Fliegen mit Kindern, die nicht den gleichen Nachnamen haben

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Owflyer

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.727
4
DUS/MNL
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Hatte schon mehrfach "Fremdkiddies" mit in die USA. Immer selbst verfasste Vollmachten auf Englisch, Geburtsurkunden und Passkopien der Eltern dabei. Hat aber bisher noch niemals jemanden interessiert :D
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Letztes Jahr, Flug Düsseldorf/Tanger brauchten meine Freundin und ich echte Überredungskunst bei der Paßkontrolle. :confused:
Für den Sohn meiner Freundin, knapp ein Jahr alt, hatte sie einen eigenen Ausweis, völlig korrekt und ausreichend. Problem, das Kind hat den Namen des Vaters. Also war für die Beamten kein Verwandtschaftsverhältnis zur Mutter erkennbar. Rein theoretisch könnte irgendeine Frau XX das Kind YY entführen und zum Vater YY nach Marokko bringen. Es ging bestimmt ne 1/4 Stunde hin und her.

Waere auch eine Schande wenn das gerade bei so einem Reiseziel ohne Schwierigkeiten gehen wuerde.

Eigentlich noch erschreckend, dass ohne weitere Verifikation da seitens des Beamten nachgegeben wurde (fuer euch freut es mich natuerlich, dennoch!) denn was fuer ein Beleg ist schon eine KK Karte !? :rolleyes:
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
9.008
2.310
kurzes update: ich bin gestern mit meinem neffen nach london geflogen (10 jahre, anderer nachname). in münchen bei der passkontrolle wurde ich zu unserem verhältnis befragt und mein neffe musste auch ein paar fragen beantworten (wer ist der herr, wie alt bist du, fliegst du freiwillig mit, etc.). dass ich eine bestätigung der mutter dabei hatte war hilfreich.
in london gleiches spiel mit dem unterschied dass mein neffe kein oder nur sehr wenig spricht und auf die fragen des immigration officer nicht geantwortet hat. die dame meinte am ende, dass es sehr gut war, dass ich die bestätigung der mutter dabei hatte.
kopie der geburtsurkunde und des passes der mutter haben allerdings niemanden interessiert.
 

MariLia

Neues Mitglied
10.04.2013
6
0
Hallo,
ich habe gerade ein ähnliches Problem und habe heute 5 h mit Telefonieren mit Behörden, Ämtern und Botschaften hinter mir. Keiner kann mir wirklich weiterhelfen. Bin ziemlich verzweifelt und brauche dringend einen Rat bzw. Erfahrungsbericht.
Ich möchte mit meinen zwei Kindern (6 und 9) im Mai nach Marokko reisen. Zunächst die Fakten:
- die Kinder haben den Namen des Vaters
- obwohl ich NIE MIT DEM VATER VERHEIRATET WAR UND ER AUCH KEIN SORGERECHT HAT(meine Naivität damals...)
- Vater lebt in Rumänien, es besteht kein Kontakt mehr
- ich habe in Dtl. das alleinige Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht
- mein Sohn hat einen arabischen Vornamen (einfach weil er mir gefallen hat)

