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Liebe Forenmitglieder,
wir sind ein Ehepaar Ü60 und von den katastrophalen Verhältnissen bei der LH am Airport Frankfurt im Dez. 2022 betroffen.
Nach einem anstrengenden Langstreckenflug haben wir tagelang, vergeblich auf einen Anschlussflug gewartet.
Ein bis dahin schöner Urlaub entwickelte sich durch die Lufthansa zu einem Alptraum. LH bereitet nun Schwierigkeiten bei unserer Schadensersatzforderung.
Vielleicht kann uns ein erfahrener Forenteilnehmer helfen.
Flugbuchung
Hin- und Rückflug Salzburg < > Costa Rica
Komplette Buchung bei LH, Ein Flugschein/ 2 Personen
Probleme beim Rückflug
diverse Umbuchungen durch LH
Innerhalb von drei Tagen(!) seitens LH kein Weiterflug Frankfurt - Salzburg möglich
Reiseabbruch in Frankfurt, Rückfahrt (Abholung) mit Privat-PKW
Außerdem: Gepäckverspätung 13 Tage
Flugdetails
Rückflug 13.12.2022 (geplant)
13:57 SJO – PTY mit Copa Airlines
20:25 PTY – FRA mit EW
17:15 FRA – SZG mit LH
Rückflug „tatsächlich“
21:50 SJO – FRA mit LH (Direktflug; Verspätung > 7h)
17:15 FRA – SZG mit LH: annulliert
Nachfolgende Umbuchungen werden 3 Tage in Folge ebenfalls annulliert; Reststrecke mit PKW
Verfügbarkeit LH Kundensupport
Unzureichend bzw. nicht gegeben, weder an LH-Schaltern, Hotline, Webformular (dokumentierte Fehlermeldung vom LH-Server)
Bisheriger Verlauf unserer Entschädigungsforderung
14.12.2024
Antrag auf eine Entschädigungszahlung mit Fristsetzung 15.01.2025
Aufgrund von Problemen mit dem LH-Webformular haben wir alle erforderlichen Angaben, Belege etc. übersichtlich strukturiert in PDF-Form an customer.relations@lufthansa.com geschickt.
16.09.2024
LH bestätigt den Mailempfang nicht. Wir senden den Vorgang erneut an die o.g. Mailadresse.
17.12.2024
Antwortmail von LH:
Sehr geehrter Fluggast, vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir bitten um Beachtung, dass die Möglichkeit einer Feedback-Abgabe über diese E-Mail-Adresse nicht mehr möglich ist.
Ihre E-Mail wurde daher nicht gespeichert oder zur Bearbeitung weitergeleitet.
17.12.2024
Einschreiben an LH. Inhalt: Entschädigungsforderung als Hardcopy.
25.12.2024
Antwortmail von LH:
Bitte beachten Sie, dass die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 für Flüge aus den EU-Mitgliedstaaten und für Flüge aus Drittländern in die EU-Mitgliedstaaten gilt. Da Ihre Reise in Costa Rica startete und von Copa Airlines (CM145) durchgeführt und in Panamá endete, können wir Ihrem Ersuchen um Entschädigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nicht nachkommen.
Der komplette Flug hätte jedoch in Salzburg geendet. Dort sind wir aber nie angekommen, da auch die Anschlussflüge annulliert wurden.
Der Grund für die Flugunregelmäßigkeit von LH1108 am 14. Dezember 2024 waren Flughafenbeschränkungen. Auf Umstände, die Dritte zu verantworten haben, haben wir leider keinen Einfluss.
LH-Schalter waren tagelang nicht besetzt
LH-Servicebereiche waren mit Trassierband abgesperrt
Fluggäste konnten kein Gepäck einchecken etc. siehe auch Twitter
Damit ergibt sich aus einer solchen Flugunregelmäßigkeit auch kein Anspruch auf Schadenersatz an Lufthansa. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir für Situationen, die wir nicht verschuldet haben, keine Haftung übernehmen und Ihrer Forderung nach Entschädigung der Ihnen entstandenen zusätzlichen Kosten nicht nachkommen.
