Flug vom Flugplan gestrichen – Recht auf Umbuchung (Fremdairline)

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FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
1
FRA
Nur mal so zur Neugierde? Was hast Du für den R/T bezahlt? 66 Euro????
90€, aber ist ja nicht so, dass man immer zu dem Preis fliegen kann!
Wie dem auch sei:
Gegenfrage: Welchen Unterschied würde das machen?


Vom Prinzip her keinen - aber ich stelle mir schon die Frage, ob ich für einen so geringen Betrag ein so großes Fass aufmachen würde. Vollstorno und AB Flug buchen, anschließend schriftlich einfordern ist doch die günstigste Lösung.
Vollstorno = Ich verzichte auf meine Beförderungsleistung und löse den Vertrag mit 4U im beiderseitigen Einverständnis auf!
Dann wird nichts mehr zu holen sein.

Das Problem ist halt, dass es nicht in allen Ländern so einfach und günstig ist zu klagen, wie in Deutschland. Selbst innerhalb Europas dauern Prozesse teilweise mehrere Jahre, musst Du als Kläger Deine Anwaltkosten selber zahlen, selbst bei gewonnenem Prozess usw. Insofern besteht diese Möglichkeit oft eher theoretisch auf dem Papier als in der Realität, selbst bei höheren Beträgen…

Daher fände ich gewisse Sanktionen bei systematischem Verstoß gegen die Passagierrechte durchaus angemessen. Bzw. es wäre mal interessant zu wissen, wie viele Millionen sich eigentlich insbesondere die ganzen Billigflieger ersparen, die ja selbst grundlegende Dinge wie Umbuchung auf den nächsten Flug einer anderen Airline oder Verpflegung systematisch verweigern (von irgendwelchen Entschädigungszahlungen mal ganz zu schweigen).

...und selbst in Deutschland empfinden viele sich für 50€ und das Prinzip einzusetzen für unnötig/übertrieben (vgl. oben)!

Na ja, da hast Du das Fass dann halt hinterher. Wo Du das Geld ohne Klage wahrscheinlich genausowenig bekommen wirst....
S.o.!

Ohne Status hast Du vermutlich Recht.
Statusrelevanz bei 4U? :sick:
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.522
1.116
Einfach hartnäckig bleiben und das Ganze möglichst förmlich betreiben. Hatte das selbe Spiel vor ein paar Monaten auf HAM-CGN, da haben sie auch den Abendflug gestrichen und wollten mich auf dem Spätnachmittagsflug transportieren. Ich habe nach dem einleitenden Hinweis, man möge sich bitte die üblichen Spielchen, dass nur dies oder Storno ginge, schenken, die Rechtslage dargelegt, damit die sehen, dass man es nicht mit einem Ahnungslosen zu tun hat. Ging dann wie Zäpfchen - es wurde zunächst passender AB-Flug am Abend angeboten. Auf meinen Hinweis, dass auch dieser zu früh sei, Übernachtung auf deren Kosten in einem "angemessenen Hotel" + 4U-Flug am Folgetag.

Interessant übrigens, dass 4U für solche Dinge tatsächlich Volljuristen beschäftigt. Es ist also nicht so, dass da irgendwelche ahnungslosen Mändies oder Schakkelines versuchen, Kundenanliegen wegzubügeln.
 
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FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
1
FRA
Jup, als SEN hast Du dort recht gute Karten - insbesondere wenn Du aus einem vorherigen Fall einen Ansprechpartner hast.
Da hab ich auch schon anderes gehört... Aber kommt wahrscheinlich wie immer auch darauf an, an wen man gerät.



4U hat noch nichts von sich hören lassen. Ich vermute, dass die Antwort nun nicht mehr vom 1. Level-Support kommt, sondern aus der Rechtsabteilung. (y)
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
1
FRA
Es gibt gute Neuigkeiten!

Nachdem ich 4U Montagmorgen eine Frist gesetzt habe, erhielt ich gestern, Dienstag, einen sehr sehr freundlichen Anruf einer Dame aus dem Customer-Relations-Team.

