Sehe nicht, wo wir uns an den Airlines "bereichern". Wenn die, wie vertraglich zugesichert, die Leistung ordnungsgemäß erbringen ist doch alles palleti und niemand bekommt ne Komp.

Wolltest du nicht schon im Garten sein?

Die Welt ist leider nicht perfekt, selbst ne gute Airline und ne 319 kommen nur auf hohe Prozentwerte in den 90igern...

Und gerade die ueberhoehten Kompis haben eine ganze Branche erschaffen, die mittlerweile in Europa mehrere hundert Mitarbeiter hat.

Und bei 10 Euro Tickets 300,400 Euro Kompi zahlen zu muessen, macht extrem Sinn...

Naja, wir kennen solche Posts ja schon aus anderen Diskussionen... :censored:
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.585
10.005
BRU
Sehe nicht, wo wir uns an den Airlines "bereichern". Wenn die, wie vertraglich zugesichert, die Leistung ordnungsgemäß erbringen ist doch alles palleti und niemand bekommt ne Komp.

Na ja, aber gerade seit dem Urteil zu den Umsteige-Verbindungen konnte es schon sein, dass Du da bereits bei 15 Minuten Verspätung und dadurch verpasstem Anschluss 250 - 600 Euro bekommen konntest, und somit vielleicht sogar mehr, als Dein Ticket gekostet hat... Klar, Bereicherung ist das nicht, sondern es steht einem zu. Nur ob das wirklich immer noch verhältnismäßig ist, sei mal dahingestellt. Insofern kann ich da die neue Regelung mit der Erhöhung der Verspätungszeiten irgendwo verstehen.

Ich fürchte eher, dass eine derartige "sehr verbraucherfreundliche" Regelung wie bisher früher oder später dazu geführt hätte, dass die Airlines knappe Verbindungen gar nicht mehr anbieten. Und ehrlich gesagt: Ich habe lieber knappe Verbindungen, und fliege halt, wenn es mal nicht funktioniert, mit dem nächsten Flieger weiter (auch ohne dafür Entschädigung zu bekommen), als ständig längere Zwischenaufenthalte zu haben...
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Da stimme ich Dir sogar zu. Wenn ich wo hängenbleibe, ist es mir persönlich das wichtigste, a) schnellstmöglich weiterbefördert zu werden (nur da ist der neue Vorschlag soweit ich sehe auch eher eine Verschlechterung, v.a. was Umbuchung auf andere Airlines / Verbindungen betrifft) und b) wo erforderlich entsprechende Betreuungsleistungen zu bekommen (v.a. Hotel, sofern eine Übernachtung erforderlich).

Und nicht, da möglichst viel Entschädigung rauszuschlagen.

Andererseits kann es aber auch nicht der Sinn der Sache sein, wenn Airlines, so wie Umsteiger schreibt, in Zukunft (fast) alles als nicht vorhersehbaren technischen Defekt erklären und so gut wie nie mehr Ausgleichszahlungen leisten...

Die Airline muss fuer die entstandenen Schaeden ja ohnehin nach Montreal Convention aufkommen.

Kompensation macht vielleicht on top noch Sinn, wenn es keine Schaeden gab...und da halte ich 25% fuer sinnvoll.

Die Kosten fuer Verpflegung und Hotels sind natuerlich zu tragen.
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
103
Genauso aberwitzig ist das Rücktrittsrecht, dass man uns nach 5 Stunden Wartezeit im Flugzeug (gnädigerweise mit 4 Stunden Klimaanlage und Wasser) ein Rücktrittsrecht einräumt. Verlangen kann ich viel, aber wenn der Kapitän als letzte Entscheidungsinstanz, diesen mit Verweis auf den in Kürze wahrscheinlich erfolgenden Start ablehnt, habe ich auch nichts gewonnen.

Das stellt dann auch eine Verschlechterung der jetzigen Situation dar.
Ein Beispiel aus der Praxis, November 2012 Schneechaos in DUS. Wir sitzen 4h im Flugzeug stehen irgendwo in der Botanik rum (vom Finger weg und dann war es das...) die ersten alten Leutchen fangen an zu murren und wollen raus. Als dann der Kapitän an das Mikro geht kam sinngemäss folgende Durchsage: "Wir können niemanden zwingen mitzufliegen, hätten jetzt zu enteisen gekonnt aber da 2 Paxe unbedingt das Flugzeug verlassen wollen müssen wir weiter warten" Also die konnten ohne Probleme aussteigen, Geld zurück bei Wetterchaos gibt es ja sowieso nicht. Die neue Regel kann man auch so interpretieren, eingestiegen und der Pax muss mindestens 5h warten bis er wieder raus kann.
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
103

krypta

Erfahrenes Mitglied
23.05.2009
3.493
2
am 29. August findet dazu eine Konferenz in Berlin statt:

Im Namen der European Passengers‘ Federation (EPF), dem Europäischen Fahrgastverband, findet eine Konferenz statt zum
„EU-Vorschlag zur Neugestaltung der Fluggastrechte – Werden lang erkämpfte Passagierrechte unauffällig abgeschafft?“.
Donnerstag, 29. August 2013

Müssen Passagiere künftig bei Verspätungen bis zu fünf Stunden im Flugzeug warten, bis sie dieses verlassen dürfen? Vervierfacht sich die zu duldende Wartezeit für Fluggäste auf bis zu zwölf Stunden, bis sie einen Anspruch auf Ausgleichszahlung haben?

