Flug gecancelled: MM und SWISS Flug

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TAPulator

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tyrolean

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Ola, danke für den Link. Jetzt wäre noch schön zu wissen, auf welches EuGH-Urteil sich der BGH beruft. Das BGH-Urteil finde ich jedenfalls sehr zweifelhaft.

Es geht hier nur um die "Ausgleichszahlung" - also den zusätzlichen Bonus.

Natürlich bekommst Du die "Betreuungsleistungen": Hotel, Transfer, Umbuchung.
Beförderung auf dem nächsten verfügbaren Flug (auch bei der Konkurrenz und nicht auf dem nächsten Flug der für die Airline günstig ist)!
 

MisterG

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Hier wird zu viel durcheinander geworfen:

Es gibt entweder die Meilen retour oder Geld für den Ersatzflug.
Nicht beides!
 
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TAPulator

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25.12.2011
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PIX, BER, ZRH
Es geht hier nur um die "Ausgleichszahlung" - also den zusätzlichen Bonus.

Natürlich bekommst Du die "Betreuungsleistungen": Hotel, Transfer, Umbuchung.

Genau.

Beförderung auf dem nächsten verfügbaren Flug (auch bei der Konkurrenz und nicht auf dem nächsten Flug der für die Airline günstig ist)!

Und wenn sich die Fluggesellschaft weigert umzubuchen, wäre das genau ein Fall für den Bonus. Eben, weil das Luftfahrtunternehmen dann nicht "alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen [hat], um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern".
 

offtherecord

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13.11.2009
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Und wenn sich die Fluggesellschaft weigert umzubuchen, wäre das genau ein Fall für den Bonus. Eben, weil das Luftfahrtunternehmen dann nicht "alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen [hat], um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern".


Das halte ich für extrem weit hergeholt, und ist so auch nicht aus dem Text der Verordnung zu lesen. Das ist nur Deine Vermutung, wie Du es richtig fändest - hat aber meines Wissens nichts mit der Realität gemein.
 
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belimo

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21.01.2010
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Hier wird zu viel durcheinander geworfen:

Es gibt entweder die Meilen retour oder Geld für den Ersatzflug.
Nicht beides!

Macht eigentlich Sinn - habe ich mir so noch gar nicht überlegt :)
Aber: Habe ich die Wahl, oder die Airline? Wir hatten ja jetzt noch Glück, da der Flug eher günstig war. Gerade wenn man z.B. AirFrance Oneway kurzfristig buchen müsste, wäre wohl 600.- für innereuropäisch schnell erreicht...
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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Wien
...Und wenn sich die Fluggesellschaft weigert umzubuchen, wäre das genau ein Fall für den Bonus. Eben, weil das Luftfahrtunternehmen dann nicht "alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen [hat], um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern".

Das Problem mit extremen / gerade noch krampfhaft argumentierbaren Rechtsansichten ist halt, dass man da immer erst jemanden finden muss, der das genau so sieht. Meistens findet man den nicht bei der Gegenseite, vielleicht im Form seines eigenen Anwalts und selten vor einem Gericht!

G.
 
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belimo

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21.01.2010
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KN
Also, es gibt ein Update.

fvrbasel@swiss.com schreibt mir heute: "Leider handelt es hier um 2 Lufthansa Tickets ( 220 ), und wir sind nur für Swiss Tickets ( 724 ) verantwortlich, deswegen haben wir Ihre Anfrage direkt an Lufthansa Rückerstattung am 08.07.13 weitergeleitet.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit Lufthansa für diese Anfrage."

Was haltet ihr davon? Klar ist, dass Meilentickets immer von LH ausgestellt werden (220). Trotzdem habe ich ja bei Swiss in Basel gebucht, und es sind nur LX-Flüge in der Buchung... Ist diese Antwort darum korrekt? Wenn ja, wer bei Lufthansa ist denn da zuständig? Oder soll ich einfach hoffen, dass ich demnächst von Lufthansa Post bekomme?

Wichtig: Es geht bei dieser Anfrage nur um eine Erstattungsanfrage für das von uns selber gebuchte Vueling-Ticket (320 EUR).
 

belimo

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21.01.2010
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KN
Vorgehensweise "by the book" ist, dass SWISS selbst kein Carrier ist, der Vielfliegertickets ausstellt - die M&M-Prämien werden alle auf LH 220 Ticketdokument ausgestellt. Vor diesem Hintergrund gibt es auch eine Dienstanweisung, dass die SWISS-Mitarbeiter die Kunden zu M&M schicken sollen, da LH das 220er-Ticket umschreiben soll/muss.

