Euro / Bankenrettung - was passiert mit Depots?

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capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
11
CPT
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Nachdem ja wieder (einmal) die Diskussion losgetreten wurde, dass Vermoegen ueber 100.000,-- Euro nicht mehr sicher sind im Falle dessen, dass eine Bank "krachen" geht...

Sowie zum Beispiel hier: Reiche sollen mehr für Euro-Rettung bezahlen - SPIEGEL ONLINE

...frage ich mich eigentlich, wie das mit treuhaenderisch gehaltenen Einlagen bei einer solchen Bank ablaufen wuerde.

Aktien (von anderen Unternehmen als der spezifischen Bank), Anleihen, etc., die treuhaenderisch von einer solchen Bank in einem Depot gehalten werden - was ist mit denen in einem solchen Fall? Nach meinem Verstaendnis duerften die ja davon nicht betroffen sein, oder sehe ich das falsch?

Bislang liest und hoert man von einer solchen Konstellation nichts, bzw. laesst die Frage offen. Ich kann mir aber vorstellen, dass das so einige Leute betrifft.

Weiss da jemand Bescheid?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Wie Du bereits richtig schreibst, werden solche Wertpapiere treuhänderisch gehalten. Sollte Bank X also Pleite gehen, passiert mit den treuhänderisch gehaltenen Wertpapier-Vermögen gar nichts, sie werden allenfalls auf einen anderen Treuhänder übertragen.
Ohnehin ist es so, daß Deine Siemens- oder Daimler-Aktien wahrscheinlich nicht bei Deiner Bank physisch im Tresor liegen, sondern bei einer Wertpapiersammelbank wie z.B. Clearstream. Dort liegen dann beispielsweise 100 Mio. Stück, und die Sammelbank "weiß" dann, daß von den 100 Mio. Stck. 1,234 Mio. der Bank X zuzuordnen sind, wobei Bank X dann wiederum weiß, wie sich diese Stücke auf ihre Kunden aufteilen.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Eine gänzlich andere Frage ist natürlich, was genau eigentlich passiert. Hier werden in der Diskussion völlig unterschiedliche Dinge zusammengeworfen:

1) Beim Konkurs einer Bank sind nur Aktien dieser Bank, Anleihen dieser Bank und ggf. - wie erstmals in Zypern passiert - auch Einlagen bei dieser Bank betroffen.

2) Dagegen ist eine (allgemeine) Vermögenssteuer etwas völlig anderes, sie betrifft definitionsgemäß grundsätzlich erst einmal alle Vermögen, egal in welcher Form und wo gelagert, wobei die Details natürlich von der Ausformulierung des Gesetzes abhängen.

Hier wird auch deutlich, daß es für 1) kein Gesetz braucht, wenn die Bank Pleite ist, ist sie Pleite, ohne wenn und aber, während 2) ein formelles Gesetzgebungsverfahren im Parlament benötigt.