Fast Lanes vor der Sicherkeitskontrolle an deutschen Flughäfen unzulässig?

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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9.536
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Wie gesagt, wegen der identischen Luftsicherheitsgebühr für alle, gab es nichts zu verfolgen...
Aus Sicht der Autoren geht es nicht um die Luftsicherheitsgebühr.

Die These der Autoren ist, dass die Kosten für den Fasttrack Bestechung seien, weil der Fast Track Teil der hoheitlichen Aufgaben sei.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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3.111
Z´Sdugärd
Man bezahlt mehr Geld und davon kriegt man vom Staat eine schnellere Abfertigung. Das geht nicht. Das ist Korruption. Diese Sache könnte noch viel Staub aufwirbeln. Stichwort: Sich selber strafbar machen, wegen Bestechung.
Entweder hab ich deine Ironie überlesen (dann entschuldige ich mich schonmal), oder du hast das Thema verfehlt...

Wie ist das denn bei einem Reisepass? Da werde ich mit einem Expresspass ja auch bevorzugt behandelt. Weil ich den in 3 Tagen bekomme und nicht mit der Bummellaufzeit von ein paar Wochen. Dafür zahle ich ja auch den höheren Preis. Oder bin ich da etwas GROSSEM auf der Spur?
 

pemko

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03.03.2015
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TXL
Aus Sicht der Autoren geht es nicht um die Luftsicherheitsgebühr.

Die These der Autoren ist, dass die Kosten für den Fasttrack Bestechung seien, weil der Fast Track Teil der hoheitlichen Aufgaben sei.
Und das ist ja meine Kritik an dem Artikel. Er unterstellt, dass es eine finanzielle Leistung gibt, die für die Nutzung der Fastlane gezahlt wird. Wenn aber die Airlines für alle Passagiere gleich viel zahlen, dann gibt es eine solche Bestechung eben nicht. Die würde tatbestandlich erst erfüllt werden können, wenn ein mehr gezahlt wird (§ 334 spricht von einem gewährten Vorteil durch den Bestechenden), der Fastlane-Pax also teurer wäre. Ist er bei einer einheitlichen Luftsicherheitsgebühr aber nicht.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
Die Flughäfen setzen eigene Türsteher an den Eingang zur staatlichen Sicherheitskontrolle. Diese Türsteher lassen nur durch, wer vorher den Airlines mehr bezahlt hat. Airlines, die Kunden der Flughäfen sind. Nur wer vorher den Airlines mehr bezahlt hat, darf schneller an die Security, um die staatliche Kontrolle schneller zu kriegen. Dass das ganz dünnes Eis ist, sieht auch ein Nichtjurist.
Bei anderen staatlichen Vorgängen, z.B. KFZ-Zulassungsstelle in Berlin, wo freundliche Halbweltler alle Wartenummern ziehen um dann die Wartenummern zu verkaufen, verbittet sich der Staat solche privaten Schlangenmanipulationen gegen Geld, hier bisher nicht, bzw. er drückt beide Augen zu.
 
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pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
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[...] Nur wer vorher den Airlines mehr bezahlt hat, darf schneller an die Security, um die staatliche Kontrolle schneller zu kriegen. [...]
Und ich möchte behaupten, dass dies unzutreffend ist. Mehr bezahlen tue ich als Statuspax gegenüber jemandem, der zu derselben Zeit statuslos gebucht hat nicht.

Etwas anderes ergibt sich auch nicht, wenn ich einen Business Class-Flug buche. Ausweislich der Tax-Box ist die Zahlung für die Luftsicherheitskontrolle identisch mit der, wenn ich Eco gebucht hätte.

Tatsächlich zweifelhaft wäre eine Praxis wie bei EasyJet, bei der es die kostenpflichtige Plus-Mitgliedschaft gibt, weil hier ein Aufpreis für den Benefit Fastlane an der Luftsicherheitskontrolle gezahlt wird - aber eben "nur" an die Airline EasyJet, ohne dass EasyJet eine höhere Zahlung an die Luftsicherheitsbehörde leistet.
 
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thbe

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27.06.2013
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Und ich möchte behaupten, dass dies unzutreffend ist. Mehr bezahlen tue ich als Statuspax gegenüber jemandem, der zu derselben Zeit statuslos gebucht hat nicht.
Die Airline zahlt dem Airport Geld für jeden Passagier, der den Fast Track nutzt. Das ist ein einstelliger Euro-Betrag. Der Passagier selbst zahlt dafür nichts.