Ein paar Schneeflocken, ein wenig Frost und der LH-Flugbetrieb bricht tagelang zusammen.
Wir haben die tatsächlichen Gegebenheiten ausführlich dokumentiert bzw. belegt und dem Antrag beigefügt.
Da Sie uns für Ihre Auslagen keine Belege oder Quittungen übersendet haben, können wir Ihrem Wunsch nach Kostenerstattung nicht nachkommen. Für diese Entscheidung bitten wir Sie um Verständnis.
? … Offensichtlich konnte die Ki bzw. AI der LH unsere Hardcopy nicht verarbeiten.
Unsere digital verarbeitbare PDF-Datei vom 14.12. u. 16.12. hat LH ja vorsorglich gelöscht.
Sollten Sie entsprechende Belege nachreichen, prüfen wir gern, ob eine Kostenbeteiligung möglich ist. Es tut uns leid dass wir ohne Nachweis keine Auszahlung vornehmen können.
Nun verlangt die gleiche Abteilung, die 2x unseren elektronisch übermittelten Entschädigungsantrag gelöscht hat, diese PDF-Mail (erneut) an customer.relations@lufthansa.com(!) zu senden.
Eine entsprechende Bezugs-ID wurde uns dafür mitgeteilt.
Zusammenfassung zur LH-Zermürbungstaktik mit (AI-)System“
- Die erste Antrag auf Entschädigung an customer.relations@lufthansa.com wurde ignoriert.
- Ein weiterer Versuch führt zu zunächst zu einer Eingangsbestätigung des Antrags.
Die E-Mail mit dem Entschädigungsantrag wurde von LH aber - vorsätzlich - gelöscht.
- Nach dem 3. Versuch (Einschreiben mit PDF-Hardcopy) erhalten wir eine irritierende Antwort.
- Die von uns 3x geschickten, ausführlichen Antragsunterlagen und Beweise werden schlichtweg ignoriert.
An dieser Stelle werfen vermutlich 90% der Geschädigten das Handtuch!
Weil ich das dreiste Verhalten der LH nicht hinnehmen möchte,
hier zwei Fragen hier in die Runde:
Wie schätzen erfahrene Vielflieger die Situation ein:
könnten die Voraussetzungen für eine Entschädigungsforderung gegeben sein?
Ich erwäge die Angelegenheit einem Juristen zu übergeben.
Hier im Forum wird immer wieder auf erfahrene Rechtanwälte verwiesen. Die entsprechenden Kanzleien konnte ich leider durch eine Keywortsuche nicht ausfindig machen.
Falls eine öffentliche Nennung nicht erlaubt ist, so wäre ich über eine Info per PN dankbar.
Schöne Grüße,
Klaus
(entschuldigt bitte den langen Thread)
wir sind ein Ehepaar Ü60 und von den katastrophalen Verhältnissen bei der LH am Airport Frankfurt im Dez. 2022 betroffen.
Nach einem anstrengenden Langstreckenflug haben wir tagelang, vergeblich auf einen Anschlussflug gewartet.
Ein bis dahin schöner Urlaub entwickelte sich durch die Lufthansa zu einem Alptraum. LH bereitet nun Schwierigkeiten bei unserer Schadensersatzforderung.
Vielleicht kann uns ein erfahrener Forenteilnehmer helfen.
