Flugannulierung LH903 - Fluggastrechte - Frage an euch

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rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.230
273
Neben dem posten hier (und dem Ärger über LH) waren das 2 Mails an die LH, 1 Anruf bei der Rechtsschutz, 1 Mail an den Anwalt.

Davon ab sollte auch dir gefallen, dass es so Leute wie mich gibt. Denn hoffentlich zahlt dir die Airline durch solche Aktionen, sofern es dich mal trifft, direkt den dir zustehenden Betrag aus.
 
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namosi

Erfahrenes Mitglied
22.08.2009
881
62
Nordeifel
Neben dem posten hier (und dem Ärger über LH) waren das 2 Mails an die LH, 1 Anruf bei der Rechtsschutz, 1 Mail an den Anwalt.

Naja, jeder Jeck ist anders ;)

Davon ab sollte auch dir gefallen, dass es so Leute wie mich gibt. Denn hoffentlich zahlt dir die Airline durch solche Aktionen, sofern es dich mal trifft, direkt den dir zustehenden Betrag aus.

Ich habe -leider- beruflich manchmal mit Kandidaten zu tun, die auch immer was durchdrücken/ablehnen wollen "aus Prinzip". Da fallen dann auch immer solche Aussagen wie in deinem ersten Satz und ich kann's nie nachvollziehen ;)

...aber lassen wir das, wg. OT...
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.916
6.553
MUC/INN
Bei allem Mitgefühl; du klagst wirklich wegen 150 € ???

Es gibt Leute die klagen wegen 3,60€
Man muss sich nicht alles gefallen lassen und auf seine Rechte verzichten, insbesondere wenn sie eindeutig sind und das Prozessrisiko überschaubar, einkalkulierbar und begrenzt.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.917
2.755
im Paralleluniversum
Es gibt Leute die klagen wegen 3,60€
Man muss sich nicht alles gefallen lassen und auf seine Rechte verzichten, insbesondere wenn sie eindeutig sind und das Prozessrisiko überschaubar, einkalkulierbar und begrenzt.

Klasse!

Endlich lohneswerte Mandate für die Rechtsanwälte. Und endlich bekommen die Gerichte etwas zu tun.

Manche Leute müssen undendlich viel Zeit haben und/oder ihre Lebenszeit muss sehr wenig wert sein. Wegen € 3,60 oder meinetwegen auch wegen € 150,00 einen Rechtsstreit anfangen ist am Ende blanker Unsinn. Wenn man die Zeit rechtnet, die man investieren muss um das durchzuziehen bleibt am Ende selbst bei einem gewonnenen Fall nur ein Verlust. Ich kann immer wieder nur mit dem Kopf schütteln.
 
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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
66
Klasse!

Endlich lohneswerte Mandate für die Rechtsanwälte. Und endlich bekommen die Gerichte etwas zu tun.

Manche Leute müssen undendlich viel Zeit haben und/oder ihre Lebenszeit muss sehr wenig wert sein. Wegen € 3,60 oder meinetwegen auch wegen € 150,00 einen Rechtsstreit anfangen ist am Ende blanker Unsinn. Wenn man die Zeit rechtnet, die man investieren muss um das durchzuziehen bleibt am Ende selbst bei einem gewonnenen Fall nur ein Verlust. Ich kann immer wieder nur mit dem Kopf schütteln.

Für die Airline rechnet sich das. Kannst ja mal schätzen in wievielen Fällen sie nicht bezahlen oder 150,00 € einbehalten. Außerdem ist der Zeitauffwand einer Klage verschwindend gering. Unterlagen an Anwalt mailen, der macht alles weitere. Ist ja nun wirklich ein einfacher Fall. Ob der Anwalt damit Geld verdient oder es ein Verlustgeschäft für ihn ist, kann dem Mandanten egal sein.
Dieses " ich klage aus Prinzip" mag in vielen Fällen fragwürdig sein, aber das Verhalten der Airlines rechtfertigt es. Es wird systematisch in klaren Fällen teilweise gar nicht reagiert oder gekürzt.
 
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rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.230
273
Es geht weiter. Die Lufthansa hat auf das Anwaltschreiben geantwortet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

[...]

Es tut uns leid, dass Ihre Mandantschaft von einer Flugannullierung betroffen war. Wir können sehr gut nachvollziehen, wie ärgerlich dies gewesen sein muss. Für die Unannehmlichkeiten bitten wir in aller Form um Entschuldigung.



Der Grund für die Annullierung des Fluges LH 903 war die schlechte Wettersituation in London. Selbstverständlich leisten wir alles Erdenkliche dafür, um unsere Passagiere stets pünktlich und zuverlässig an ihr Reiseziel zu bringen. Auf höhere Gewalt, zu der widrige Wetterverhältnisse zählen, haben auch wir leider keinen Einfluss.


