Flugannulierung LH903 - Fluggastrechte - Frage an euch

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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.835
6.449
MUC/INN
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Offensichtlich ist die LH in dieser Abteilung einfach überbesetzt, wegen 150 Euro einen derartigen Trubel zu veranstalten, anstatt einfach zu zahlen und einen weiteren zufriedenen Kunden zu hinterlassen...
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Moin, das lief über die Rechtsschutzversicherung die ich habe. Habe dort normal 75€ Selbstbeteiligung, konnte ich aber zum Glück umgehen, dafür hat sich dann aber die Kanzlei (aus München; über 100 Mitarbeiter) direkt bei mir gemeldet und ich konnte mir keine aussuchen.
Die 75 € Einsparung waren für dich kein Glücksfall.
Hast du dir mal überlegt, warum die Rechtsschutz mit bestimmten Kanzleien zusammenarbeite?. Meinst du ernsthaft, dass ausgerechnet so eine Vertragskanzlei zu einer Klage rät, wenn es Risiken gibt?
Da es insgesamt nur um 150 € ausstehende Forderung geht, bist du diesmal glimpflich davon gekommen, einen weiteren Anwalt auf eigene Kosten würde ich nicht beauftragen. Zahl das nächste mal lieber deine Selbstbeteiligung und such dir selbst einen Spezialisten.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.678
5.673
FRA
Entweder den Anwalt nochmal nerven, dass die Lage hier eindeutig scheint, da ja den ganzen Tag nur zwei Flüge gestrichen wurden, ansonsten als "Lehrgeld" mit der Erkenntnis abhaken, dass man einen Anwalt nehmen sollte, der in der Materie drin ist. Zumindest für das nächste Mal wärst du gewappnet und hier ging es ja nicht um wahnsinnig viel. Ging mir in einer Kreuzfahrtangelegenheit ähnlich, nie wieder einen Anwalt, der nicht in der Fachrichtung zumindest versiert ist.
 
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rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.217
261
Kurzes Update: Klageschrift ist eingereicht und es dauert laut Auskunft nun wohl etwa 2 Monate, bis man über das Gericht von der Gegenseite hört.
 
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rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.217
261
Gestern kam die freudige Nachricht. Hartnäckig bleiben hat sich gelohnt:

Az: 21 C 523/16 (39)

In Sachen

XYZ

gegen

Deutsche Lufthansa AG


hat die Beklagte den Klagebetrag am 25.02.19 vollständig bezahlt, so dass wir den
Rechtsstreits

unter Verwahrung gegen die Kosten für erledigt erklären.

Rechtsanwälte
WXYZ

(y)
 
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mrbetti

Aktives Mitglied
30.12.2016
159
40
Wie kam es denn jetzt überhaupt doch zu der Klage? Hast du den Anwalt “nochmal genervt” oder hast du einen anderen beauftragt?