Die marokk. Botschaft sagt, ich brauche eine Erlaubnis des Vaters, dass ich mit den Kindern ein und ausreisen darf (was nicht geht, weil wir ja keinen Kontakt mehr haben und der Vater sich weder für seine Kinder noch für deren Rechte, mögliche Gefahren etc. interessiert), oder eine Erklärung darüber, dass ich das alleinige Sorgerecht habe.
Mir liegt eine Erklärung des Jugendamtes vor, worin steht: " Es liegt keine gemeinsame Sorgerechtserklärung vor". Mehr steht da nicht. Es steht dort also NICHT: Die Mutter hat das alleinige Sorge - und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Ausländische (marokkanische) Grenzkontrollposten wissen aber ja nicht, dass dies (" Es liegt keine gemeinsame Sorgerechtserklärung vor") bedeutet, dass AUTOMATISCH die Mutter das alleinge Sorge- und Aufenth.best.recht hat und sie haben bestimmt auch nicht spontan ein deutsches BGB zur Hand, wo sie das nachschlagen können. Das Jugendamt weigert sich, eine Zusatzformulierung einzufügen, aus der das klar hervorgeht und verweisen auf Vorgaben und Verwaltungsvorschriften, das Familiengericht hat sich nicht für zuständig erklärt, die marrok. Botschaft in Dtl. sagt, sie können mir nicht helfen und auf meine Frage, ob ich ihr die Dokumente, die ich habe, mal zusenden kann per mail, damit sie sich das ansehen, um zu beurteilen, ob das für die Einreise und Ausreise reicht, sagte die Frau am Telefon nur mehrmals sehr energisch "Ich kann Ihnen da nicht helfen, sie müssen das mit deutschen Ämtern klären" und hat aufgelegt.
WAS SOLL ICH DENN JETZT MACHEN, wenn noch nicht einmal die marrok. Botschaft mir da helfen kann?!
Woher soll ich wissen, was reicht (welche Formulierungen da akzeptiert/verstanden werden)?
Gilt das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht denn für mich auch in Marokko? (Nicht, dass ich dann alles zusammenhabe und am Ende gibt es doch ein böses Erwachen)...
Führt es zu Problemen, weil mein Sohn einen arabischen Vornamen hat? Muss ich dann viell. auch noch nachweisen, dass der Vater Rumäne ist und kein Marokkaner (auf der Geburtsurkunde der Kinder steht, dass der vater seinen Wohnsitz in Rumänien hat, woraufhin die Dame der Botschaft sagte "Na und? Ich habe einen deutschen Pass, aber mein Wohnsitz ist in Belgien", das würde ja noch gar nix sagen)?!
BITTE HELFT MIR! Die Flüge sind gebucht und ich weiß nicht mehr weiter!
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Ich würde stornieren und mit dem Hinweis auf obigen Sachverhalt versuchen, eine möglichst hohe Erstattung heraus zu schlagen.
 
M

Mr.Burns

Guest
Es sollte eine öffentlich beurkundete Sorgeerklärung nebst Übersetzung vorliegen. Diese wird vom Jugendamt erteilt und beurkundet.

Reisepass vorhanden?

Welche Staatsangehörigkeit hat der Vater?
Was steht in der Geburtsurkunde?
Welche Staatsangehörigkeit hat das Kind?
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
mariaLia :

arabische Behörden u gesetze machen sich nichts aus deutschen oder anderen Gesetzen. denen geht eigenes vor. da hilfy kein diskutieren. im zweifel kassieren sie dir kinder ein da sie drm Vater zugehörig sind.
zumindest Saudi und VAE recht. sollte bei anderen arabischen Ländern nicht anders sein da viel abgeleitet aus der sharia.

ich würde es nicht riskieren einzureisen mit den kids. nur stress u Tränen und im zweifel landest du noch im Knast wg kindesentführung

ich bin kein Jurist aber wenns dir so wichtig ist nach marokko xu fliegen nimm die paar Euros in die Hand u konsultiere einen anwalt mit marokkanischen rechtshintgrund. Anwaltskammer sollte helfen können.

@tomberlin: they dont care german law and notar.
 
Zuletzt bearbeitet:

MariLia

Neues Mitglied
10.04.2013
6
0
mariaLia :

