Fliegen ohne bezahlt zu haben!?

ANZEIGE

jackinthebox

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
428
-3
ANZEIGE
Für mich heißt das jetzt, dass ich meine Hände in Unschuld bade

Das wuerde es heissen, nachdem du beim RB nachgefragt hast was da los ist. Bis jetzt hast du doch nur deine Ungewissheit beseitigt, ob DU Probleme beim CI bekommen kannst...
 

VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
?
Eine moralische Pflicht empfinde ich als Unternehmer, sowie als Privatperson, empfangene Leistungen zu bezahlen. Dazu gehören nicht nur Gehälter, sondern auch Fremdleistungen von Lieferanten. Daher ist auch mein Controlling angewießen, Skontomöglichkeiten (sofortige Zahlungen zu leisten) sofort zu erledigen.
Die Moral eines Unternehmens zeichnet sich durch die Person mit rechtsverbindlicher Unterschrift aus, die Buchhaltung wird von dieser Person gesteuert.

Ich bin sehr verwundert, dass ein Regelsatz von einem hier aktiven, und erfolgreichen Unternehmer negiert wird.

Mein schlechtes Gewissen wäre wahrscheinlich beim Check inn deutlich sichtbar. :no:
 
  • Like
Reaktionen: Ed Size

VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
?
Sollte ich eines Tages so notdürftig Reisen müssen, würde ich mein Geschäft aufgeben, kündigen, oder an mir selbst zweifeln. Das Reisebüro, welches online erkoren wurde, könnte bei der derzeitigen Insolvenz durch Anbieter, auch Rückflüge streichen. Wer so reisen muss, :D
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
39
Singapur
Das wäre Betrug, schließlich bist du dir der Tatsache, dass du nicht bezahlt hast, voll bewusst. Unter anständigen Geschäftspartnern weist man in solchen Fällen darauf hin und weist die Zahlung dann in gegenseitiger Abstimmung an. Im übrigen glaube ich nicht, dass die Sache nicht irgendwann auffällt, vermutlich bereits beim CI, der die Bordkarte erst nach einem Umweg über den Flugscheinschalter ausstellen wird. Aber das ist alles Spekulation, die IT ist unergründlich und oft fehlerhaft.

Unsere allseits geschaetzte und geachtete Moralinstanz verwendet wie immer starke Worte ohne grosse Bedacht. "Betrug" liegt hier aber keiner vor. Es fehlt der Vorsatz. Der OP hat den Flug nicht bei dem Anbieter gebucht in der Absicht nicht zu bezahlen. Der OP hat auch nicht gesagt, dass er nicht gewillt ist, die Forderung zu begleichen, wenn sie noch praesentiert wird. Muss der OP darauf hinweisen, dass der Betrag noch nicht eingezogen wurde? Vor dem Ende einer Verjaehrung vielleicht, aber der OP kann die Leistung auch in Anspruch nehmen, wenn das Reisebuero bislang darauf verzichtet hat, die Forderung einzuziehen.

LH hat keinen Schaden und beim Check-In gibt's keine Probleme, das Ticket ist ja offensichtlich ausgestellt wurde.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Unsere allseits geschaetzte und geachtete Moralinstanz verwendet wie immer starke Worte ohne grosse Bedacht.

Nun könnte man sich fragen, welche Art von Mensch jahrelang Gast in einem Forums ist, dessen Gastgeber "immer" (das sind immerhin geschätzte 25.000 Beiträge) ohne großen Bedacht schreibt. Man könnte sich auch fragen, wie es um das Verständnis von Recht, Anstand und Moral von jemandem steht, der LH verklagt, weil sie nach 6 Jahren Pause einen Teil der Meilenpreise für Flugprämien anheben.

Wichtiger erscheint mir angesichts dieses Threads allerdings, eine deutliche Warnung an alle Reisebüros auszusprechen, insbesondere auch dem Reisebüro des Vertrauens, bei dem zahlreiche Foristen Kunden sind: Es gibt offenbar nicht unerhebliche Nutzerkreise in diesem Forum, die keinen Finger rühren würden, sollte ihr Reisebüro einmal vergessen, einen fälligen Betrag einzuziehen oder einzufordern. Die würden überall anrufen (um sicherzustellen, dass ihr Buchung in Ordnung ist und die fliegen/reisen können), nur nicht dort, wo sie die Leistung gebucht aber noch nicht bezahlt haben.
 

Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
7
MUC
Das wäre Betrug, schließlich bist du dir der Tatsache, dass du nicht bezahlt hast, voll bewusst.

Das ist falsch. Der OP hat höchstens eine moralische Pflicht, das Reisebüro auf den Fehler hinzuweisen, keine rechtliche.

Das RB kann aber selbstverständlich die Bezahlung einfordern, jedenfalls so lange, bis die Sache verjährt ist.