- Es sei sehr viel falsch gelaufen, dafür müsste sie sich entschuldigen.
- Die angebotenen Alternativen seien selbstverständlich nicht akzeptabel!
- Da sie mich nicht umbuchen kann, solle ich den AB-Flug buchen und ihr die Rechnung zukommen lassen.

AB-Flug ist gebucht und ich habe bereits die Antwort, dass der Betrag, selbstverständlich ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, erstattet wird!

Was soll ich weiter sagen... =;
 
Zuletzt bearbeitet:

cityman

Erfahrenes Mitglied
09.09.2014
380
712
AAH
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir FlyC oder jmd. anders raten, was ich tun kann. Wenn ich die Posts hier lese, beschleicht mich das Gefühl, dass ich ein Recht auf Umbuchung auf eine andere Airline hätte?

Folgender Fall:
gebucht am 6.5.15 auf 4U-Webseite: FDH-CGN für 6.9.15
Mail 30.5.: Strecke zu Ende Juni eingestellt; Angebot: Erstattung oder Umbuchung auf verbleibende Termine im Juni

Problem: +1 hatte selben Flug auf LH.com gebucht und wurde auf FDH-FRA-QKL umgebucht. Will 4U bei mir aber nicht machen.

Meine Fragen dazu: hätte ich einen Anspruch drauf? D.h. kann 4U einfach vom Beförderungsvertrag zurücktreten, weil > 2 Wochen vorher angekündigt?

Meine andere Frage: FlyC hat ja von einer Frist gesprochen, die er 4U stellte, was ja offenbar Wirkung zeigte. Wie wurde die Frist gestellt? Tel/Mail/Fax? (Das Callcenter wehrt ab und verweist mich an die Supervisor, die nur schriftlich zu erreichen seien. Von dort kam eine automatisierte Mail, dass Antwort bis 4 Wochen in Anspruch nehmen kann.) Sollte ich schon mit rechtichen Schritten drohen (die ich def. nicht in Erwägung ziehe) bzw. was ist mein Druckmittel?

Vielen Dank für Eure Tipps!
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
1
FRA
Meine Fragen dazu: hätte ich einen Anspruch drauf?
Gem. Art. 5 I a) der VO stehen dir bei Annullierung Unterstützungsleistungen gem. Art. 8 der VO zu. Hiernach hat der Fluggast die Wahl zwischen der Erstattung sowie anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen.

Ob das jetzt genau das genannte Routing über FRA ist, sei einmal dahingestellt. Aber ja, du kannst eine Alternativbeförderung am 6.9. fordern, auch mit einer Fremdairline!

D.h. kann 4U einfach vom Beförderungsvertrag zurücktreten, weil > 2 Wochen vorher angekündigt.
Nö, aber versuchen kann man es ja mal! ;)

Meine andere Frage: FlyC hat ja von einer Frist gesprochen, die er 4U stellte, was ja offenbar Wirkung zeigte. Wie wurde die Frist gestellt? Tel/Mail/Fax? (Das Callcenter wehrt ab und verweist mich an die Supervisor, die nur schriftlich zu erreichen seien. Von dort kam eine automatisierte Mail, dass Antwort bis 4 Wochen in Anspruch nehmen kann.) Sollte ich schon mit rechtichen Schritten drohen (die ich def. nicht in Erwägung ziehe) bzw. was ist mein Druckmittel?
Meine Korrespondenz ging per Mail.

Freundlich hilft da nicht, daher würde ich die Mail beenden mit:

"Ich fordere Sie hiermit nochmals auf, mich auf den nächstmöglichen Alternativflug "06.09.15 XX0000 XXX-XXX HH:MM - HH:MM“ umzubuchen. Sollten Sie dies erneut verweigern, werde ich die mir entstehenden Mehrkosten für die Buchung des zuvor genannten Alternativfluges gegen Sie geltend machen.

Ich bitte zu beachten, dass ich meine oben dargelegten Rechte im Zweifel auch auf dem Rechtsweg durchsetzen werde."


Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr!
;)
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.166
861
rechtichen Schritten (die ich def. nicht in Erwägung ziehe) bzw. was ist mein Druckmittel?

