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Nun eine Ersatzbeförderung von weg.de zu erhalten wird wahrscheinlich äußerst schwierig/unmachbar sein. Für uns gilt es jetzt zu entscheiden, wie wir nach Ablauf unserer gesetzten Frist verfahren wollen:
1. wir buchen uns den frühestmöglichen Flug mit Turkish für ca. 3800€ pP und erstreiten das Geld bei weg.de
2. wir buchen uns einen Flug zwei Stunden nach unserem ursprünglichen Flug für 2100€pP und erstreiten das Geld bei weg.de
3. wir buchen uns einen Flug mit 40h Reisezeit für 900€ und akzeptieren die 300€ Mehrkosten
Es ist nicht vollkommen unmöglich, einen Anspruch auf Ersatzbeförderung für einen anderen Flug als den frühestmöglichen nach dem ursprünglich gebuchten Flug durchsetzen zu können. Insbesondere dann, wenn sich damit sehr viel Geld sparen lässt. Tatsächlich sind wir bei Deinem Fall ja auch nicht mehr bei EU261 sondern nach meinem Verständnis im Vertragsrecht. Und da kann man nicht nur, sondern wird wohl auch bzgl. Schadensersatz eine Schadensminderungspflicht bei Dir sehen.
Ich persönlich würde mir wahrscheinlich die 900€-Verbindung buchen und versuchen, die 40h Reisezeit mit ggf. einem Stop-over möglichst angenehm zu gestalten, und nach der Urlaubsrückkehr versuchen, mittels anwaltlicher Hilfe den Schaden ersetzt zu bekommen.
Eine Verständnisfrage aber noch: Wenn weg.de bei Etihad nur reserviert hatte, wann ist denn das Geld von Dir zu weg.de geflossen und wann hast Du dieses von weg.de zurück erhalten?