FBI holt Passagier aus der First class von AF23 JFK-CDG

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phxsun

Erfahrenes Mitglied
02.01.2010
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OWL
Mal abgesehen von der schwere des potentiellen Verbrechens. Ist die Maschine nicht schon Hoheitsgebiet des Staates in dem sie zugelassen ist oder erst wenn die Türen zu sind und sie sich über int. Gewässern befindet ?

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ekel alfred

Erfahrenes Mitglied
26.05.2010
1.836
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BRE / HAJ
Mal abgesehen von der schwere des potentiellen Verbrechens. Ist die Maschine nicht schon Hoheitsgebiet des Staates in dem sie zugelassen ist oder erst wenn die Türen zu sind und sie sich über int. Gewässern befindet ?

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Den Gedanken hatte ich auch. Aber was passiert wenn die Maschine keine Starterlaubnis bekommt. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

Und das die USA erst handeln und dann die Rechtmäßigkeit ihres Handels überprüfen, weiß ja jeder nicht nur nach dem Einsatz in Pakistan.:D
 

rotanes

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01.06.2010
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HAM
Nein, auch in D werden regelmässig Zoll, LBA und ähnliche Behörden an Bord ausländischer Flugzeuge und Schiffe tätig.
 
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Reaktionen: muenchenpasing

HamburgAround

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19.01.2010
365
0
Hamburg
Es handelt sich um eine inländische Regelung. Im deutschen Recht heißt es, dass in einem Flugzeug das das deutsche Staatszugehörigkeitszeichen führt (bei LH: Kennung D-AI?? oder D-AB??) auch deutsches Recht gilt - unabhängig von dem Tatort. In Frankreich wird es sicherlich eine vergleichbare Regelung geben!
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
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HAM
Es handelt sich um eine inländische Regelung. Im deutschen Recht heißt es, dass in einem Flugzeug das das deutsche Staatszugehörigkeitszeichen führt (bei LH: Kennung D-AI?? oder D-AB??) auch deutsches Recht gilt - unabhängig von dem Tatort. In Frankreich wird es sicherlich eine vergleichbare Regelung geben!

Hier gilt NICHT inländisches, bzw. französisches Recht, sondern Artikel 1 des Chicagoer Abkommens von 1944, dem auch die Bundesrepublik Deutschland (und Frankreich auch) beigetreten ist. Das gilt solange, wie sich das Flugzeug im Luftraum des betreffenden Staates befindet, im aktuellen Fall also der USA. Somit gilt hier das USA-Recht. Das deutsche (bzw. französische) Recht kommt dann zum Zuge, wenn das Flugzeug das Hoheitsgebiet verlassen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

Freak

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24.03.2010
1.541
0
Wenn sich der Vorwurf bewahrheiten sollte, wird es wohl auf längere Zeit der letzte Eindruck von einer First Class gewesen sein.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
6
MUC
Sorry, aber wenn die Vorwürfe nur halbwegs zutreffend sind (wofür die überstürzte Abreise ja sprechen könnte), dann ist die Handlungsweise der amerikanischen Polizei vollkommen richtig. Ein Verschanzen hinter irgendwelchen diplomatischen (die hätte ich vermutet) oder juristischen Spitzfindigkeiten, wie sie hier nun diskutiert werden, hätte ich ehrlich gesagt :censored: gefunden.

Hier geht es immerhin und ein Verbrechen.
 

Freak

Erfahrenes Mitglied
24.03.2010
1.541
0
Dafür hat die Bundeskanzlerin heute einen freien bzw. freieren Sonntag.

Am Sonntag wollte er mit Merkel im Bundeskanzleramt über die Griechenland-Krise beraten, am Montag und Dienstag wollte er an Beratungen der EU-Finanzminister in Brüssel zur Lage in Griechenland teilnehmen. Der IWF steuert ein Drittel des Milliarden-Rettungspakets für Griechenland bei; Strauss-Kahns geplante Gespräche in Berlin und Brüssel galten als Indiz für den Ernst der Lage um das vom Staatsbankrott bedrohte Land.
Gegen Strauss-Kahn wurde 2008 beim IWF wegen einer sexuellen Beziehung mit einer untergebenen weiblichen Angestellten ermittelt. Der IWF-Vorstand bezeichnete sein Verhalten als „bedauerlich“ und Ausdruck einer „schweren Fehleinschätzung“. Strauss-Kahn entschuldigte sich damals in einer E-Mail an alle IWF-Mitarbeiter. „Dieser Vorfall ist eine schwere Fehleinschätzung meinerseits, für die ich die volle Verantwortung übernehme“, schrieb er.
Dominique Strauss-Kahn: IWF-Chef wegen Sex-Attacke festgenommen - Nachrichten Wirtschaft - WELT ONLINE
 

