EU261 und inflation

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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.138
3.052
Z´Sdugärd
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Es geht darum, dass eine Strafe ja eine Strafe sein soll, also abschreckend. Das sind sie in D im vergleich zum internationalen Vergleich eben nicht. Darum der Vergleich mit Menschen die rechtlich gegen eine 80€ Strafe vorgehen und damit Leute deines Berufstandes mit beauftragen. Die Kosten hierfür kannst du ja am besten einschätzen.

Und die angepasten Beträge haben nochmals was mit der Inflation zu tun? Steigen also alle immer gleich? Nein? Ist ein Ticket zu bearbeiten für falsch parken den was anderes als eines für das falsche Benutzen der Rettungsgasse?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
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Es geht darum, dass eine Strafe ja eine Strafe sein soll, also abschreckend. Das sind sie in D im vergleich zum internationalen Vergleich eben nicht. Darum der Vergleich mit Menschen die rechtlich gegen eine 80€ Strafe vorgehen und damit Leute deines Berufstandes mit beauftragen. Die Kosten hierfür kannst du ja am besten einschätzen.

Und die angepasten Beträge haben nochmals was mit der Inflation zu tun? Steigen also alle immer gleich? Nein? Ist ein Ticket zu bearbeiten für falsch parken den was anderes als eines für das falsche Benutzen der Rettungsgasse?
Vielleicht kommst Du mal zum Thema zurück. Du hast Blödsinn bei Deinen Büchereikosten erzählt und hast ein bisserl recht, was Bußgelder für geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten angeht. Ein Bußgeld ist schon keine "Strafe", sonst wäre es ja eine "Geldstrafe". Es ist mehr ein Bearbeitungsentgelt und soll Dich davor abschrecken, Ordnungswidrigkeiten begehen. Und glaube mir oder nicht: Es gibt Leute außerhalb Deiner Einkommensklasse, für die 80 EUR (und der zugehörige Punkt) viel Geld sind.

Du hat bereits wieder nicht Recht, was Geldstrafen angeht, denn die sind sehr wohl inflationsgetrieben, weil sie einkommensabhängig sind. Auch andere OWI Delikte sind Inflationsgetrieben, weil sie sich z.B. am Umsatz orientieren. Das Massengeschäft von Parkordnungswidrigkeiten lässt sich aber nicht jeden Monat anpassen.

Sehr wohl sind die Bußgelder bei wirklich relevanten OWIs, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen angepasst worden. Die Begründung des Verordnungsgebers war, dass sie der Höhe nach nicht mehr die wirtschaftliche Landschaft herein passen (also sind sie nach Geldentwertung nicht mehr hoch genug). Die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts für eine 80 EUR Owi kann ist nicht einschätzen. Habe ich noch nie gemacht. Merke: Nur weil man Anwalt ist, kann man nicht jeden Quatsch wissen.
 
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Reaktionen: meilenfreund

evrflx

Reguläres Mitglied
27.07.2022
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Vielleicht habe ich die Kompensation ja nicht richtig verstanden, aber für mich stellt das keine Strafe im Sinne von Bußgeld (lern draus, tu das nie wieder) sondern eben genau eine Art Ausgleich für die entstandenen Probleme darstellen.

Ich würde nicht sagen dass die Probleme im Laufe der Zeit immer weniger wert sein sollten. Die Bahn ist dabei noch mal ein ganz anderes Thema, das sehe ich ähnlich, dass eine reine Erstattung eines Teil des Ticket Preises nicht ok ist.
Wenn ich einfach nur einen inflationsrechner aus dem Internet her nehme und 250 Euro von 2004 auf heute umrechne komme ich bei rund 360 Euro raus. Also fast 50% mehr was sicherlich die allgemeine Preisentwicklung ganz gut darstellt.
Und selbst das finde ich je nach Situation, die selbst innerdeutsch extrem unangenehm sein kann, so so dass ich darauf in den meisten Fällen gegenüber einem pünktlichen Flug verzichten würde. Selbst wenn ich mir davon dann was schönes zum trösten holen könnte.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.089
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Hat doch mit meiner Aussage nix zu tun. Es ging darum, ob 261/04 „Wirkung“ bei den Airlines zeigt. Meine Meinung: nein! Die 261/04 Kompensationen haben nicht zu weniger Annullierungen oder Verspätungen geführt, sie sind halt einfach eingepreist.
Dann ist es einfach noch zu billig, denn die Airlines berücksichtigen Kosten durchaus und sind nicht in der Lage, sie pauschal einzupreisen.