EW: Eurowings antwortet nicht: Bus statt EW-Flug wegen Streik

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leonardotr

Neues Mitglied
02.07.2016
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Meine Freundin hat Ende April folgende E-Mail an Eurowings geschrieben und erhält trotz mehrerer Reminder keine Antwort:

Zitat

Rückerstattung Ticketpreis für EW xxx (xx.xx.xx) Buchungs-Code XXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 27.04.2016 um 9:10 Uhr wollte ich mit EW 1785 von Budapest nach Düsseldorf (Planankunft 10:55 Uhr) fliegen. Für diesen Tag waren aber Streiks an deutschen Flughäfen angekündigt.
Deshalb habe ich am Vorabend beim Call Center des Budapester Flughafens angerufen. Dort bekam ich die Auskunft, dass der o. g. Flug storniert sei.
Außerdem hat mein Freund auf der Eurowings-Hotline in Deutschland angerufen. Dort bekam er die Auskunft, dass man wegen des Streiks nicht zusagen könne, dass EW 1785 fliegt. Ebenso könne man nicht zusagen, dass ich noch am Abend des 27.04.2016 in xxxxxx ankommen werde.
Da ich aber unbedingt am Abend des 27.04.2016 in xxxxxx sein musste, habe ich einen privaten Bustransport ab Budapest um 02.30 Uhr genommen.
Ich bitte deshalb um Rückerstattung des Ticket-Preises.

Mit freundlichen Grüßen

Zitat Ende

Auf diese E-Mail und die Reminder folgt jeweils eine automatische Standard-Email, dass die Beantwortung bis zu 3 Wochen daueren kann (anfangs waren es 2 Wochen).

Trotz dieser Zusage ist aber bisher keine Beantwortung erfolgt.

Darf man hier keine Antwort erwarten?

Gruß
Peter
 

rorschi

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09.03.2009
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So ist es. Nur bei storniertem Flug gibt es auch eine Erstattung seitens Eurowings.

Dann würde die Reisende also doppelt bestraft werden, wenn ihr am Vortag in Budapest gesagt wird, der Flug würde (oder sei bereits) annuliert, und sie sich selber um einen Alternativtransport kümmert?

Man merke fürs nächste Mal: Erst dann um einen Alternativtransport kümmern, wenn man zur Abflugzeit dadurch die Gewissheit hat, dass der Flug wirklich annuliert wurde, weil er nicht abgeflogen ist.

Wenn Eurowings das Ticket im konkreten Fall nicht erstatten würde, würde ich wohl alle vorhandene Energie aufwenden, dass dieses Unternehmen auf allen möglichen Medienkanälen so stark durch den Dreck gezogen wird, bis ich meinen Seelenfrieden habe. Aber noch glaube ich an das ziemlich Gute in EW und rate auch zu einem Eintrag auf deren Facebookseite.
 

rcs

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Nein, man merke für's nächste Mal: Erst wenn die Airline den Flug storniert hat, ist der Flug auch storniert. Mutmaßungen eines Third-Party-Callcenters sind da nicht verbindlich. Man muss nicht abwarten, bis die Abflugszeit verstrichen ist, wenn die Airline den Flug dann auch wirklich storniert hat.
 
A

Anonym38428

Guest
Wenn mit dem Airport ein Dienstleister respektive Erfüllungsgehilfe die Streichung bestätigt, wüsste ich erstmal nicht was man daran anzweifeln sollte. Klar, eine direkte Information der Airline ist immer besser - aber manchmal sind Entscheidungen eben auf Basis der verfügbaren Informationen zu treffen und man kann nicht abwarten, bis sich Wingsdings 2h nach geplantem Abflug erklärt. Gibt dann halt im dümmsten Fall nur Steuern & Gebühren zurück.
 
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rcs

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06.03.2009
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Bei konträren Aussagen zwischen Callcenter des Flughafens und Callcenter der Airline sollte eigentlich jeder hellhörig werden. Ganz offensichtlich war der Flug im Airline-System zu dem Zeitpunkt noch nicht gestrichen. Wäre dies der Fall gewesen, hätte man ja auch direkt die Rückerstattung des Tickets bzw. eine Alternativbeförderung verlangen können.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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ZRH / MUC
Bei konträren Aussagen zwischen Callcenter des Flughafens und Callcenter der Airline sollte eigentlich jeder hellhörig werden.

Unsereiner macht das vielleicht (selbst ich war bekanntlich bei einem Streik schon völlig überfordert).
Nicht jeder ist aber Statuskunde und flugaffin wie wir (und selbst wenn es bei uns alle wären, müssten wir weniger über solche Themen diskutieren).

Die Reisende hat meines Erachtens alles richtig gemacht: Unaufschiebbaren Termin gehabt, vom Flughafen die genannte Information bekommen, sich proaktiv um eine Ersatzlösung bemüht und den unaufschiebbaren Termin wahrnehmen können. Und hat auch keine Schadenersatzansprüche, sondern will lediglich den vergebens bezahlten Flugpreis zurück haben.