Die EU-Kommission plant die Überarbeitung der EU-Verordnung Nr. 261/2004, welche die Passagierrechte gegenüber den Airlines regelt, und bezeichnet die Vorschläge als Verbesserung für die Passagiere. Nicht nur Verbraucherschützer stellen sich aber die Frage, ob hier über die Jahre erkämpfter Verbraucherschutz mittels Schönfärberei einfach ausgehebelt werden soll.

Folgende Experten erläutern die Pläne der EU-Kommission, die vermeintlichen Motive der Airlines und Konsequenzen der Neugestaltung der EU-Verordnung Nr. 261/2004 für die Passagiere:

• Josef Schneider – European Passengers‘ Federation
• Prof. Dr. Ronald Schmid – Rechtsanwalt und Initiator des wegbereitenden „Sturgeon-Urteils“; ehemaliger Präsident der „Deutschen Gesellschaft für Reiserecht“
• Michael Cramer – Mitglied des EU-Parlaments und Sprecher der Grünen im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
• Robert Weist – vertrat als Rechtsanwalt bisher in mehr als tausend Verfahren Flugreisende vor Gericht
• Andreas Seegers – auf Fluggastrechte spezialisierter Rechtsanwalt und Gesellschafter der KSP Rechtsanwaltsgesellschaft mbh
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Im Namen der European Passengers‘ Federation (EPF), dem Europäischen Fahrgastverband, findet eine Konferenz statt zum
„EU-Vorschlag zur Neugestaltung der Fluggastrechte – Werden lang erkämpfte Passagierrechte unauffällig abgeschafft?“.
Donnerstag, 29. August 2013

Müssen Passagiere künftig bei Verspätungen bis zu fünf Stunden im Flugzeug warten, bis sie dieses verlassen dürfen? Vervierfacht sich die zu duldende Wartezeit für Fluggäste auf bis zu zwölf Stunden, bis sie einen Anspruch auf Ausgleichszahlung haben?

Die EU-Kommission plant die Überarbeitung der EU-Verordnung Nr. 261/2004, welche die Passagierrechte gegenüber den Airlines regelt, und bezeichnet die Vorschläge als Verbesserung für die Passagiere. Nicht nur Verbraucherschützer stellen sich aber die Frage, ob hier über die Jahre erkämpfter Verbraucherschutz mittels Schönfärberei einfach ausgehebelt werden soll.
EU schwächt Passagierrechte - Nachrichten Print - DIE WELT - Finanzen - DIE WELT
Welt.de meinte:
..
Einen Unterschied zwischen Annullierung und Verspätung gibt es nach geltender Rechtsprechung nicht, da das Ergebnis für den Passagier das gleiche ist: Er kommt später an. Mit der Reform der Verordnung jedoch wird genau dieser Grundsatz aufgehoben. Während für annullierte Flüge die Ansprüche auf Entschädigung zum größten Teil weiterhin gelten, sollen Passagiere verspäteter Flüge in Zukunft wieder deutliche Einbußen hinnehmen.
..
Der Europäische Fahrgastverband (EPF) schätzt, dass in Zukunft rund 72 Prozent der Fluggäste leer ausgehen werden, die derzeit Entschädigungen einfordern könnten.
..
"Der Witz an der Sache ist: Wer beispielsweise nach Los Angeles fliegt, in München zwölf Stunden verspätet losgeflogen ist, aber 11 Stunden 50 Minuten zu spät in L.A. ankommt, der bekommt dann gar nichts", veranschaulicht Schmid. "Drei Stunden Verspätung sind unangenehm, aber sechs bis zwölf Stunden sind unzumutbar." Fünf Stunden sollen Fluggäste künftig auch in einem Flugzeug ausharren müssen, das bereits auf dem Flugfeld losgerollt ist, bevor sie aussteigen dürfen.
..
"Technische Probleme, heute klar in der Verantwortung der Fluggesellschaft, tauchen nun auch auf Seiten der außergewöhnlichen Umstände auf, die Airlines nicht zu vertreten haben", erläutert Weist. Trete etwa ein Defekt erst nach dem Start auf, falle er künftig nicht mehr in die Verantwortung der Airline.
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern...fluggastrechte-massiv-schwaechen/8712230.html
http://www.airliners.de/fluggastrechte-experten-kritisieren-geplante-aenderungen-im-eu-recht/30300
 

krypta

Erfahrenes Mitglied
23.05.2009
3.493
2
kann mir bitte jemand sagen, wie der aktuelle stand ist bzgl. no-show bei hinflug und ob der rückflug tatsächlich verfällt?

es handelt sich um lh, die aktuell den rückflug verweigern.

ich habe bisher nur das gefunden, jedoch scheint es veraltet - unter cross ticketing:
Buchung


herzlichen dank vorab :)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wenn es ein echter No-show war, du also ein Segment aus von dir zu vertretenden Gründen nicht genutzt hast, und das Ticket den Verfall der übrigen Segmente vorsieht, gilt (vereinfacht):

Du musst den zusätzlichen Betrag entrichten, der der Differenz zu dem Preis entspricht, den du für das Segment gezahlt hättest, hättest du lediglich das Segment gebucht, das du tatsächlich nutzen möchtest. Und zwar zum Zeitpunkt, den dieses Segment zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung gekostet hätte. Die Einzelheiten kannst du den ABB der LH entnehmen. Die entspechende Klausel ist vom BGH quasi so vorformuliert worden, so dass sie wirksam sein dürfte. Ein vollständiger Verfall, ohne dir die Möglichkeit zu geben, zumindest den entrichteten Teilbetrag "zu retten", wäre in ABB nicht wirksam zu vereinbaren.
 
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