Fluggastrechte außerhalb der EU

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fager

Erfahrenes Mitglied
23.06.2012
459
78
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Gibt es irgendwo eine Übersicht der Fluggastrechte außerhalb der EU?

Ich werde mit folgenden Airlines außerhalb der EU fliegen:
Emirates
China Eastern
Air New Zealand
LAN Airlines
Singapore Airlines

Gebucht habe ich alle Flüge von Deutschland aus, aber das dürfte wohl egal sein.
Gibt es irgendwo eine Übersicht welche Rechte ich bei Verspätung, Gepäckverlust, ... habe?

Danke :)
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
5.140
München
Wenn Du ein Problem auf den ausländischen Airlines auf einem Flug hast, der in der EU beginnt, gelten ganz normal die EU-Passagierrechte auch für den ausländischen Carrier. Ob für weitere Flüge der ausländischen Carrier Passagierrechte gelten, hängt dann von der jeweiligen Flugstrecke ab.

Gepäckverlust ist in den Passagierrechten eigentlich außen vor, hier gelten länderspezifische Regelungen bzw. in aller Regel die Haftungsgrenzen der Montreal Convention.

Wenn Du hier Sorgen hast, empfiehlt sich ggf. eine Reiseversicherung, die z.B. das Thema Gepäck besser abdeckt...
 

largo

Aktives Mitglied
05.08.2013
245
5
Das hab ich mich auch schon gefragt... Hatte nen Flug BKK-HKG mit 11h Verspätung, da gilt EU Recht leider nicht. Hab leider ansonsten nichts über Fluggastrechte in anderen Ländern gefunden.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
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München
Ex Thailand sind mir jetzt keine besonderen Fluggastrechte bekannt.

Wenn Dir aber für durch 11h Verspätung ein konkreter (nachweisbarer) Schaden entstanden ist, kannst Du ungeachtet etwaiger Fluggastrechte Deine Schadensersatzansprüche im Rahmen der Haftungsgrenzen der Montreal Convention geltend machen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
517
Gibt es irgendwo eine Übersicht der Fluggastrechte außerhalb der EU?

Ich werde mit folgenden Airlines außerhalb der EU fliegen:
Emirates
China Eastern
Air New Zealand
LAN Airlines
Singapore Airlines

Noch keinen Flug angetreten, aber sich schon mal nach seinen Rechten erkundigen. So macht der brave Deutsche das... :rolleyes:
 
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fager

Erfahrenes Mitglied
23.06.2012
459
78
Richtig, noch keinen Flug mit den oben genannten Airlines angetreten der nicht in Europa begann ;)

Als Deutscher ist man eben gern auf Nummer sicher und weiß woran man ist.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
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München
beim Amtsgericht in Bangkok :D
Thai Airways hat Niederlassungen in Frankfurt als auch München. Bei einem in Deutschland erworbenen Ticket ODER bei einem in Deutschland beginnenden Ticket dürfte man keinerlei Bedarf haben, an das Amtsgericht in Bangkok heranzutreten.
 

konrad72

Reguläres Mitglied
23.03.2014
35
0
Die Fluglinie ist egal. Wir hatten eine EU Fluglinie und der Anschlussflug war überbucht und die zweite Fluglinie hatte uns nicht einmal auf der Liste und nahm uns auch nicht mit. Die buchende EU Fluglinie zahlt auch nichts für die Mehrkosten und sieht keinerlei Schuld bei sich...Die Fluggastrechte sind doch nur auf dem Papier, leider - wohin soll man mit denen gehen. Fuchtel, fuchtel und schon bekommt man eine Entschädigung, wer hat das schon erreicht, bitte melden!... Außerdem lagen die Fluggastrechte doch früher überall herum und werden jetzt durch Werbung diverser Fluglinien ersetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.942
108
Die Fluglinie ist egal. Wir hatten eine EU Fluglinie
Wir hatten eine deutsche Airline (war am Montag viel in den Nachrichten und Anfangsbuchstaben
sind ganz vorne im AlphaBet) und einen innerdeutschen Flug und wurden auch beschissen.
Insofern stimme ich in gewissem Sinne zu: Seine Rechte sollte man IMMER hartnäckig
verfolgen - bei jeder Airline !

wer hat das schon erreicht, bitte melden!...
Jawoll Herr Oberfeldwebel - VBird meldet sich gehorsamst !
 
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