Die These des Autors ist, dass jede Kontrolle vor der Siko auch Bestandteil der Siko wäre und damit Bestandteil einer hoheitlichen Aufgabe sei. Und da steckt m.E. der Fehler in der Argumentation. Fast Track-Kunden erreichen das Ende der Warteschlange zur Siko schneller. Erst dann beginnt die Siko/die hoheitliche Aufgabe und ab da sind alle gleich.
 
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pemko

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03.03.2015
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Die Airline zahlt dem Airport Geld für jeden Passagier, der den Fast Track nutzt. Das ist ein einstelliger Euro-Betrag.

Die These des Autors ist, dass jede Schlange/Kontrolle vor der Siko auch Bestandteil der Siko wäre und damit Bestandteil einer hoheitlichen Aufgabe sei. Und da steckt m.E. der Fehler in der Argumentation.
Ad 1: Dies ist eine Unterstellung, die ich in Entgeltordnungen der Flughäfen bis zur Einführung eines solchen Entgeltes durch die FBB am BER noch nicht gesehen habe. Inzwischen hat wohl die Mitteldeutsche Flughafen AG nachgezogen.

Ad 2: Das ist tatsächlich Kernpunkt der Argumentation. Und er ist zutreffend. Man kann die Luftsicherheitskontrolle nicht ohne Zuführung denken. Der hier hergestellte innere Zusammenhang besteht meines Erachtens. Man kann die Luftsicherheitskontrolle ja auch nicht antreten, wenn man sich nicht dem Warteschlangenmanagement aussetzt.

Edit: Die Einführung eines solchen Entgelts in LEJ/DRS (?) ist offenbar geplant, aber noch nicht in der aktuellen Entgeltordnung enthalten.
 
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Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Hier geht es ja noch weiter. Der Passagier könnte sich strafbar machen, wenn er diese Spiel, aufzahlen und es geht beim Staat schneller, mitspielt.
 

pemko

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03.03.2015
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Hier geht es ja noch weiter. Der Passagier könnte sich strafbar machen, wenn er diese Spiel, aufzahlen und es geht beim Staat schneller, mitspielt.
Das wäre ja auch folgerichtig. Würde diese Strafbarkeitsnorm tatbestandlich erfüllt sein, käme auch eine Beihilfe-Handlung in Betracht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich halte den letzten Satz des Artikels "Daher ist allen Akteuren dringend anzuraten, die bisherige Fast-Lane-Praxis umgehend zu beenden." weiterhin für problematisch, weil die Autoren offenbar die Praxis nicht genau zu kennen scheinen... und für die Prüfung einer Strafbarkeit der Sachverhalt schon klar sein sollte.
 
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thbe

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27.06.2013
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Ad 1: Dies ist eine Unterstellung, die ich in Entgeltordnungen der Flughäfen bis zur Einführung eines solchen Entgeltes durch die FBB am BER noch nicht gesehen habe. Inzwischen hat wohl die Mitteldeutsche Flughafen AG nachgezogen.
Während der Pandemie sind Fast Tracks entfallen. Im Kontext der Wiedereinführung war ich an Gesprächen mit einem dafür zuständigen LHG-MA beteiligt. Der hat das Thema erklärt und danach zahlen die Airlines für den Fast Track Geld an den Flughafenbetreiber an allen (ihm bekannten) Flughäfen dieser Welt.
Ad 2: Das ist tatsächlich Kernpunkt der Argumentation. Und er ist zutreffend. Man kann die Luftsicherheitskontrolle nicht ohne Zuführung denken. Der hier hergestellte innere Zusammenhang besteht meines Erachtens. Man kann die Luftsicherheitskontrolle ja auch nicht antreten, wenn man sich nicht dem Warteschlangenmanagement aussetzt.
Und m. E. besteht er nicht. Es werden Zugangswege gemanaged, keine Warteschlangen. Eine Warteschlange beginnt, wo eine Anreihung von Menschen beginnt. Man kann nicht alle Abläufe am Flughafen auf die Siko reduzieren und dadurch als hoheitlich erklären.
 
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pemko

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03.03.2015
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Während der Pandemie sind Fast Tracks entfallen. Im Kontext der Wiedereinführung war ich an Gesprächen mit einem dafür zuständigen LHG-MA beteiligt. Der hat das Thema erklärt und danach zahlen die Airlines für den Fast Track Geld an den Flughafenbetreiber an allen (ihm bekannten) Flughäfen dieser Welt.