Sollte EW in diesem Fall unkulant (ich weiss, dass kein Rechtsanspruch besteht) handeln, wäre das zurecht gefundenes Fressen für die Schmierpresse, um dieses Unternehmen gehörig zu bashen. Aber wie gesagt, auch bei der LH-Gruppe glaube ich noch an das Gute im Menschen.

Ein ähnlicher Fall bei der Deutschen Bahn AG wurde mir mal innerhalb einer Minute abgearbeitet: Ich habe in Feldmoching mein Ticket zum Flughafen gerade gestempelt, als an der Fasanerie jemand unter die S1 gesprungen ist. Also im Taxi zum Flughafen und nach dem Urlaub mit dem vergebens gestempelten Fahrschein zum Kundenzentrum. Gab ohne wenn und aber einen neuen Fahrschein.
 
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rotanes

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01.06.2010
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HAM
Es wird die Imho entscheidende Frage nicht beantwortet, ob EW1785 an dem Tag geflogen ist oder nicht.

Sie ist geflogen - offenbar wetlease D-ASXI laut fr24

Edit: Das erklärt auch wahrscheinlich, warum der Flughafen fälschlicherweise glaubte, der Flug sei gestrichen. Weil er von einer anderen Airline durchgeführt wurde.
 
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blazerhulk

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31.01.2012
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Unsereiner macht das vielleicht (selbst ich war bekanntlich bei einem Streik schon völlig überfordert).
Nicht jeder ist aber Statuskunde und flugaffin wie wir (und selbst wenn es bei uns alle wären, müssten wir weniger über solche Themen diskutieren).

Die Reisende hat meines Erachtens alles richtig gemacht: Unaufschiebbaren Termin gehabt, vom Flughafen die genannte Information bekommen, sich proaktiv um eine Ersatzlösung bemüht und den unaufschiebbaren Termin wahrnehmen können. Und hat auch keine Schadenersatzansprüche, sondern will lediglich den vergebens bezahlten Flugpreis zurück haben.

Sollte EW in diesem Fall unkulant (ich weiss, dass kein Rechtsanspruch besteht) handeln, wäre das zurecht gefundenes Fressen für die Schmierpresse, um dieses Unternehmen gehörig zu bashen. Aber wie gesagt, auch bei der LH-Gruppe glaube ich noch an das Gute im Menschen.

Ein ähnlicher Fall bei der Deutschen Bahn AG wurde mir mal innerhalb einer Minute abgearbeitet: Ich habe in Feldmoching mein Ticket zum Flughafen gerade gestempelt, als an der Fasanerie jemand unter die S1 gesprungen ist. Also im Taxi zum Flughafen und nach dem Urlaub mit dem vergebens gestempelten Fahrschein zum Kundenzentrum. Gab ohne wenn und aber einen neuen Fahrschein.
Hier wäre allerdings ein Ersatz der Taxifahrt stattlicher. Wobei sich das in MUC ja net so viel nimmt :)
 

leonardotr

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02.07.2016
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Erst mal danke für die Antworten.

Der Flug ist geflogen.

Weiterhin keinerlei Antwort von eurowings, auch nicht auf der facebook-E-Mail.
 

skymiler

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06.02.2016
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Sie ist geflogen - offenbar wetlease D-ASXI laut fr24

Edit: Das erklärt auch wahrscheinlich, warum der Flughafen fälschlicherweise glaubte, der Flug sei gestrichen. Weil er von einer anderen Airline durchgeführt wurde.

Der Flug fand statt, planmässig und pünktlich als EW 1785.

Es gibt zwei 737 von SunExpress, die in diesem Sommerflugplan dauerhaft als wetlease für EW fliegen.
Das spielt für diesen Fall aber keine Rolle, ob man nun eine XG 737 oder EW 320 für den konkreten Termin eingesetzt hat.

Steuern und Gebühren werden bei EW erstattet, für mehr gibt es keine Grundlage.
 
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leonardotr

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02.07.2016
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Hallo,

vielen Dank nochmals für die Antworten.

Die Flugkosten wurden bereits Ende Mai durch Eurowings erstattet und zwar der ungarischen Agentur, über die meine Freundin gebucht hatte.

Nachdem Eurowings kürzlich mir (nicht meiner Freundin) von beiden E-Mail Adressen je 1 x geantwortet hat, ist die Sache geklärt. Meine Freundin hat die Agentur angeschrieben und diese hat dann das Geld an meine Freundin überwiesen.

Hätte Eurowings schneller geantwortet, wäre die Sache viel schneller geklärt gewesen. Die Agentur hätte aber m. E. auch das Geld von sich aus überweisen müssen.
 
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