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Ja aber wenn du danach googlest kommst du zu dem Ergebnis das das erste Urteil vor dem AG zu Gunsten des Arbeitgebers ausgefallen ist, und man sich dann vor dem LG auf einen Vergleich geeinigt hat.
Wir können gerne alles um des Kaisers Bart diskutieren, müssen aber nicht.
Mein Antwort war auf SoG bezogen, auf das "natürlich". So natürlich scheint es eben nicht zu sein. Und auch hier wieder -> scheint. Ich unterscheide übrigens auch zwischen scheinbar und anscheinend.
Noch ein Nachtrag, von der DAS-Seite (hast Du das Original-AZ?):
"Im Rahmen der daraufhin eingelegten Berufung wurde ein Vergleich geschlossen, jedoch wies das Landgericht Aurich darauf hin, dass es davon ausgehe, dass der Anspruch dem Fluggast zustehe." Ja, da würde ich auch einen Vergleich suchen.
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