"im zweifel kassieren sie dir kinder ein da sie drm Vater zugehörig sind" Und wohin dann mit den Kindern? Der Vater ist NICHT Marokkaner, sondern Rumäne und die Grenzbehörden haben weder eine Adresse noch sonst irgendwas. Die Kinder haben deutsche Pässe.
"ich würde es nicht riskieren einzureisen mit den kids. nur stress u Tränen und im zweifel landest du noch im Knast wg kindesentführung"
Kindesentführung? Ich habe das Sorgerecht für die Kinder!
Am Ende ist es doch nix anderes als das, was die Leute hier vor mir geschrieben haben (Bsp. 1. Beitrag): Mutter reist mit Kind, welches Namen vom Vater hat. Die hatte ja noch nicht einmal die Geburtsurkunde und Sorgrechtserklärung mit....das hätte ich ja dann hoffentlich beides. Da kann man mir doch nicht Kindesentführung vorhalten! Das würde ja bedeuten, dass keine alleinerziehende Mutter mit alleinigem Sorgerecht mehr mit ihren Kindern verreisen kann....??!
 

MariLia

Neues Mitglied
10.04.2013
6
0
"Es sollte eine öffentlich beurkundete Sorgeerklärung nebst Übersetzung vorliegen. Diese wird vom Jugendamt erteilt und beurkundet. "
Hab ich doch! Ich hab aber auch geschrieben, was das Problem dabei ist: "Mir liegt eine Erklärung des Jugendamtes vor, worin steht: " Es liegt keine gemeinsame Sorgerechtserklärung vor". Mehr steht da nicht. Es steht dort also NICHT: Die Mutter hat das alleinige Sorge - und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Ausländische (marokkanische) Grenzkontrollposten wissen aber ja nicht, dass dies (" Es liegt keine gemeinsame Sorgerechtserklärung vor") bedeutet, dass AUTOMATISCH die Mutter das alleinge Sorge- und Aufenth.best.recht hat und sie haben bestimmt auch nicht spontan ein deutsches BGB zur Hand, wo sie das nachschlagen können. Das Jugendamt weigert sich, eine Zusatzformulierung einzufügen, aus der das klar hervorgeht."

Reisepass vorhanden? Ja

Welche Staatsangehörigkeit hat der Vater? rumänisch
Was steht in der Geburtsurkunde? Mutter und Vater, wohnhaft in...
Welche Staatsangehörigkeit hat das Kind? deutsch und (NUR in Rumänien: rumänisch)
 
M

Mr.Burns

Guest
Haben die Kinder einen deutschen Reisepass?
 
Moderiert:
M

Mr.Burns

Guest
mariaLia :

arabische Behörden u gesetze machen sich nichts aus deutschen oder anderen Gesetzen. denen geht eigenes vor. da hilfy kein diskutieren. im zweifel kassieren sie dir kinder ein da sie drm Vater zugehörig sind.
zumindest Saudi und VAE recht. sollte bei anderen arabischen Ländern nicht anders sein da viel abgeleitet aus der sharia.

ich würde es nicht riskieren einzureisen mit den kids. nur stress u Tränen und im zweifel landest du noch im Knast wg kindesentführung

ich bin kein Jurist aber wenns dir so wichtig ist nach marokko xu fliegen nimm die paar Euros in die Hand u konsultiere einen anwalt mit marokkanischen rechtshintgrund. Anwaltskammer sollte helfen können.

@tomberlin: they dont care german law and notar.



Du schreibst Unsinn! Auch arabische und/oder muslimische Staaten halten sich an internationales Kindschaftsrecht.
Erzähl Deine Stammtischparolen dort, wo sie gerne gehört werden: Am Stammtisch.


Die meisten Probleme bei Fällen zum internationalem Kindschaftsrecht gibt es übrigens mit den USA, da von dort internationale Übereinkommen nicht anerkannt werden bzw. es dort kein funktionierendes Rechtssystem gibt.

Der Markt regelt halt nicht alles.
 
Moderiert:
M

Mr.Burns

Guest
Es gibt ein Sorgeregister beim Standesamt des Geburtsortes (eventuell auch beim Jugendamt des Geburtsortes angesiedelt, bitte erkundigen). Dort einen Auszug (Negativbescheinigung) anfordern. Beglaubigt und dann mit Übersetzung. Übersetzung von einem bei der marokkanischen Botschaft angestellten/benannten Übersetzer anfertigen und "stempeln" (untechnisch gesprochen) lassen.


