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Na ja, da hast Du das Fass dann halt hinterher. Wo Du das Geld ohne Klage wahrscheinlich genausowenig bekommen wirst....
Ohne Status hast Du vermutlich Recht.
Na ja, da hast Du das Fass dann halt hinterher. Wo Du das Geld ohne Klage wahrscheinlich genausowenig bekommen wirst....
Ohne Status hast Du vermutlich Recht.
90€, aber ist ja nicht so, dass man immer zu dem Preis fliegen kann!Nur mal so zur Neugierde? Was hast Du für den R/T bezahlt? 66 Euro????
Gegenfrage: Welchen Unterschied würde das machen?
Vollstorno = Ich verzichte auf meine Beförderungsleistung und löse den Vertrag mit 4U im beiderseitigen Einverständnis auf!Vom Prinzip her keinen - aber ich stelle mir schon die Frage, ob ich für einen so geringen Betrag ein so großes Fass aufmachen würde. Vollstorno und AB Flug buchen, anschließend schriftlich einfordern ist doch die günstigste Lösung.
Das Problem ist halt, dass es nicht in allen Ländern so einfach und günstig ist zu klagen, wie in Deutschland. Selbst innerhalb Europas dauern Prozesse teilweise mehrere Jahre, musst Du als Kläger Deine Anwaltkosten selber zahlen, selbst bei gewonnenem Prozess usw. Insofern besteht diese Möglichkeit oft eher theoretisch auf dem Papier als in der Realität, selbst bei höheren Beträgen…
Daher fände ich gewisse Sanktionen bei systematischem Verstoß gegen die Passagierrechte durchaus angemessen. Bzw. es wäre mal interessant zu wissen, wie viele Millionen sich eigentlich insbesondere die ganzen Billigflieger ersparen, die ja selbst grundlegende Dinge wie Umbuchung auf den nächsten Flug einer anderen Airline oder Verpflegung systematisch verweigern (von irgendwelchen Entschädigungszahlungen mal ganz zu schweigen).
S.o.!Na ja, da hast Du das Fass dann halt hinterher. Wo Du das Geld ohne Klage wahrscheinlich genausowenig bekommen wirst....
Statusrelevanz bei 4U?Ohne Status hast Du vermutlich Recht.
Statusrelevanz bei 4U?![]()
Da hab ich auch schon anderes gehört... Aber kommt wahrscheinlich wie immer auch darauf an, an wen man gerät.Jup, als SEN hast Du dort recht gute Karten - insbesondere wenn Du aus einem vorherigen Fall einen Ansprechpartner hast.
Gem. Art. 5 I a) der VO stehen dir bei Annullierung Unterstützungsleistungen gem. Art. 8 der VO zu. Hiernach hat der Fluggast die Wahl zwischen der Erstattung sowie anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen.Meine Fragen dazu: hätte ich einen Anspruch drauf?
Nö, aber versuchen kann man es ja mal!D.h. kann 4U einfach vom Beförderungsvertrag zurücktreten, weil > 2 Wochen vorher angekündigt.
Meine Korrespondenz ging per Mail.Meine andere Frage: FlyC hat ja von einer Frist gesprochen, die er 4U stellte, was ja offenbar Wirkung zeigte. Wie wurde die Frist gestellt? Tel/Mail/Fax? (Das Callcenter wehrt ab und verweist mich an die Supervisor, die nur schriftlich zu erreichen seien. Von dort kam eine automatisierte Mail, dass Antwort bis 4 Wochen in Anspruch nehmen kann.) Sollte ich schon mit rechtichen Schritten drohen (die ich def. nicht in Erwägung ziehe) bzw. was ist mein Druckmittel?
rechtichen Schritten (die ich def. nicht in Erwägung ziehe) bzw. was ist mein Druckmittel?
Oh, den Klammerzusatz hatte ich irgendwie überlesen...Von dort kam eine automatisierte Mail, dass Antwort bis 4 Wochen in Anspruch nehmen kann.) Sollte ich schon mit rechtichen Schritten drohen (die ich def. nicht in Erwägung ziehe) bzw. was ist mein Druckmittel?
Große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von z.B. >50Mio EUR sollten bei Zivilverfahren (gegenüber Konsumenten) auch gleich irgendwelche Strafzahlungen haben, wenn sie wiederholt offensichtliche Vertragsverletzungen begehen, in der Hoffnung, dass keiner wegen 50 EUR klagt. Wenn z.B. wegen eines ähnlichen Falls ein Prozess verloren wird, sollte sich die Strafe immer verdoppeln. Und beginnen können wir gerne bei 1 EUR.
Zur allgemeinen Info:
hatte mich dann doch so über die Chuzpe der 4U ob der klaren Rechtslage geärgert, dass ich doch einen Anwalt eingeschaltet hätte.
nach einer gepfefferten Mail (Dank auch an FlyC!) hat die 4U dann eingelenkt.
Nachdem es also zuerst hieß:
"Wir können durchaus nachvollziehen, dass Änderungen im Flugplan zu Schwierigkeiten in der individuellen Reiseplanung führen, doch lassen sich diese nicht immer vermeiden. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Sie nicht auf den gewünschten Lufthansa Flug umbuchen können."
kommen dann jetzt ganz andere Töne:
"Nach erneuter Prüfung Ihres Vorgangs bitten wir Sie höfflich, die Ersatzbeförderung eigenständig zu buchen und uns die Buchungsbestätigung/Rechnung zukommen zu lassen, damit wir Ihnen die entstandene Tarifdifferenz nach Prüfung erstatten können."
Geht doch.
eine Airline die zur LH Group gehören soll.
Ist das so? Davon merke ich nichts.