Theisener

Erfahrenes Mitglied
Sorry, aber wenn die Vorwürfe nur halbwegs zutreffend sind (wofür die überstürzte Abreise ja sprechen könnte), dann ist die Handlungsweise der amerikanischen Polizei vollkommen richtig. Ein Verschanzen hinter irgendwelchen diplomatischen (die hätte ich vermutet) oder juristischen Spitzfindigkeiten, wie sie hier nun diskutiert werden, hätte ich ehrlich gesagt :censored: gefunden.

Hier geht es immerhin und ein Verbrechen.

Absolut richig.
Eine gute Escort-Dame hätte ihm wohl mehr Vergnügen bereitet ;-)
 

Freak

Erfahrenes Mitglied
24.03.2010
1.541
0
Absolut richig.
Eine gute Escort-Dame hätte ihm wohl mehr Vergnügen bereitet ;-)

Aber die hätte erst einmal $$$ haben wollen.

Vielleicht ist Mann sparsam und dachte, Mann bekäme alles für lau.

Jetzt wird die Quittung mit einer höheren Summe nachgereicht werden.
 

phxsun

Erfahrenes Mitglied
02.01.2010
1.745
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OWL
Sorry, aber wenn die Vorwürfe nur halbwegs zutreffend sind (wofür die überstürzte Abreise ja sprechen könnte), dann ist die Handlungsweise der amerikanischen Polizei vollkommen richtig. Ein Verschanzen hinter irgendwelchen diplomatischen (die hätte ich vermutet) oder juristischen Spitzfindigkeiten, wie sie hier nun diskutiert werden, hätte ich ehrlich gesagt :censored: gefunden.

Hier geht es immerhin und ein Verbrechen.

Moralisch gebe ich Dir vollkommen recht, trotzdem sind gerade in solchen Fällen die "juristischen Spitzfindigkeiten" wichtig. Was bringt es das man den Tatverdächtigen schnell schnappt, dann aber nicht verurteilen kann weil er durch eine - wie ich zuerst dachte - nicht einwandfreie Methode festgenommen wurde.
 

Freak

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24.03.2010
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Bleibt abwarten, die der weitere Fortgang des Verfahrens ist.

Vielleicht wird er mit der vollen Härte verurteilt werden oder es treten plötzliche Erinnungslücken auf bzw. man einigt sich auf einen schwächeren Vorwurf (vielleicht war er der irrigen Auffassung, die Hotelangestellte sei bereit) mit Verurteilung und lässt dafür die versuchte Vergewaltigung fallen. Seine Rechtsanwälte werden sich sicherlich schon mit der Sache befassen.
 

Freak

Erfahrenes Mitglied
24.03.2010
1.541
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Moralisch gebe ich Dir vollkommen recht, trotzdem sind gerade in solchen Fällen die "juristischen Spitzfindigkeiten" wichtig. Was bringt es das man den Tatverdächtigen schnell schnappt, dann aber nicht verurteilen kann weil er durch eine - wie ich zuerst dachte - nicht einwandfreie Methode festgenommen wurde.

Du meinst die Fruit of the poisonous tree doctrine.
 

phxsun

Erfahrenes Mitglied
02.01.2010
1.745
57
OWL
Hier gilt NICHT inländisches, bzw. französisches Recht, sondern Artikel 1 des Chicagoer Abkommens von 1944, dem auch die Bundesrepublik Deutschland (und Frankreich auch) beigetreten ist. Das gilt solange, wie sich das Flugzeug im Luftraum des betreffenden Staates befindet, im aktuellen Fall also der USA. Somit gilt hier das USA-Recht. Das deutsche (bzw. französische) Recht kommt dann zum Zuge, wenn das Flugzeug das Hoheitsgebiet verlassen hat.

Wie sieht denn die Rechtslage aus, wenn es ein Luftfahrzeug eines Landes ist, daß das Chicagoer Abkommen nicht unterzeichnet hat ?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
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HAM
Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und Gott? Gott denkt nicht, er sei ein Rechtsanwalt.