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Einen Unterschied zwischen Annullierung und Verspätung gibt es nach geltender Rechtsprechung nicht, da das Ergebnis für den Passagier das gleiche ist: Er kommt später an. Mit der Reform der Verordnung jedoch wird genau dieser Grundsatz aufgehoben. Während für annullierte Flüge die Ansprüche auf Entschädigung zum größten Teil weiterhin gelten, sollen Passagiere verspäteter Flüge in Zukunft wieder deutliche Einbußen hinnehmen.
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Der Europäische Fahrgastverband (EPF) schätzt, dass in Zukunft rund 72 Prozent der Fluggäste leer ausgehen werden, die derzeit Entschädigungen einfordern könnten.
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"Der Witz an der Sache ist: Wer beispielsweise nach Los Angeles fliegt, in München zwölf Stunden verspätet losgeflogen ist, aber 11 Stunden 50 Minuten zu spät in L.A. ankommt, der bekommt dann gar nichts", veranschaulicht Schmid. "Drei Stunden Verspätung sind unangenehm, aber sechs bis zwölf Stunden sind unzumutbar." Fünf Stunden sollen Fluggäste künftig auch in einem Flugzeug ausharren müssen, das bereits auf dem Flugfeld losgerollt ist, bevor sie aussteigen dürfen.
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"Technische Probleme, heute klar in der Verantwortung der Fluggesellschaft, tauchen nun auch auf Seiten der außergewöhnlichen Umstände auf, die Airlines nicht zu vertreten haben", erläutert Weist. Trete etwa ein Defekt erst nach dem Start auf, falle er künftig nicht mehr in die Verantwortung der Airline.