Eine ordnungsgemäße Flugdurchführung war vor diesen Hintergründen leider nicht möglich und die Flugannullierung lag eindeutig außerhalb unseres Einflussbereiches. Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung 261/2004 in diesem Fall nicht vor. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen.


Abschließend möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die außergerichtliche Beauftragung der Vertragsanwälte von Kanzlei XY durch den Kunden nicht erforderlich und sachdienlich ist.



Mit freundlichen Grüßen

...
Die Kanzlei schreibt mir dazu:

Da die Lufthansa normalerweise durchaus reguliert, gehen wir davon aus, dass hier vermutlich auch ein Nachweis im Gerichtsverfahren geführt werden kann [...]

Wie schon gesagt, es geht mir hier nicht um 150€. Mich ärgert kollosal, dass sich die LH um die Zahlung drücken will, die es nach Fluggastrechten geben müsste. Das Wetter in London am 16. Oktober 2018 war wie gesagt perfekt und sollte diese Datenbank stimmen https://www.flugrecht.de/flugverspaetungen/ , gab es an dem Tag auch nur genau 2 Flugannulierungen in Heathrow. Weiß jetzt nicht genau, was ich weiter machen soll...

2 Fragen:

1. Gibt es eine bessere Datenbank bzw. Seite, wo ich nachschauen kann, welche Flüge am 16. Oktober in Heathrow annuliert wurden? Wenn das Wetter denn so schlecht gewesen sein soll, wird es ja mehr als nur einen ausgefallenen Flug geben. Oder ist diese Seite - https://www.flugrecht.de/flugverspaetungen/ ok?
2. Sonstige Tipps, wie es weiter gehen könnte?
 
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qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
604
4
Du hast es versucht, wenn dir aber auch dein Anwalt abrät, würde ich mir überlegen, es bleiben zu lassen. Wenn ich an Wien denke, möchte man auch manchmal in 5km Entfernung vom Flughafen nicht glauben, dass das Wetter am Airport Probleme machen könnte. Ob irgendwelche Internet-Datenbanken zur Beweisführung vor Gericht geeignet sind, weiß ich allerdings nicht.

Edit fragt, was die Streichungen in LHR dir helfen sollten. Dein Flug wurde 8h vor Abflug gestrichen. Ich nehme nicht an, dass da das Flugzeug schon in London war, LH902 startet um 9h in FRA. Insofern wäre vielleicht die Wettersituation in FRA hilfreich. Wobei es eigenartig ist, mitten in der Nacht einen Vormittagsflug wegen des Wetters zu streichen.
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.910
6.414
FRA
Du hast es versucht, wenn dir aber auch dein Anwalt abrät, würde ich mir überlegen, es bleiben zu lassen.

Für mich klingt das, als hätten die den Sachverhalt selber nicht geprüft und bewertet, evtl. kein Bock wegen geringen Streitwert?

@rausmade Bei flightright o.ä mal prüfen, ob die den Fall annehmen würden, das wäre nochmal ein Anhaltspunkt.
 

rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.230
273
Für mich hört sich das auch so an, als ob sich der Anwalt/die Kanzlei nicht so wirklich mit dem Fall beschäftigen will (Streitwert/Aufwand).

Laut Wetterhistorie war das Wetter in London am 16.10.2018 jedenfalls super und es gibt ja wie gesagt diese Seite https://www.flugrecht.de/flugverspaetungen/ wo man sehen kann, welche Flüge an einem bestimmten Airport an einem bestimmten Tag ausgefallen sind.

Trotzdem natürlich eine doofe Situation. Mächte die LH eigentlich nur sehr ungern "davon kommen lassen"...
 

rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.230
273
Edit fragt, was die Streichungen in LHR dir helfen sollten. Dein Flug wurde 8h vor Abflug gestrichen. Ich nehme nicht an, dass da das Flugzeug schon in London war, LH902 startet um 9h in FRA. Insofern wäre vielleicht die Wettersituation in FRA hilfreich. Wobei es eigenartig ist, mitten in der Nacht einen Vormittagsflug wegen des Wetters zu streichen.

Es geht explizit um das Wetter in London - siehe auch Post 1. Dort ist das Wetter in London als Ausfallgrund genannt. Wie du siehst: Es passt noch nicht einmal die Argumentation von LH.

Übrigens: LH902 von FRA nach LHR ist ebenfalls ausgefallen.

Hmm, was sagt mir das?
 

qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
604
4
Es geht explizit um das Wetter in London - siehe auch Post 1. Dort ist das Wetter in London als Ausfallgrund genannt. Wie du siehst: Es passt noch nicht einmal die Argumentation von LH.

Übrigens: LH902 von FRA nach LHR ist ebenfalls ausgefallen.

Hmm, was sagt mir das?