Gilt das also auch für Erstattungen?
 

belimo

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21.01.2010
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KN
Ja, Erstattungen kann immer nur die Airline vornehmen, von der das Ticket ist. Egal ob regulär bezahltes Ticket oder Award!

Erstattungen von Meilen z.B. - das wäre klar. Bei meiner Anfrage geht es aber um Cash-Entschädigung für den von mir gebuchen Vueling Flug, weil LX gecancelt hat, und weil LX mich erst auf den nächsten Tag umbuchen wollte. Und die sollte doch LX zahlen, weil LX ist doch schuld?

Im Falle eine MM-Award-Tickets mit AC Leg (ausgestellt auf LH 220), würde doch auch nicht LH eine Entschädigung bezahlen, nur weil AC einen Flug cancelt, oder sehe ich das wirklich komplett falsch?
 

rcs

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Dann hast Du Dein Anliegen offenbar schlecht oder falsch formuliert. So wie es jetzt läuft, bekommst Du quasi den Wert der ungenutzten Coupons erstattet, und bleibst (wie ich seinerzeit ja bereits befürchtet habe) auf den Kosten des selbst gebuchten Ersatzfluges sitzen.

Hier wirst Du Deine Ansprüche an LX noch einmal klarer formulieren müssen - letztlich forderst Du hier Schadensersatz von LX als ausführende Airline mit der Begründung, dass Dir durch das Vorenthalten der Leistungen gem. der EU-Passagierrechte (=Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug) ein entsprechender Schaden entstanden ist. Eine seitens LH zu erfolgende Erstattung müsstest Du Dir hier ggf. anrechnen lassen, da diese schadensmindernd ist.
 

belimo

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21.01.2010
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KN
Dann hast Du Dein Anliegen offenbar schlecht oder falsch formuliert. So wie es jetzt läuft, bekommst Du quasi den Wert der ungenutzten Coupons erstattet, und bleibst (wie ich seinerzeit ja bereits befürchtet habe) auf den Kosten des selbst gebuchten Ersatzfluges sitzen.

Also ich habe das folgendermassen formuliert:

Wir waren am 30. Juni von einer Flugstreichung betroffen. Es ging um LX 1953.
Betroffen waren einmal ich selber (Amadeus Buchungscode xxxxxx, Ticketnummer 220....) und meine +1 (Amadeus Buchungscode xxxxxx, Ticketnummer 220....).

Wir wurden durch sie auf Flüge am 1.7 umgebucht - wir haben dann selber einen Flug für den 30.6 gebucht, weil der Flug am 1.7 für uns zu spät war. Gerne würden wir auf die Rückerstattung der Meilen für den Rückflug verzichten, dafür bitten wir sie um Rückerstattung unserer Kosten für den angehängten Flug von Vueling. Es handelt sich um 161.24 EUR pro Person, also total 322.48 EUR. Anbei finden sie die Buchungsbestätigung von Vueling.

belimo's Kontoverbindung...

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüsse
belimo

Ist das unklar formuliert ;) ? Nun ja die Hinweis "EU-Passagierrechte (=Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug)" habe ich nicht angebracht :(
 
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belimo

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21.01.2010
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fvrbasel@swiss.com schreibt mir heute: "Leider handelt es hier um 2 Lufthansa Tickets ( 220 ), und wir sind nur für Swiss Tickets ( 724 ) verantwortlich, deswegen haben wir Ihre Anfrage direkt an Lufthansa Rückerstattung am 08.07.13 weitergeleitet.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit Lufthansa für diese Anfrage."

Vielleicht sollte ich das E-Mail beantworten im Stil von: "Es geht nicht um eine Erstattung, sondern um eine Entschädigung (Schadenersatz, aufgrund nicht erfolgter Umbuchung gemäss EU-Passagierrechte). Für diese sollte SWISS zuständig sein, weil SWISS durchführende Carrier war?
 

Ducki

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03.07.2011
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Vorgehensweise "by the book" ist, dass SWISS selbst kein Carrier ist, der Vielfliegertickets ausstellt - die M&M-Prämien werden alle auf LH 220 Ticketdokument ausgestellt. Vor diesem Hintergrund gibt es auch eine Dienstanweisung, dass die SWISS-Mitarbeiter die Kunden zu M&M schicken sollen, da LH das 220er-Ticket umschreiben soll/muss.