Und m. E. besteht er nicht. Es werden Zugangswege gemanaged, keine Warteschlangen. Eine Warteschlange beginnt, wo eine Anreihung von Menschen beginnt. Man kann nicht alle Abläufe am Flughafen auf die Siko reduzieren und dadurch als hoheitlich erklären.
Hier geht es um die deutsche Rechtsordnung, auf Sachverhalte im Ausland ist das StGB nicht anwendbar (von expliziten Ausnahmen abgesehen).
Airlines zahlen auch durchaus an sehr vielen Flughäfen auf der Welt für diesen Service.

Nicht jedoch in Deutschland - bis auf seit ca 2021 am BER. Bitte gerne anhand der Entgeltordnungen verifizieren. Es gibt diese unterstellten Zahlungen für Fasttracks nicht (bis auf Berlin). Und LHG-Mitarbeiter sind im Zweifel auch nur irrende Menschen.

Und zum Rest... hast Du offenbar eine andere Meinung. Aber die begründest Du juristisch eher dünn.
 

thbe

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27.06.2013
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Hier geht es um die deutsche Rechtsordnung, auf Sachverhalte im Ausland ist das StGB nicht anwendbar (von expliziten Ausnahmen abgesehen).
Airlines zahlen auch durchaus an sehr vielen Flughäfen auf der Welt für diesen Service.

Nicht jedoch in Deutschland - bis auf seit ca 2021 am BER. Bitte gerne anhand der Entgeltordnungen verifizieren. Es gibt diese unterstellten Zahlungen für Fasttracks nicht (bis auf Berlin). Und LHG-Mitarbeiter sind im Zweifel auch nur irrende Menschen.
Doch, es gibt sie. Auch in Deutschland. An allen Flughäfen mit Fast Track. Und - btw - Deutschland ist nicht die Oberkante in Sachen Gleichbehandlung und/oder Korruptionsbekämpfung.

Was ist denn Deine Annahme, warum Flughäfen einen Fast Track anbieten? Aus Nettigkeit?
 

pemko

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03.03.2015
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TXL
Doch, es gibt sie. Auch in Deutschland. An allen Flughäfen mit Fast Track. Und - btw - Deutschland ist nicht die Oberkante in Sachen Gleichbehandlung und/oder Korruptionsbekämpfung.

Was ist denn Deine Annahme, warum Flughäfen einen Fast Track anbieten? Aus Nettigkeit?
Wir können Pingpong spielen - gibt die Zahlungen nicht (außer BER). Kriegen den anderen aber offenbar nicht überzeugt - selbst mit dem Verweis auf die Entgeltordnungen 😉

Der Artikel setzt sich mit deutschem Strafrecht auseinander. Deswegen sollte man hier keine ausländischen Flughäfen betrachten. Da gibt es möglicherweise weitere Vorschriften, die eine Fasttrack-Kostenpflichtigkeit erlauben und das macht es ein bisschen komplizierter, sich mit der Rechtslage auseinanderzusetzen, wenn man sie nicht richtig kennt. Insoweit würde ich vorschlagen, wir belassen es bei der Beschränkung auf Deutschland.

"Produktdifferenzierung" ist das Zauberwort. Man bietet es an, weil es woanders auch gemacht und von den Airlines für ihre "guten" Paxe von den Flughäfen verlangt/erwartet wird.
Heißt aber nicht, dass es bisher so bepreist wurde - siehe dazu das erstmalige Urteil des OVG Berlin-Brandenburg in Sachen Fastlane-Entgelt BER.
 

thbe

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27.06.2013
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Wir können Pingpong spielen - gibt die Zahlungen nicht (außer BER). Kriegen den anderen aber offenbar nicht überzeugt - selbst mit dem Verweis auf die Entgeltordnungen 😉
Die Aussagen eines Airline-MA, der die entsprechenden Verträge schließt, überzeugen mich eben mehr.

Warum Fast Track mal in der Entgeltordnung enthalten ist (MUC) und mal nicht (FRA), das dürfte mit unterschiedlichen Sichten auf die Rechtslage zusammenhängen, inwieweit es enthalten sein muss. Beim MUC ist es weder bei den genehmigungspflichtigen noch bei den nicht genehmigungspflichtigen Leistungen enthalten, aber bei den sonstigen.
"Produktdifferenzierung" ist das Zauberwort. Man bietet es an, weil es woanders auch gemacht und von den Airlines für ihre "guten" Paxe von den Flughäfen verlangt/erwartet wird.
Heißt aber nicht, dass es bisher so bepreist wurde - siehe dazu das erstmalige Urteil des OVG Berlin-Brandenburg in Sachen Fastlane-Entgelt BER.
Fast Track als kostenlose Zusatzleistung der Flughäfen als Dauerpromotion? Und andere Anbieter verkaufen diese kostenlose Leistung gegen Geld? Das ist nun wirklich absurd.
 
