Eurowings annulliert

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myair

Neues Mitglied
16.07.2016
24
0
MUC
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Liebe Reiserechtler,
ich habe zwei Buchungen auf getrennten PNR mit EW für nächste Woche getätigt (SZG-->CDG) und CDG-->MUC. Jetzt wurden beide annulliert. :mad:

Das Leg CDG-MUC wurde vor ca. zwei Wochen annulliert, dieser relativ problemlos auf LH umgebucht.

Heute in der Nacht wurde nun auch SZG-CDG gecancelled. Nun wird mir jedoch trotz mehrmaligem Nachfrage kein Ersatzflug am gleichen Tag angeboten.
Mir wurde nur eine kostenlose Erstattung angeboten. Meine Frage ist nun, ob ich den Flug nun erstatten lassen soll, oder ob damit mein Anspruch auf Entschädigung verfällt?

Ist es schlauer, den Flug verfallen zu lassen und danach Flugpreis und Entschädigung notfalls einzuklagen?

Lg myair
 

Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Die Ausgleichszahlung steht Dir zu, wenn bis zum Flugdatum weniger als 2 Wochen sind und EW Dir keine zeitnahe Ersatzbeförderung bietet - meines Wissens unabhängig davon, ob Du am Ende umbuchst oder stornierst (mit Rückerstattung des Preises).

Was den Flug selber betrifft: Nachschauen, was es SZG-CDG an Alternativen gibt (LH/OS via MUC/FRA/VIE o.ä.) und was die kosten. Wenn deutlich teurer, bei EW auf Umbuchung bestehen (die müssen Dir eine Ersatzbeförderung anbieten).

Einfach Verfallenlassen ist wohl die dümmste Alternative...
 
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Wikinger

Erfahrenes Mitglied
22.09.2015
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327
Was den Flug selber betrifft: Nachschauen, was es SZG-CDG an Alternativen gibt (LH/OS via MUC/FRA/VIE o.ä.) und was die kosten. Wenn deutlich teurer, bei EW auf Umbuchung bestehen (die müssen Dir eine Ersatzbeförderung anbieten).
Was aber leider auch bedeuten kann, dass man erst einmal in Vorleistung treten muss (Ersatzflug selbst kaufen), um ihn dann danach mit Anwalt erstattet zu bekommen.
 
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malschauen

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05.12.2016
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Wenn EW dich nicht umbucht, kannst du selber buchen und das dann zu Ersattung einreichen. Das wirst du im Endeffekt aber vermutlich einklagen müssen. Beim selber Buchen, aber den Grundsatz der frühst möglichen Ersatzbförderung beachten.
 
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myair

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16.07.2016
24
0
MUC
Vielen, vielen Dank für die schnellen Antworten!

Die Ausgleichszahlung steht Dir zu, wenn bis zum Flugdatum weniger als 2 Wochen sind und EW Dir keine zeitnahe Ersatzbeförderung bietet - meines Wissens unabhängig davon, ob Du am Ende umbuchst oder stornierst (mit Rückerstattung des Preises).

Was den Flug selber betrifft: Nachschauen, was es SZG-CDG an Alternativen gibt (LH/OS via MUC/FRA/VIE o.ä.) und was die kosten. Wenn deutlich teurer, bei EW auf Umbuchung bestehen (die müssen Dir eine Ersatzbeförderung anbieten).

Einfach Verfallenlassen ist wohl die dümmste Alternative...

Ich habe mich vielleicht etwas blöd ausgedrückt. Die Frage war, ob mein Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn ich den Flug jetzt rückerstatten lasse. Ich kann ja recht schwer beweisen, dass sie mir keinen Ersatzflug angeboten haben, da der Kontakt bei Eurowings nur telefonisch möglich ist (EMail-Kontakt nur mit Wartezeit von rund 5 Wochen).


Wenn EW dich nicht umbucht, kannst du selber buchen und das dann zu Ersattung einreichen. Das wirst du im Endeffekt aber vermutlich einklagen müssen. Beim selber Buchen, aber den Grundsatz der frühst möglichen Ersatzbförderung beachten.

Sorry für die (vielleicht) blöde Frage: Was ist der Grundsatz der frühestmöglichen Ersatzbeförderung?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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www.kanzlei-woicke.de
Vielen, vielen Dank für die schnellen Antworten!



Ich habe mich vielleicht etwas blöd ausgedrückt. Die Frage war, ob mein Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn ich den Flug jetzt rückerstatten lasse. Ich kann ja recht schwer beweisen, dass sie mir keinen Ersatzflug angeboten haben, da der Kontakt bei Eurowings nur telefonisch möglich ist (EMail-Kontakt nur mit Wartezeit von rund 5 Wochen).


Sorry für die (vielleicht) blöde Frage: Was ist der Grundsatz der frühestmöglichen Ersatzbeförderung?


Zur ersten Frage:

EW müsste umgekehrt beweisen, DIR ein Angebot gemacht zu haben, dass es dir ermöglicht hätte, dein Ziel innerhalb v. zwei Stunden nach der geplanten Ankunft zu erreichen.


Zweite:

Das bedeutet, dass EW dir die frühestmögliche Ersatzbeförderung anzubieten hat.

Heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass du um jeden Preis die frühestmögliche Ersatzbeförderung buchen müsstest.

Reicht völlig, dass das unterlassene Ersatzbeförderungs-Angebot kausal ist für deine Mehrkosten.
 
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malschauen

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05.12.2016
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Die pauschalen 250/400/600 Euro sind nicht abhängig davon, ob du dir den Flug rückerstatten lässt oder nicht. Wenn du ihn dir allerdings rückerstatten lässt, dann verliert du den Anspruch auf Ersatzbeförderung.

Ich muss vorne weg schicken, dass ich Laie bin und somit nicht vom Fach. Soweit ich das verstanden habe, solte dein Ersatzflug nicht vor dem ursprünglich gebuchten Flug gehen.
 
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umsteiger

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22.01.2012
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Ich muss vorne weg schicken, dass ich Laie bin und somit nicht vom Fach. Soweit ich das verstanden habe, solte dein Ersatzflug nicht vor dem ursprünglich gebuchten Flug gehen.


Passiert schon mal, dass ein Richter das so steng sieht.

Ich halte das für falsch. Für mich ist ausschließlich die Frage entscheidend, ob das fehlerhafte Unterlassen kausal für den Schadenseintritt war. "Sowiesokosten" sind also nicht erstattungsfähig. Aber wenn die Airline zu blöd ist, dir einen zulässigen Flug anzubieten, kann man dir daraus keinen Strick drehen.

Wer ganz sicher gehen will, bucht aber einen Ersatzflug, der auch von der Fluggesellschaft anzubieten wäre.
 
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myair

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16.07.2016
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MUC
Nochmals Danke für ALLE Antworten. :)
Habe jetzt doch noch einen Ersatzflug angeboten bekommen mit Umstieg und 6h Aufenthalt in Hamburg. Aber mei..ich hab ihn trotzdem angenommen. Fahren wir halt in Hamburg in die Stadt und gehen gemütlich essen. Wenn ich dann im Nachhinein die Entschädigung noch bekomme, kann ich damit leben.
 
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