Fahrgastrechte im Fernbusverkehr

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Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
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Kennt sich jemand mit Fahrgastrechten im Fernbusverkehr aus? Problem ist aktuell folgendes: ich stehe in Dortmund am ZOB und warte auf den Bus, der mich zum Flughafen im Frankfurt bringen soll. Es hieß er solle so gegen halb bis viertel vor neun hier sein, planmäßige Abfahrt war 7:15 Uhr. Ab FRA habe ich ein non flex Ticket für die Bahn mit 1.5h Puffer. Der ist ja jetzt weg... weiß jemand wie meine Chancen stehen ein evtl. notwendiges Ersatzticket erstattet zu bekommen? Besten Dank!
 

FL380

Erfahrenes Mitglied
18.02.2012
369
0
unter DOMEG
Lad dir die App "Your Rights" von der EU auf dein Smartphone. :)

Fahrgastrechte im Busverkehr
- ab 250 km gelten die Rechte
- mehr als zwei Stunden Verzögerung
-- anderweitige Beförderung
-- oder volle Rückerstattung

Das ist die kurz kurz Zusammenfassung ;) hab gerade wenig Zeit.
 
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Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.980
24
Wien
Wie bei der Schiene auch wird ein Rerouting nicht zulässig sein also gilt dein Vertrag nur bis Flughafen.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.115
20
Klar, der Vertrag gilt nur bis Frankfurt (die bedienen auch meine weitere Strecke nicht, deshalb Umstieg auf ICE). Die Frage ging auch eher in die Richtung inwieweit ich aus der Verspätung und dem daraus resultierenden Verlust des Tickets (wegen Zugbindung) Ansprüche gegen den Betreiber hätte geltend machen können.

Am Ende hat übrigens alles noch gepasst. Der Bus kam mit 1,5h Verspätung, offenbar war der ursprünglich geplante Fahrer nicht aufgetaucht, so dass ein Ersatzfahrer beschafft werden musste. Der hat uns dann in einem gutem Tempo nach Frankfurt gebracht und gut 30 Minuten Verspätung wieder aufgeholt, so dass ich noch kurz durchs Terminal schlendern konnte, um dann zum (jetzt auch 5-10 Minuten) verspäteten ICE zu gehen.
 
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