Wenn Du schon beim Übersetzer bist auch gleich den § 1626 a BGB übersetzen lassen.
 
Moderiert:

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Du schreibst Unsinn! Auch arabische und/oder muslimische Staaten halten sich an internationales Kindschaftsrecht.
Erzähl Deine Stammtischparolen dort, wo sie gerne gehört werden: Am Stammtisch.


Die meisten Probleme bei Fällen zum internationalem Kindschaftsrecht gibt es übrigens mit den USA, da von dort internationale Übereinkommen nicht anerkannt werden bzw. es dort kein funktionierendes Rechtssystem gibt.

Der Markt regelt halt nicht alles.

SorryDu erzählst Unsinn. Arabische Gerichte halten sich nicht einmal an UN Vertragsrechte und ich wiederhole es gerne nochmal : Sharia, dann Landesspezifische arabische Rechte dann erst mal gar nix... Und bei guter Laune u goodwill wenn kein Araber irgendwie entfernt tangiert wird, vielleicht mal UN bzw internationale Rechte.... Dazwischen ist Knast und Ausreiseverbot und bei goodwill nur Passentzug und ausreiseverbot....
Papier ist dort geduldig... Wenn Du dort oft unterwegs bist, bist Du sicherlich mit diesen Gepflogenheiten vertraut u hast sicherlich juristisch arabisches Recht zumindest mal Dich sensibilisiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Es gibt ein Sorgeregister beim Standesamt des Geburtsortes (eventuell auch beim Jugendamt des Geburtsortes angesiedelt, bitte erkundigen). Dort einen Auszug (Negativbescheinigung) anfordern. Beglaubigt und dann mit Übersetzung. Übersetzung von einem bei der marokkanischen Botschaft angestellten/benannten Übersetzer anfertigen und "stempeln" (untechnisch gesprochen) lassen.


Wenn Du schon beim Übersetzer bist auch gleich den § 1626 a BGB übersetzen lassen.

BGB interessiert niemanden in arabischen Ländern. Dort zählt Landesspezifisches Recht. Selbst wenn im Vertragsrecht BGB fixiert und sogar vor Arabischen Gerichten beglaubigt., zählt Landestypisches arabisches Recht.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
mariaLia :

"im zweifel kassieren sie dir kinder ein da sie drm Vater zugehörig sind" Und wohin dann mit den Kindern? Der Vater ist NICHT Marokkaner, sondern Rumäne und die Grenzbehörden haben weder eine Adresse noch sonst irgendwas. Die Kinder haben deutsche Pässe.
"ich würde es nicht riskieren einzureisen mit den kids. nur stress u Tränen und im zweifel landest du noch im Knast wg kindesentführung"
Kindesentführung? Ich habe das Sorgerecht für die Kinder!
Am Ende ist es doch nix anderes als das, was die Leute hier vor mir geschrieben haben (Bsp. 1. Beitrag): Mutter reist mit Kind, welches Namen vom Vater hat. Die hatte ja noch nicht einmal die Geburtsurkunde und Sorgrechtserklärung mit....das hätte ich ja dann hoffentlich beides. Da kann man mir doch nicht Kindesentführung vorhalten! Das würde ja bedeuten, dass keine alleinerziehende Mutter mit alleinigem Sorgerecht mehr mit ihren Kindern verreisen kann....??!

