Es geht darum, dass eine Strafe ja eine Strafe sein soll, also abschreckend. Das sind sie in D im vergleich zum internationalen Vergleich eben nicht. Darum der Vergleich mit Menschen die rechtlich gegen eine 80€ Strafe vorgehen und damit Leute deines Berufstandes mit beauftragen. Die Kosten hierfür kannst du ja am besten einschätzen.
Und die angepasten Beträge haben nochmals was mit der Inflation zu tun? Steigen also alle immer gleich? Nein? Ist ein Ticket zu bearbeiten für falsch parken den was anderes als eines für das falsche Benutzen der Rettungsgasse?
Vielleicht kommst Du mal zum Thema zurück. Du hast Blödsinn bei Deinen Büchereikosten erzählt und hast ein bisserl recht, was Bußgelder für geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten angeht. Ein Bußgeld ist schon keine "Strafe", sonst wäre es ja eine "Geldstrafe". Es ist mehr ein Bearbeitungsentgelt und soll Dich davor abschrecken, Ordnungswidrigkeiten begehen. Und glaube mir oder nicht: Es gibt Leute außerhalb Deiner Einkommensklasse, für die 80 EUR (und der zugehörige Punkt) viel Geld sind.
Du hat bereits wieder nicht Recht, was Geldstrafen angeht, denn die sind sehr wohl inflationsgetrieben, weil sie einkommensabhängig sind. Auch andere OWI Delikte sind Inflationsgetrieben, weil sie sich z.B. am Umsatz orientieren. Das Massengeschäft von Parkordnungswidrigkeiten lässt sich aber nicht jeden Monat anpassen.
Sehr wohl sind die Bußgelder bei wirklich relevanten OWIs, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen angepasst worden. Die Begründung des Verordnungsgebers war, dass sie der Höhe nach nicht mehr die wirtschaftliche Landschaft herein passen (also sind sie nach Geldentwertung nicht mehr hoch genug). Die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts für eine 80 EUR Owi kann ist nicht einschätzen. Habe ich noch nie gemacht. Merke: Nur weil man Anwalt ist, kann man nicht jeden Quatsch wissen.