Fluggastrechte bei Mischung aus höherer Gewalt / Airlineverschulden

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Wenn es berechtigte Ansprüche gibt, dann schreibe ich selbstverständlich eine e-mail. Es gab zum Beispiel mal eine Zeit, da hat SAS gerne den 18:00 Flieger von CPH nach Ham aus "technischen" Gründen gestrichen und man wurde auf den 22:00 Flieger umgebucht. Das passierte immer dann wenn der Flug schlecht gebucht war. Wenn man aus Asien kommend umsteigt ist das sehr ärgerlich, aber jedes mal gab zumindest es problemlos die 600 Euro.

Das nenne ich fair. Denn das Gesetz sieht in dem Fall nur 250 Euro vor... :D
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Da normalerweise auch nach 50 Benutzung eine Toilette nicht verstopft ist (sonst würden die meisten Flüge ganz schön beschissen enden), muss etwas ungewöhnliches passiert sein. Ob es nun die Rolle war, weiss ich nicht, aber es war sicher auch nicht einfach nur 50 mal pullern.


Mit der Argumentation wäre allerdings so ziemlich jeder technische Defekt ein außergewöhnlicher Umstand.

Wie gesagt, wenn eine Fluggesellschaft meint, dass ein technischer Defekt Folge von Sabotage ist, soll sie das sagen. Aber in diesem Fall werden doch wohl Ursache und Wirkung verwechselt. Ursache ist nicht die Klo-Wut der "Wilden 50", sondern der Umstand, dass die Paxe extrem lange warten mussten. Irgendwann drückt die Blase nun mal. Und wenn eine Bordtoilette das nicht verkraftet, hätte sie eben nicht Bordtoilette werden dürfen...
 
Zuletzt bearbeitet:

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Ich musste mal bei einem Flug, als die C Toilette (AB hat ja nur eine) defekt war, die Y Toilette nutzen
Toilettendowngrade also
Wieviel Entschädigung könnte ich dafür wohl geltend machen ?
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