Flatratefliegen?

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Saul Goodman

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
480
0
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Zuerst lesen: § 5 TMG.

Abmahnberechtigt ist letztlich jeder, der die Webseite, aus welchem Grund auch immer, besucht. Abmahngegner ist der Webseitenbetreiber, den man über DENIC (whois- Service) o.ä. ausfindig macht. Abgemahnt wird wegen eines Verstosses gegen § 5 TMG (schon gelesen?).



Wenn der Abmahngegner untergetaucht oder vermögenslos ist oder in Papua- Neuguinea sitzt, wirst du die Kosten der beauftragten Abmahnung tragen müssen:). Also?


Also mein § 5 TMG (ist zugegeben bestimmt nicht mehr aktuell) hat in etwa folgenden Wortlaut:

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1.den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2.Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3.soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4.das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5.soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben übera)die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b)die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c)die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6.in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7.bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.



TMG - Einzelnorm


Wo steht jetzt, dass dieser blöde Kater hier jemanden abmahnen darf?
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Also mein § 5 TMG (ist zugegeben bestimmt nicht mehr aktuell) hat in etwa folgenden Wortlaut:





TMG - Einzelnorm


Wo steht jetzt, dass dieser blöde Kater hier jemanden abmahnen darf?

Ich mahne gar niemand ab. Blöder Kater ist übrigens eine Beleidigung - egal wie recht Du dabei hast.
Das macht ein Anwalt. Und es gibt Anwälte, die mit solchen Abmahnungen ihren Lebensunterhalt verdienen. Und der wird wissen warum er das tun kann.
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.104
8.232
Dahoam
Auch ein Startup kann man seriös aufziehen. Diese Verlinkung ist entweder Dilletantismus pur oder es geht einzig und allein darum, Emailadressen zu sammeln.
Hast Du eine Ahnung, um was es hier genau geht? Welche Fluglinien? Welche Flughäfen? Wer steckt dahinter? Was bedeutet der Begriff "registrieren"? Wie sind die AGB? Wo ist der Firmensitz?

Sorry, meine 2 jährigen Kätzchen könnten das besser hochziehen als diesen unprofessionellen Shit.

Wie sagt's Harry G: "95% aller Startups san a Riesenschei:censored:eck" :D

 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
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Und es gibt Anwälte, die mit solchen Abmahnungen ihren Lebensunterhalt verdienen. Und der wird wissen warum er das tun kann.

Stellt sich die Frage was schlimmer ist. Abmahnanwälte, Masseninkassoanwälte oder die Geier in den USA die in Krankenhäusern Unfallopfer suchen...
 
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Saul Goodman

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
480
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Ich mahne gar niemand ab. Blöder Kater ist übrigens eine Beleidigung - egal wie recht Du dabei hast.
Das macht ein Anwalt. Und es gibt Anwälte, die mit solchen Abmahnungen ihren Lebensunterhalt verdienen. Und der wird wissen warum er das tun kann.


Axo. Anwälte haben anscheinend dann so eine Lizenz zum Abmahnen. Wo bekommen die denn diese Lizenz her? Hat dieser Anwalt feb auch so eine Lizenz? Hat der die gewonnen, gekauft oder wie ging das?
 

Saul Goodman

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
480
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Scheinbar hat man wieder die aktiveren Mitglieder aus GudW freigelassen und auf die Gesamtheit des Forums losgelassen. Aber zurück zu Thema.

---
Schlechtes Angebot. Höchstwahrscheinlich weniger Flexibilität. Ein Fall für die Tonne.

Wenn du so ein Schlaubeger bist, dann zeig mir doch bitte endlich, wo diese böse Webpage ist. Ich sehe keine.
 

Steppo

Erfahrenes Mitglied
05.12.2012
893
6
TXL

MAD

Erfahrenes Mitglied
27.11.2011
324
172
DUS/MTY
AB hatte vor gut zehn Jahren mal eine Spanienkarte, mit der man ein Jahr lang so oft, wie man wollte, nach Spanien fliegen konnte. Fällt das auch unter Flatratefliegen?
Ansonsten ist es eher unvorstellbar, dass es sowetwas wie "Flatratefliegen" in der Zukunft geben wird.
 
C

Caravelle

Guest
Irgendwie fehlen mir wichtige Infos zu Flatplane, oder ich bin schon zu müde um sie zu finden.
* Wird mit Oneway oder mit Return Flügen gerechnet? Für ca. 120€ OW kommt man fast überall hin.
* Sind alle x-beliebingen Destinationen in Europa buchbar, oder nur gewisse Städte?
* Sind auch die Flughäfen wählbar, oder landet man irgendwann in Memmingen anstatt in München (west)?
* Sind Umstiegsverbindungen erlaubt?

Je nachdem, was dabei ist und was nicht, könnte sich die Sache durchaus lohnen. Mal abgesehen davon, dass man so schnell wie möglich alle Freiflüge abarbeiten sollte, weil das Unternehmen nach einem Jahr sicher nicht mehr existiert.
 
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kid77

Reguläres Mitglied
09.12.2010
88
2
* Wird mit Oneway oder mit Return Flügen gerechnet? Für ca. 120€ OW kommt man fast überall hin.
* Sind alle x-beliebingen Destinationen in Europa buchbar, oder nur gewisse Städte?

Hier liest es sich für meine Begriffe eher nach Oneway: Mit Flatplane kommt die Flatrate für Flugreisen - deutsche-startups.de ("... 4 Flüge ...")

"Mehr als 50 Ziele in Europa ..." - ich befürchte, es sind die klassischen Ziele, die man ohnehin recht günstig erreicht.

Ich finde es - sagen wir mal - suboptimal, wie sich die Firma präsentiert. Schon PR machen und Countdown laufen lassen, aber auf der Webseite viele Fragen offen lassen, kein Kontakt, kein Impressum ...
Wäre es ein gutes und durchdachtes Produkt mit Potenzial, würde man das doch anders angehen oder? Irgendwie professioneller.
 
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Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.871
23
MRS
Hier liest es sich für meine Begriffe eher nach Oneway

Dann kann man die Idee sofort in die Tonne hauen. Innereuropäische Hin-und Rückflüge à ~240€, lassen sich meist auch drei Wochen vor Abflug noch auf dem freien Markt finden.

Irgendeinen Dummen wird man schon findet. Erinnert mich alles fürchterlich an die FLEX-Abos bei LG (z.B Münchenflex: 8x MUC-LUX-MUC für 3.625€). Da kannte ich auch einige, die auf der Strecke FRA-LUX /MUC-LUX zugegriffen hatten. :doh:
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Am schlimmsten sind diejenigen, die sich selbst dardurch definieren, dass sie jede Gegenheit nutzen, über andere Berufsgruppen herzuziehen.

Ach geh. Gelegenheiten bieten hier so einige Foristen wahrlich mehr als genug. Wenn ich jede davon nutzen würde könnte ich meinen Job kündigen...

Davon ab finde ich es traurig, dass es unter den Anwälten anscheinend keine "Selbstreinigung" gibt und sogar über die o.g. "Berufsgruppen" schützend die Hand gehalten wird. Du kannst mir aber ja gerne mal näher bringen, welche großartige juristische Leistung - welche sechs bis neun Jahre Studium erfordert - notwendig ist um sein Dasein als Abmahn- oder Masseninkassoanwalt zu fristen.
 
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