Leider haben die Callcenter der Lufthansa noch immer nicht die Erlaubnis, gemäß gängiger IATA-Resolutions respektive gemäß der EU-Passagierrechte umzubuchen.

Hier hilft leider nur der Gang zum Airport, denn dort wird einem die Umbuchung, zu der die Airline rechtlich auch verpflichtet ist, dann in aller Regel auch eingeräumt. Unkomfortabel, passierunfreundlich - aber Realität was LH und Flugunregelmäßigkeiten insbesondere auf Award-Tickets anbelangt.

Die Sen Hotline hat mich in der Regel umgebucht bei Flugausfällen. ist das normal nur bei Awardtickets dann so oder bei den Callcentern?
 

boekel

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04.11.2009
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GVA
Problematisch sind vor allem Awardtickets.

gluecklicherweise hatte ich nur einmal das Problem eines Flugausfalls nach streikbedingter Cancellation sass ich letzten Sommer mit Award in Kiew fest. Alle Fluege durchgefuehrt von LH. Die SEN-Hotline in Basel hat sich dann vorbildlich darum gekuemmert und hat mich via MUC und ZRH nach hause gebracht. Ich denke, es liegt auch viel am Agenten, den man erwischt
 
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belimo

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21.01.2010
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Also, es gibt neues. SWISS schreibt:

Sie haben sich Zeit genommen uns Ihre Erlebnisse zu schildern. Das weiss ich zu schätzen.

Ihr Flug LX 1953 am 30.06.2013 wurde annulliert. Für die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen.

Der Flug LX1953 musste aufgrund des Streiks in Spanien leider annulliert werden. Bei der vorliegenden Flugunregelmässigkeit handelte es sich um einen aussergewöhnlichen, unabwendbaren Umstand, der ausserhalb unseres Einflussbereichs lag.

Bei Flugunregelmässigkeiten buchen wir unsere Gäste auf Alternativflüge zum Zielflughafen um und organisieren, wenn notwendig, Hotelunterkünfte und Verpflegung. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir die Kosten für einen Alternativtransport ausser dem von uns angebotenen nicht übernehmen können.

Gemäss den mir vorliegenden Informationen wurde Ihr Ticket aber zur Prüfung der Erstattung für das noch offene Segment direkt an Lufthansa weitergeleitet.

Ich hoffe, die noch offenen Fragen beantwortet zu haben.

Ich würde mich sehr freuen, wenn wir Sie schon bald wieder, unter besseren Umständen, an Bord von SWISS begrüssen dürfen.

Was würdet ihr antworten?
 

rcs

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06.03.2009
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Tja, was ich befürchtet hatte.
Du musst Dich halt jetzt entscheiden, wie viel Energie Du in die Sache reininvestieren willst...
 

tyrolean

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18.03.2009
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Bayern & Tirol
Also, es gibt neues. SWISS schreibt:



Was würdet ihr antworten?

Üblicher BS seitens Lufthansa

EU 261 legt nicht fest, dass Du das nicht selbst organiseren darfst, wenn Du von der Airline alleine gelassen wird.

Die Ersatzbeförderung, die Dir nicht angeboten wurde, war nicht zumutbar. Es heisst: Nächstmöglicher Flug und nicht Nächster Flug auf dem irgendeine Buchungsklasse Verfügbar ist!

Wenn Du wenig Aufwand haben willst, nimm EU-Claim oder was anderes.

Wenn Du das ganze Geld haben willst, nimm einen Anwalt - der sich mit sowas auskennt!
 

belimo

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21.01.2010
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Habe nochmals freundlich, aber bestimmt nachgehackt: Diesmal war dem Mail ein 200 CHF Gutschein angehängt. Die Entscheidung, das ganze weiterzuziehen, fällt so natürlich schwerer - das weiss auch SWISS ;)
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.518
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Ein interessanter Wortlaut aus dem Mail:

Im Fall einer Flugunregelmässigkeit buchen wir Sie auf die nächst verfügbare Maschine um. Zwischen den Airlines bestehen verschiedene Abkommen über welche wir uns auch bei einer Flugunregelmässigkeit nicht einfach hinwegsetzen können. Wir haben Ihnen eine Alternative angeboten welche Sie aber nicht angenommen haben.

Ich werde wohl noch nachfragen, ob es für den ersten Satz für zukünftige Fälle genauere Infos gibt. Und was sollen das für "verschiedene Abkommen" sein?