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Münsterländer

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16.12.2018
5.146
5.115
FRA / FMO
Die Aussagen eines Airline-MA, der die entsprechenden Verträge schließt, überzeugen mich eben mehr.

Warum Fast Track mal in der Entgeltordnung enthalten ist (MUC) und mal nicht (FRA), das dürfte mit unterschiedlichen Sichten auf die Rechtslage zusammenhängen, inwieweit es enthalten sein muss. Beim MUC ist es weder bei den genehmigungspflichtigen noch bei den nicht genehmigungspflichtigen Leistungen enthalten, aber bei den sonstigen.
Wie genau wird das denn Berechnet, wenn nicht kontrolliert wird, wer durch den Fast Track geht?
Fast Track als kostenlose Zusatzleistung der Flughäfen als Dauerpromotion? Und andere Anbieter verkaufen diese kostenlose Leistung gegen Geld? Das ist nun wirklich absurd.
Hatte DUS nicht genau aus dem Grund den FastTrack zeitweise eingestellt, weil die Airlines nichts dafür bezahlt haben sondern es eine kostenlose Leistung war?
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
19.965
11.249
Mal schauen wie lange es dauert, bis irgendwer das auf die Expressoptionen bei der Dokumentenbestellung (Ausweis / Reisepass) überträgt.

🤪

Next stop: Expresspass.

Wie ist das denn bei einem Reisepass? Da werde ich mit einem Expresspass ja auch bevorzugt behandelt. Weil ich den in 3 Tagen bekomme und nicht mit der Bummellaufzeit von ein paar Wochen. Dafür zahle ich ja auch den höheren Preis.

Da ist die Gebühr einschließlich Expresszuschlag gesetzlich festgelegt, in § 15 PassV, insofern ist das kein Problem.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.965
11.249
Aber niemand macht sich strafbar, der eine gesetzlich festgelegte Gebühr erhebt und die ebenso gesetzlich festgelegte Gegenleistung erbringt.
 
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pemko

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03.03.2015
2.100
988
TXL
Zur Entgeltordnung MUC:

Der Service bezieht sich nicht auf bspw. einen gewöhnlichen Lufthansa-Status/Business-Pax, sondern als optionale Ergänzung zum Meet & Great - Service.
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass LH 30€/Pax für die Fastlane zahlt?! (Hinweis zum BER: Da gelten Staffelpreise mit ab 0,99€/Pax).

Zur Kostenfreiheit dieser Dienstleistung:

Genau so ist es. Vergleiche auch die Hinweise zur Nutzung von Gold Track in FRA T1 durch "unberechtigte" Passagiere. Es funktioniert, weil es eben trotz der Schilder einen diskriminierungsfreien Zugang zur hoheitlichen Luftsicherheitskontrolle geben muss. Dass übereifrige Mitarbeiter das anders handhaben... ist so nicht beabsichtigt.

Zum Expresspass:

So viel zum Thema unterschiedliche Regelungen... und im Ausland gibt's vielleicht eine Rechtsgrundlage für die kostenpflichtige Fastlane.

Zur Zahlung bei Ryanair:

Da erhält die Airline das Geld. Ich möchte sehen, dass MOL das Geld an die BPol bzw. den Flughafen weiterreicht. Tun sie eben nicht (jedenfalls nicht in Deutschland).
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nur weil etwas im Gesetzt steht muss es ja nicht zwingend Rechtskonform sein.
Das stimmt :)
Wie ist denn Deine Rechtsansicht dazu?
 
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LH88

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08.09.2014
14.264
7.291
Die Flughäfen setzen eigene Türsteher an den Eingang zur staatlichen Sicherheitskontrolle. Diese Türsteher lassen nur durch, wer vorher den Airlines mehr bezahlt hat. Airlines, die Kunden der Flughäfen sind. Nur wer vorher den Airlines mehr bezahlt hat, darf schneller an die Security, um die staatliche Kontrolle schneller zu kriegen. Dass das ganz dünnes Eis ist, sieht auch ein Nichtjurist.
Bei anderen staatlichen Vorgängen, z.B. KFZ-Zulassungsstelle in Berlin, wo freundliche Halbweltler alle Wartenummern ziehen um dann die Wartenummern zu verkaufen, verbittet sich der Staat solche privaten Schlangenmanipulationen gegen Geld, hier bisher nicht, bzw. er drückt beide Augen zu.
Im Gegenteil, in Berlin werden die Profizulasser bevorzugt behandelt, während man als normaler Mensch einen Termin in der Zukunft vereinbaren muss, schaffen es die Profis das Auto am nächsten Tag zuzulassen.