Das ist eine gute Frage. Weil eben die LH902 auch ausgefallen ist wird´s kompliziert. Du hast jedenfalls recht, LH widerspricht sich irgendwie. Außer sie haben Belege dafür, dass die 902 wegen der Situation in LHR gestrichen wurde.
schleppers Tipp würde ich mal ausprobieren mit flightright oder einem ähnlichen Portal. Nachdem die normalerweise nur sehr eindeutige Fälle übernehmen, kannst du dann dein Risiko vielleicht ein bisschen besser einschätzen.
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
3.024
1.467
Die Frage ist für mich, ob du einen der bekannten Anwälte hier aus dem Forum bemüht hast, oder wie du auf deine Kanzlei gekommen bist?
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
3.024
1.467
Sehe ich auch so, wahrscheinlich eher ein unspezialisierter Anwalt, der da jetzt keine Lust hat weiter einzusteigen.
 
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rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.230
273
Moin, das lief über die Rechtsschutzversicherung die ich habe. Habe dort normal 75€ Selbstbeteiligung, konnte ich aber zum Glück umgehen, dafür hat sich dann aber die Kanzlei (aus München; über 100 Mitarbeiter) direkt bei mir gemeldet und ich konnte mir keine aussuchen. Daher hier leider ein klares "nein" auf deine Frage, ich habe keinen der Anwälte bemüht, die du wohl meinst.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.916
6.553
MUC/INN
Und du glaubst eine Kanzlei aus München mit 100 Anwälten hat Spaß an so einem Fall? Da kommt ja die Aktenanlage teurer als das RVG Honorar....

Du weißt aber auch selbst, dass die Mitarbeiteranzahl nicht aussagend über die Kompetenz ist. Der TE hat sich die Kanzlei auch gerade nicht herausgesucht. Standardschreiben an LH wurde rausgeschickt, die 1,3 dafür mitgenommen, das wars. Für ein paar Euro geht da sicher niemand ans AG. Noch dazu wird dieses ja nicht in München sein.
 

rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.230
273
Hallo zusammen, Ich kann eure Argumente verstehen und bin mir durchaus bewusst darüber, dass eine kleine Kanzlei mit vielleicht 1-2 guten, spezialisierten Anwälten besser ist als der Weg, wie ich zum Anwaltsschreiben an LH gekommen bin. Ein Anruf bei der Rechtsschutz hat diesen Weg praktisch vorgegeben...

Kann ich noch immer den Weg über einen "spezialisierten Forenhasen" gehen? Mir fehlt hier leider auch absolut der rechtliche Background und bei einer noch ausstehenden Summe von 150€ (auch wen mich LH in dem Fall extrem nervt) will man natürlich auch nicht unbedingt groß in Vorleistung gehen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
8.817
14.748
HAM
Kann ich noch immer den Weg über einen "spezialisierten Forenhasen" gehen? Mir fehlt hier leider auch absolut der rechtliche Background und bei einer noch ausstehenden Summe von 150€ (auch wen mich LH in dem Fall extrem nervt) will man natürlich auch nicht unbedingt groß in Vorleistung gehen.

Klar kannst Du das, aber die Vergütung schuldest Du dem bisher beauftragten Anwalt ohnehin. Und deine RSV wird sicherlich keine Deckungszusage für einen anderen Anwalt geben.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.707
134
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Du kannst natürlich LH mal anschreiben und nach Nachweise / Unterlagen fragen, auf die es sich für die Annullierung beruft. Nach den Leitlinien der Europäischen Kommission hast Du ein Recht darauf, diese Unterlagen kostenfrei zu erhalten:
Gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung ist ein Luftfahrtunternehmen bei einer
Annullierung oder Verspätung bei der Ankunft nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen zu
leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung oder Verspätung auf
außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen,
wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Um von der Ausgleichzahlung entbunden zu sein, muss das Luftfahrtunternehmen daher
gleichzeitig Folgendes nachweisen:
— das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände und den Zusammenhang mit der
Verspätung oder Annullierung und
— die Tatsache, dass die Verspätung oder Annullierung nicht hätte vermieden werden
können, obwohl es alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat.
...
Luftfahrtunternehmen können interne Nachweise (Auszüge aus Logbüchern oder Meldungen
von Vorfällen) und/oder externe Unterlagen und Erklärungen beibringen. Wird in der Antwort
an den Fluggast und/oder an die nationale Durchsetzungsstelle auf einen solchen Nachweis
verwiesen, sollten diese außerdem mitgeliefert werden. Will ein Luftfahrtunternehmen
außergewöhnliche Umstände geltend machen, sollte es der nationalen Durchsetzungsstelle
und den Fluggästen den entsprechenden Nachweis im Einklang mit nationalen Vorschriften
für den Zugang zu Dokumenten kostenlos zur Verfügung stellen.
Quelle: https://ec.europa.eu/transport/site...ter-enforcement-pax-rights/c(2016)3502_de.pdf
 
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