... Im worst case mit unterschiedlichen Nachnamen dazu arabischen Vornamen u ohne Vollmacht des Vaters in arabischen Ländern? Dazu leicht ander Hautfarbe? Sorry,
Rechtssicherheit verschafft ein Jurist, spezialisiert auf Marrokanisches Recht wenn möglich Familienrecht... Alles andere ist Spekulation aber im Zweifel den worst case anzunehmen ist aus meiner Sicht nicht verkehrt
 
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Reaktionen: namosi

MariLia

Neues Mitglied
10.04.2013
6
0
Hey Tom! Quatsch! Ich war und bin froh über jeden Beitrag! Ich finde es schade, dass in diesen Foren es irgendwie immer zu unnötigen Streitereien kommt- jeder hat seine Erfahrungen/Ansichten/Gedanken und alle sind mal mehr mal weniger wertvoll. Und deine Beiträge bezüglich des Tips über die Negativbescheinigung etc. waren gut und richtig!
Die deutsche Botschaft in Rabat hat mir geschrieben, was leider sehr nach dem Beitrag von honk20 klingt....ich hätte es nicht gedacht...sie schreiben:

"die Botschaft kann sich leider weder "darum kümmern" noch "garantieren", daß
Sie ohne Probleme in Marokko ein- und wieder ausreisen können.
Selbst wenn Sie juristisch im Recht sind, laufen Sie Gefahr, stunden- oder tagelang
festgehalten und befragt zu werden, möglicherweise Ihre Flüge zu verpassen und
nur Ärger und Verdruß zu haben.
Selbst wenn Sie die französische Übersetzung der notariell beurkundeten Erklärung (von wem?) mitführen, sehe ich
nach wie vor viele Probleme auf Sie zukommen. Wenn dann die Kinder auch noch "arabisch" aussehen, werden die Probleme
sich noch potenzieren. Ich würde Ihnen von diesem Vorhaben dringend abraten."
 

MariLia

Neues Mitglied
10.04.2013
6
0
Damit scheint sich mein Marokko Vorhaben leider erledigt zu haben....was gleichzeitig bedeutet, dass ich bis zum 18. Lebensjahr der Kinder in kein außereuropäisches Land fahren kann...?!
Denn dieses Problem werde ich ja dann überall haben.

Selbst wenn ich dafür sorge, dass die Kinder meinen Nachnamen tragen werden, wird mein Sohn dennoch immer Nuri heißen (arab.Name) und an deren dunklem Aussehen kann ich auch nix ändern (will ich auch nicht)...tja, das ist Diskriminierung mal ganz real nachempfunden und erlebt...!
Was soll ich machen mit meinen Kindern, damit ich reisen kann...denen die Haare blond färben, die Haut bleichen?!

Es kann doch einfach nicht sein, dass ich die nächsten 10 Jahre nicht mehr aus Europa raus kann, obwohl ich das alleinige Sorgerecht habe....


Wenn ich Herta Müller heißen würde und meine Kinder Gabi und Friedrich Meyer, blond und blauäugig wären, gäbs bestimmt keine größeren Diskussionen. Auch wenns exact derselbe Sachverhalt wäre....
Da haben wir es wieder: Als durchschnittlicher Mitteleuopäer mit dem "richtigen Namen" und dem "richtigen Aussehen"bist Du einfach in allem privilegiert....
 
Zuletzt bearbeitet:

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
103
Wenn die Kinder deinen Nachnamen haben wird es in Zukunft keine Probleme auf Reisen geben. In Arabische Länder würde ich aber als Frau mit Kindern ohne Vater nicht fahren.
 

Fazermint

Neues Mitglied
10.03.2013
10
0
Hat sich das in den letzten Jahren echt so verschlimmert? :eek:
Ich war früher mit meinem Sohn regelmäßig im Ausland, einschließlich Nordafrika und USA und außer in Tunesien hat nie jemand irgendwelche Fragen gestellt, obwohl mein Sohn (arabischer Name, in Deutschland geboren, deutscher Ausweis) mir (blond, deutsch) absolut nicht ähnlich sieht. Allerdings tragen wir beide den gleichen arabischen Nachnamen. Außer unseren Ausweisen hatte ich nie was dabei und nur in Tunesien wurde ich nach dem Namen und der Nationalität des Vaters gefragt, mehr nicht. In Marokko und allen anderen Ländern gar keine Fragen, ist aber wie gesagt, schon einige Jahre her.
Nur das Heimatland meines Ex habe ich tunlichst vermieden.