Flug muss stoniert werden, Flug nicht umbuchbar

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makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
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Ich glaube Du hast die aktuelle BGH Entscheidung nicht mitbekommen. Und natürlich darf ein Reisebüro für die Dienstleistung der Stornierung auch ein Entgelt berechnen.
Ja gut, wenn man sich dabei von einem Reisebüro helfen lassen will, aber gibt ja eigentlich keinen sinnvollen Grund, das zu tun.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Dass Du bereits bei Buchung damit einverstanden bist, dass Stornoerstattung über das Reisebüro abgewickelt wird unter Abzug von Bearbeitunsggebühren. Hab den Airlines früher dann auch immer gesagt: Ist mir egal, ihr seid mein Ansprechpartner, was auch dann klappte, aber eher dann nur im Klagefall.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
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Dass Du bereits bei Buchung damit einverstanden bist, dass Stornoerstattung über das Reisebüro abgewickelt wird unter Abzug von Bearbeitunsggebühren. Hab den Airlines früher dann auch immer gesagt: Ist mir egal, ihr seid mein Ansprechpartner, was auch dann klappte, aber eher dann nur im Klagefall.
Ja gut, aber diese AGBs sind ja dann Schall und Rauch. So lange das Reisebüro nur als Vermittler auftritt, kann ich mich ja jederzeit an die Airline wenden und das Ticket stornieren. Soll die Airline dann auf die AGBs des Reisebüros verweisen?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Wie auch immer das zivilrechtlich im Verhältnis zu mir klappen soll: Da gibt es wohl so IATA-Bibeln, die besagen, das OTA-Buchungen nur in Ausnahmefällen von der Airline direkt angefasst werden dürfen.
 
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juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
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FRA
Ja gut, aber diese AGBs sind ja dann Schall und Rauch. So lange das Reisebüro nur als Vermittler auftritt, kann ich mich ja jederzeit an die Airline wenden und das Ticket stornieren. Soll die Airline dann auf die AGBs des Reisebüros verweisen?

Die Airline kann erstmal viel! Rechtmäßigkeit Hin oder Her. Genau darauf spielt kexbox an. Im Klagefall schaut das dann anders aus.