Wenn Du Rechtsmittel ausschliesst, bleibt nur das Storno.
Eventuell koenntest Du auf den Social Media Kanaelen die Situation ansprechen und auf Solidaritaet anderer Nutzer setzen.
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
1
FRA
Von dort kam eine automatisierte Mail, dass Antwort bis 4 Wochen in Anspruch nehmen kann.) Sollte ich schon mit rechtichen Schritten drohen (die ich def. nicht in Erwägung ziehe) bzw. was ist mein Druckmittel?
Oh, den Klammerzusatz hatte ich irgendwie überlesen... :rolleyes:

Man kann es natürlich, ohne Absicht es im Zweifel durchzuziehen, versuchen.
In dem Schreiben darf aber nicht der Hauch eines Zweifels entstehen, dass du den Rechtsweg bestreiten wirst.

Das ist halt ein wenig das Problem: Wenn man Recht hat, ist dieses halt nur ein Druckmittel, wenn die Gegenseite weiß/glaubt, dass man es über die zuständigen Stellen, unsere Gerichte, einfordern wird.
 

cityman

Erfahrenes Mitglied
09.09.2014
380
712
AAH
Zur allgemeinen Info:
hatte mich dann doch so über die Chuzpe der 4U ob der klaren Rechtslage geärgert, dass ich doch einen Anwalt eingeschaltet hätte.
nach einer gepfefferten Mail (Dank auch an FlyC!) hat die 4U dann eingelenkt.
Nachdem es also zuerst hieß:

"Wir können durchaus nachvollziehen, dass Änderungen im Flugplan zu Schwierigkeiten in der individuellen Reiseplanung führen, doch lassen sich diese nicht immer vermeiden. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Sie nicht auf den gewünschten Lufthansa Flug umbuchen können."

kommen dann jetzt ganz andere Töne:

"Nach erneuter Prüfung Ihres Vorgangs bitten wir Sie höfflich (sic), die Ersatzbeförderung eigenständig zu buchen und uns die Buchungsbestätigung/Rechnung zukommen zu lassen, damit wir Ihnen die entstandene Tarifdifferenz nach Prüfung erstatten können."

Geht doch.
 
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Mizar

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
809
0
Große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von z.B. >50Mio EUR sollten bei Zivilverfahren (gegenüber Konsumenten) auch gleich irgendwelche Strafzahlungen haben, wenn sie wiederholt offensichtliche Vertragsverletzungen begehen, in der Hoffnung, dass keiner wegen 50 EUR klagt. Wenn z.B. wegen eines ähnlichen Falls ein Prozess verloren wird, sollte sich die Strafe immer verdoppeln. Und beginnen können wir gerne bei 1 EUR :).

Die Strafen für Unternehmen sollten sich wie in Skandinavien für Private am Einkommen/Umsatz orientieren damit eine Strafe auch weh tut und Regelungen und Gesetze nicht als grobe Richtlinien betrachtet werden.
 
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A

Anonym38428

Guest
Zur allgemeinen Info:
hatte mich dann doch so über die Chuzpe der 4U ob der klaren Rechtslage geärgert, dass ich doch einen Anwalt eingeschaltet hätte.
nach einer gepfefferten Mail (Dank auch an FlyC!) hat die 4U dann eingelenkt.
Nachdem es also zuerst hieß:

"Wir können durchaus nachvollziehen, dass Änderungen im Flugplan zu Schwierigkeiten in der individuellen Reiseplanung führen, doch lassen sich diese nicht immer vermeiden. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Sie nicht auf den gewünschten Lufthansa Flug umbuchen können."

kommen dann jetzt ganz andere Töne:

"Nach erneuter Prüfung Ihres Vorgangs bitten wir Sie höfflich, die Ersatzbeförderung eigenständig zu buchen und uns die Buchungsbestätigung/Rechnung zukommen zu lassen, damit wir Ihnen die entstandene Tarifdifferenz nach Prüfung erstatten können."

Geht doch.

Ein Armutszeugnis für eine Airline die zur LH Group gehören soll. Der Selbstanspruch an einen wie auch immer gearteten Kundenservice ist offenbar bestenfalls als erbärmlich zu bezeichnen.