Flugerstattung wegen Streik des Sicherheitspersonals

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Ducki

Erfahrenes Mitglied
03.07.2011
318
0
Bayern
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Auch in MUC reden die Automaten (die von den meisten Reisenden bevorzugt werden, wenn am Schalter 200 Meter Schlange stehen) dahingehend selten mit dir.

Und wenn am Schalter ne 200m Schlange steht dann macht einen das nicht stutzig....
 

grizu

Erfahrenes Mitglied
25.05.2009
398
3
DTM
Um es nochmal klarzustellen: Mein flug ging kurz vor 8, ich war gegen 6 am Flughafen. Es war der erste (für alle überraschende) Warnstreik. Das Terminal war das reinste Chaos. Elendlange Schlangen um irgendjemanden von Lufthansa zu sprechen. Ich hab's an nem Check-in automaten probiert, allerdings bekam ich da nur die Boardkarte für meinen Flug den ich ja nicht erreichen kann. Es gab für mich keine möglichkeit LH zu erreichen.

Der Vorschlag ich hätte anrufen sollen ist auch ein Witz. Ich habe letzen Donnerstag als mal wieder getreikt wurde (und man es diesmal wusste) um Mitternacht noch über eine Stunde in der Warteschlange gehangen, bevor mich jemand umbuchen konnte. Um überhaupt durchzukommen, musste ich ca. 30 mal anrufen.

Kurz: Es war für mich nicht möglich LH zu erreichen. Allerdings konnte ich online problemlos ein Ticket bei flybe kaufen und kam nur einen Tag zu spät an. Zu dem Zeitpunkt waren übrigenes alle anderen Flüge der LH-Group zu meiner Destination komplett ausgebucht.

Als ich nachmittags wieder in DUS war um mit flybe zu fliegen wurde zwar wieder kontrolliert, vor dem LH Ticketschalter war immernoch eine Schlange.

Ich denke, ich habe das einzig richtige gemacht um halbwegs rechtzeitig zu meiner Destination zu kommen. Es gab für mich keine Chance LH die Möglichkeit zu bieten mir dabei zu helfen.

Ich möchte jetzt aber hier eigentlich auch nicht darüber diskutieren, was man hätte besser machen können, sonder wie es jetzt weitergehen sollte.
Sollte ich das Onlinereisebüro auffordern zu zahlen und sie ggf. verklagen? Oder selbiges mit Lufthansa?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hatte die Problematik oben ja schon skizziert. Aber gerne noch einmal zum Mitschreiben.

- Fluggastrechtlich wird es zumindest schwierig. Da du dich nicht am Flugsteig eingefunden hast (darauf, dass du das nicht konntest, kommt es nicht an), liegt zumindest Kraft Definition keine Nichtbeförderung vor.
- Vertragliche Ansprüche sind ebenfalls schwer durchzusetzen. Schadensersatzansprüche selbst dann nicht, wenn man Flughafen und SiKo als Erfüllungsgehilfen der Airline betrachten würde, da Streik. Die einfache Erstattung des Kaufpreises könnte daran scheitern, dass die Airline die vertraglich vereinbarte Leistung angeboten hat: Der Flug wurde durchgeführt.
- Am ehesten meine ich, dass du über 313 BGB zu Ziel kommen solltest, da sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, nachträglich zu deinem Nachteil verändert haben. Kurz: Hättest du gewusst, dass es dir nicht möglich sein würde, zum Gate vorzudringen und die Maschine zu besteigen, hättest du den Vertrag kaum abgeschlossen. Insofern würde ICH dir ein Rücktrittsrecht zubilligen, aber ich bin Fluggastrechtlicher, ein auf Vertragsrecht spezialisierter Kollege mag das anders sehen.
- Da das Onlinereisebrüro in deinem Fall ja offensichtlich nur als Vermittler fungiert hat, macht es keinen Sinn, sich (juristisch) mit diesem auseinanderzusetzen. Du müsstest dich an deinen Vertragspartner wenden.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.758
4.508
Die einfachste Möglichkeit ist Unmoeglichkeit und admit hate die LH bei mir auch kein Problem. WGG passt m.E. nicht
 

eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
166
2
MUC
Meine aber, dass es trotzdem kein gerechtes Ergebnis ist, wenn man dem Fluggast in einem solchen Fall nicht wenigstens die Flugscheinkosten des nicht zu nutzenden Tickets erstattet. Notfalls muss man das unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage lösen. Denn bei Vertragsschluss sind beide Parteien davon ausgegangen, dass der Fluggast, zumindest die MÖGLICHKEIT hat, zum Flugsteig zu gelangen. Da der BGH klargestellt hat, dass ein Luftbeförderungsvertrag kein absolutes Fixgeschäft ist, meine ich, dass auch eine Lösung denkbar ist, bei dem der Fluggast seinen Anspruch auf eine (spätere) Beförderung behält, in jedem Fall aber kann er sein Geld zurück verlangen.

Deine Auffassung in Ehren, aber in der Konsequenz würde das bedeuten: Ich habe die Möglichkeit mit meinem Auto zum Flughafen zu kommen, aber leider hatte ich eine Panne und deshalb möchte ich bitte mein Geld von der Airline zurück...

In deinem 2. Statement hast du es zumindest deutlicher gesagt. Danke dafür.

Die Airline hat damit nichts zu tun und wenn der Flieger geht ist es ein no-show mit allen Konsequenzen, je nach Ticket. Rest ist Kulanz

Anders ist es wenn die Airline die Maschine annuliert wegen des Streiks.. ist in DUS an dem Abend wo wir geflogen sind mit anderen Maschinen passiert zb. u.a. auch weil die Crews auch nicht durch die SiKo zum Flieger gekommen sind.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Nein, Geschäftsgrundlage ist wohl kaum die Anreise mit deinem Auto. Allerdings ist es sehr wohl Geschäftsgrundlage, dass du die physische Möglichkeit hast, ans Gate zu gelangen.

Um das mal zu veranschaulichen: Stell dir vor, SXF nimmt seinen Betrieb auf! Dann stellt sich raus, dass sie vergessen haben, zwischen dem Check-in-Bereich und dem Gate eine Tür einzuplanen. Kein Verschulden - weder von der Airline noch vom Fluggast. Airline kann den Flug durchführen, wenn auch ohne Paxe, die durch eine Mauer vom Gate getrennt sind. Auch hier lässt sich der Fall befriedigend nur mit einer Vertragsanpassung lösen, da Geschäftsgrundlage ganz klar war, dass der Pax, der in SXF eincheckt, auch die Möglichkeit hat, zum Gate vorzudringen. Ist im Prinzip der gleiche Fall. Wäre albern, der Airline hier einen Anspruch auf das Beförderungsentgelt einzuräumen.
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
103
Bis jetzt haben ja den Schaden durch Streiks immer die Airlines beglichen. Wäre nicht schlecht wenn jetzt mal die Kunden den Schaden selbst zahlem müssen. Dann gibts richtig Aufstand und es wird entlich was gegen die Streiks auf Flughäfen/Airlines gemacht. Solange die Kunden nicht selbst zur Kasse gebeten werden haben sie ja teilweise noch Verständnis, wenn sie aber selbst zahllen müssen ist es sehr schnell vorbei damit. Möchte nicht wissen was los ist wenn 10.000 Passagiere am Flughafen stehen und es wird gestreickt und sie nicht fliegen können, auf den Kosten aber sitzen bleiben. Den Wirbel was es da dann gibt möchte ich nicht verantworten müssen.
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Die einfachste Möglichkeit ist Unmoeglichkeit und admit hate die LH bei mir auch kein Problem. WGG passt m.E. nicht

Frage ist nur, ob LH es bei jedem Einzelfall auf eine Klage wegen (beidseitiger) Unmöglichkeit ankommen lässt oder sich kulant zeigt.

In einem gewissen Sinne wäre es ohne Kulanz gar nicht mal übel. Wie kluvie schon geschrieben hat, entsteht dann nämlich mal echter Unmut ggü. den Gewerkschaften... und ich bin gespannt, ob diejenigen hier, die immer so sehr die Raffgier der Gewerkschafter verteidigen, das auch noch tun, wenn sie selbst mal 1.000 EUR für einen dank Gewerkschaft nicht erreichten Flug geblecht haben und auf den Kosten sitzenbleiben. Auf diese Art könnte man das Streikproblem an Flughäfen evtl. wirklich nachhaltig lösen.
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
Auf diese Art könnte man das Streikproblem an Flughäfen evtl. wirklich nachhaltig lösen.

