Hallo,
ich habe gerade ein ähnliches Problem und habe heute 5 h mit Telefonieren mit Behörden, Ämtern und Botschaften hinter mir. Keiner kann mir wirklich weiterhelfen. Bin ziemlich verzweifelt und brauche dringend einen Rat bzw. Erfahrungsbericht.
Ich möchte mit meinen zwei Kindern (6 und 9) im Mai nach Marokko reisen. Zunächst die Fakten:
- die Kinder haben den Namen des Vaters
- obwohl ich NIE MIT DEM VATER VERHEIRATET WAR UND ER AUCH KEIN SORGERECHT HAT(meine Naivität damals...)
- Vater lebt in Rumänien, es besteht kein Kontakt mehr
- ich habe in Dtl. das alleinige Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht
- mein Sohn hat einen arabischen Vornamen (einfach weil er mir gefallen hat)
Die marokk. Botschaft sagt, ich brauche eine Erlaubnis des Vaters, dass ich mit den Kindern ein und ausreisen darf (was nicht geht, weil wir ja keinen Kontakt mehr haben und der Vater sich weder für seine Kinder noch für deren Rechte, mögliche Gefahren etc. interessiert), oder eine Erklärung darüber, dass ich das alleinige Sorgerecht habe.
Mir liegt eine Erklärung des Jugendamtes vor, worin steht: " Es liegt keine gemeinsame Sorgerechtserklärung vor". Mehr steht da nicht. Es steht dort also NICHT: Die Mutter hat das alleinige Sorge - und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Ausländische (marokkanische) Grenzkontrollposten wissen aber ja nicht, dass dies (" Es liegt keine gemeinsame Sorgerechtserklärung vor") bedeutet, dass AUTOMATISCH die Mutter das alleinge Sorge- und Aufenth.best.recht hat und sie haben bestimmt auch nicht spontan ein deutsches BGB zur Hand, wo sie das nachschlagen können. Das Jugendamt weigert sich, eine Zusatzformulierung einzufügen, aus der das klar hervorgeht und verweisen auf Vorgaben und Verwaltungsvorschriften, das Familiengericht hat sich nicht für zuständig erklärt, die marrok. Botschaft in Dtl. sagt, sie können mir nicht helfen und auf meine Frage, ob ich ihr die Dokumente, die ich habe, mal zusenden kann per mail, damit sie sich das ansehen, um zu beurteilen, ob das für die Einreise und Ausreise reicht, sagte die Frau am Telefon nur mehrmals sehr energisch "Ich kann Ihnen da nicht helfen, sie müssen das mit deutschen Ämtern klären" und hat aufgelegt.
WAS SOLL ICH DENN JETZT MACHEN, wenn noch nicht einmal die marrok. Botschaft mir da helfen kann?!
Woher soll ich wissen, was reicht (welche Formulierungen da akzeptiert/verstanden werden)?
Gilt das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht denn für mich auch in Marokko? (Nicht, dass ich dann alles zusammenhabe und am Ende gibt es doch ein böses Erwachen)...
Führt es zu Problemen, weil mein Sohn einen arabischen Vornamen hat? Muss ich dann viell. auch noch nachweisen, dass der Vater Rumäne ist und kein Marokkaner (auf der Geburtsurkunde der Kinder steht, dass der vater seinen Wohnsitz in Rumänien hat, woraufhin die Dame der Botschaft sagte "Na und? Ich habe einen deutschen Pass, aber mein Wohnsitz ist in Belgien", das würde ja noch gar nix sagen)?!
BITTE HELFT MIR! Die Flüge sind gebucht und ich weiß nicht mehr weiter!