Fürher durfte man mit Klasse 3 doch alle LKW bis 7,5t fahren. Damit auch den MAN.
Was darf man denn mit den neuen Führerscheinen fahren?
Der Führerschein der Klasse B befähigt Besitzer zum Fahren folgender Fahrzeuge:
■ zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg
■ gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)
■ Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kgEingeschlossene Klassen in der Fahrerlaubnis B
Neben den Fahrzeugen bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse sind Besitzer des Autoführerscheins berechtigt, noch weitere Fahrzeuge zu führen. Eingeschlossen sind die Klassen AM und L:
Die Klasse AM beinhaltet:
■ Krafträder (Fahrräder mit Hilfsmotor) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) oder einem Elektromotor sowie Merkmalen von Fahrrädern
■ Zweirädrige Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) oder maximal 4 kW Nennleistung (elektrische Antriebsmaschine)
■ Dreirädrige Kleinkrafträder (Trikes) mit maximal 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor) oder maximal 4 kW Nennleistung (andere Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren)
■ Vierrädrige Leichtkraftzeuge (Quads) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotoren) oder maximal 4 kW Nennleistung (andere Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren) und mit einer Leermasse von höchstens 350 kg (ohne Masse von Batterien)
Die Klasse L beinhaltet:
■ land- oder fortwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal 40 km/h sowie Anhänger mit maximal 25 km/h in Kombination
■ selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler sowie andere Flurförderfahrzeuge mit maximal 25 km/h sowie Anhänger
Quelle der Auflistung.