Das Streik-Problem "nachhaltig lösen" kannst du nur, wenn du entweder

- das Streikrecht abschaffst (oder sehr stark einschränken willst)

oder

- man an die Siko wieder Bundespolizisten stellt, welche als entspr. Beamte schlicht kein Streikrecht in der Form der Sicherheitsangestellten der jew. Auftragnehmer der BP haben.

Das von dir beschriebene Szenario würde eher den Druck auf beide (!) Tarifparteien erhöhen sich zu einigen, was durchaus (zumindest: auch) den Gewerkschaftsinteressen in der Causa zum Vorteil gereichen kann, weil dann eben auch die Arbeitgeberseite zwangsläufig mit unter (öffentlichem) Druck steht (siehe z.B. letzens beim Streik der Lokführer vs. Bahnarbeitgeber).
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Ja, bin ich voll dabei. Aber auch letztgenanntes Druck ausüben lös in einem gewissen Sinne das Streikproblem für den Passagier. :)
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.703
1.364
ich verstehe die ganze Diskussion nicht so recht, ich bin kein Jurist, und sehe das mit einfachen Augen.

ich habe einen Flug bei LH gekauft. Darin enthalten sind auch Leistungen irgendwelcher Partner, also z.B. Airport.
Ich erwarte, dass die enstprechend den ausgewiesenen Anforderungen der Airline (Check In x Minuten vor Abflug) entsprechend arbeiten. Sonnst hätte die Airline mir ja sagen müssen, Check In, 2 Tage vorher.

also meine Erwartung: Bei Störungen wird sich dann mein "Generalunternehmer" auch entsprechend hilfreich zeigen.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.703
1.364
Die Disskussion gibt es, weil nicht Leute wie du mit einfachen Augen darüber befinden ob ich mein Geld wiederbekomme sondern Juristen.

ich würde dazu keinen Juirsten brauchen (so hoffe ich) sondern meinen LH-Ansprechpartner und dem den Job übertragen, dies zu lösen.

RBs wie Ex&hop kümmern sich da halt weniger. Geh zu `nem LH-Ticketschalter am Irrport/Airport, da arbeiten meist noch Menschen.
 

eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
166
2
MUC
Unabhängig von der Frage:
Es wäre besser, wenn Sicherheitskontrollen in staatlicher Hand wären, dann gäb es solch irrsinnige und unnötige Streiks in der Form nicht, wo eine kleine Gruppe einen ganzen Flughafen lahm legen kann. Das gilt für alle hoheitlichen Aufgaben in unserem Land. Privatisierung ist halt nicht immer eine gute Idee (übelstes Beispiel Wasser)
Diese SiKo Mitarbeiter bekommnen heute schon den Mindestlohn und sind nicht mal direkte Angestellte des Flughafens, sondern meist Sub-Sub Unternehmen eines Auftragsnehmers des Flughafens.
Die Gewerkschaften fordern für diese Leute bis zu 30% mehr Lohn...reichlich überzogen. Aber man muss halt seine Existenzberechtigung demonstrieren...
Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden durch diesen Streik sollte mal der Gewerkschaft aufgebürdet werden bzw. der Flughafen sollte auf Schadenersatz klagen.
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
103
Auch im Bezug auf die Qualität der Sicherheitskontrolle wäre ein Umstieg wünschenswert. Dann gibts nicht Lotto an der SiKo, heute ist es erlaubt, morgen dann nicht.
 
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Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden durch diesen Streik sollte mal der Gewerkschaft aufgebürdet werden bzw. der Flughafen sollte auf Schadenersatz klagen.

Hui, das gibt in diesem Forum aber Haue. Hier sind so viele Gutmenschen, die ja immer für Streiks sind, siehe FB-Streik, Piloten-Streik, Fluglotsenstreik....
 
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Reaktionen: John Galt