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Auch in MUC reden die Automaten (die von den meisten Reisenden bevorzugt werden, wenn am Schalter 200 Meter Schlange stehen) dahingehend selten mit dir.
Und wenn am Schalter ne 200m Schlange steht dann macht einen das nicht stutzig....
Auch in MUC reden die Automaten (die von den meisten Reisenden bevorzugt werden, wenn am Schalter 200 Meter Schlange stehen) dahingehend selten mit dir.
Meine aber, dass es trotzdem kein gerechtes Ergebnis ist, wenn man dem Fluggast in einem solchen Fall nicht wenigstens die Flugscheinkosten des nicht zu nutzenden Tickets erstattet. Notfalls muss man das unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage lösen. Denn bei Vertragsschluss sind beide Parteien davon ausgegangen, dass der Fluggast, zumindest die MÖGLICHKEIT hat, zum Flugsteig zu gelangen. Da der BGH klargestellt hat, dass ein Luftbeförderungsvertrag kein absolutes Fixgeschäft ist, meine ich, dass auch eine Lösung denkbar ist, bei dem der Fluggast seinen Anspruch auf eine (spätere) Beförderung behält, in jedem Fall aber kann er sein Geld zurück verlangen.
Die einfachste Möglichkeit ist Unmoeglichkeit und admit hate die LH bei mir auch kein Problem. WGG passt m.E. nicht
Auf diese Art könnte man das Streikproblem an Flughäfen evtl. wirklich nachhaltig lösen.
ich verstehe die ganze Diskussion nicht so recht, ich bin kein Jurist, und sehe das mit einfachen Augen.
Die Disskussion gibt es, weil nicht Leute wie du mit einfachen Augen darüber befinden ob ich mein Geld wiederbekomme sondern Juristen.
Oder argumentiert man hier wieder, die wird nur "durchgereicht" ?
Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden durch diesen Streik sollte mal der Gewerkschaft aufgebürdet werden bzw. der Flughafen sollte auf Schadenersatz klagen.