Flugbuchung
Hin- und Rückflug Salzburg < > Costa Rica
Komplette Buchung bei LH, Ein Flugschein/ 2 Personen

Probleme beim Rückflug
diverse Umbuchungen durch LH
Innerhalb von drei Tagen(!) seitens LH kein Weiterflug Frankfurt - Salzburg möglich
Reiseabbruch in Frankfurt, Rückfahrt (Abholung) mit Privat-PKW
Außerdem: Gepäckverspätung 13 Tage
Flugdetails
Rückflug 13.12.2022 (geplant)
13:57 SJO – PTY mit Copa Airlines
20:25 PTY – FRA mit EW
17:15 FRA – SZG mit LH
Rückflug „tatsächlich“
21:50 SJO – FRA mit LH (Direktflug; Verspätung > 7h)
17:15 FRA – SZG mit LH: annulliert
Nachfolgende Umbuchungen werden 3 Tage in Folge ebenfalls annulliert; Reststrecke mit PKW

Verfügbarkeit LH Kundensupport
Unzureichend bzw. nicht gegeben, weder an LH-Schaltern, Hotline, Webformular (dokumentierte Fehlermeldung vom LH-Server)


Bisheriger Verlauf unserer Entschädigungsforderung
14.12.2024
Antrag auf eine Entschädigungszahlung mit Fristsetzung 15.01.2025
Aufgrund von Problemen mit dem LH-Webformular haben wir alle erforderlichen Angaben, Belege etc. übersichtlich strukturiert in PDF-Form an customer.relations@lufthansa.com geschickt.
16.09.2024
LH bestätigt den Mailempfang nicht. Wir senden den Vorgang erneut an die o.g. Mailadresse.
17.12.2024
Antwortmail von LH:
Sehr geehrter Fluggast, vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir bitten um Beachtung, dass die Möglichkeit einer Feedback-Abgabe über diese E-Mail-Adresse nicht mehr möglich ist.
Ihre E-Mail wurde daher nicht gespeichert oder zur Bearbeitung weitergeleitet.
17.12.2024
Einschreiben an LH. Inhalt: Entschädigungsforderung als Hardcopy.
25.12.2024
Antwortmail von LH:
Bitte beachten Sie, dass die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 für Flüge aus den EU-Mitgliedstaaten und für Flüge aus Drittländern in die EU-Mitgliedstaaten gilt. Da Ihre Reise in Costa Rica startete und von Copa Airlines (CM145) durchgeführt und in Panamá endete, können wir Ihrem Ersuchen um Entschädigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nicht nachkommen.
Der komplette Flug hätte jedoch in Salzburg geendet. Dort sind wir aber nie angekommen, da auch die Anschlussflüge annulliert wurden.
Der Grund für die Flugunregelmäßigkeit von LH1108 am 14. Dezember 2024 waren Flughafenbeschränkungen. Auf Umstände, die Dritte zu verantworten haben, haben wir leider keinen Einfluss.
LH-Schalter waren tagelang nicht besetzt
LH-Servicebereiche waren mit Trassierband abgesperrt
Fluggäste konnten kein Gepäck einchecken etc. siehe auch Twitter
Damit ergibt sich aus einer solchen Flugunregelmäßigkeit auch kein Anspruch auf Schadenersatz an Lufthansa. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir für Situationen, die wir nicht verschuldet haben, keine Haftung übernehmen und Ihrer Forderung nach Entschädigung der Ihnen entstandenen zusätzlichen Kosten nicht nachkommen.

Ein paar Schneeflocken, ein wenig Frost und der LH-Flugbetrieb bricht tagelang zusammen.
Wir haben die tatsächlichen Gegebenheiten ausführlich dokumentiert bzw. belegt und dem Antrag beigefügt.
Da Sie uns für Ihre Auslagen keine Belege oder Quittungen übersendet haben, können wir Ihrem Wunsch nach Kostenerstattung nicht nachkommen. Für diese Entscheidung bitten wir Sie um Verständnis.
? … Offensichtlich konnte die Ki bzw. AI der LH unsere Hardcopy nicht verarbeiten.
Unsere digital verarbeitbare PDF-Datei vom 14.12. u. 16.12. hat LH ja vorsorglich gelöscht.
Sollten Sie entsprechende Belege nachreichen, prüfen wir gern, ob eine Kostenbeteiligung möglich ist. Es tut uns leid dass wir ohne Nachweis keine Auszahlung vornehmen können.
Nun verlangt die gleiche Abteilung, die 2x unseren elektronisch übermittelten Entschädigungsantrag gelöscht hat, diese PDF-Mail (erneut) an customer.relations@lufthansa.com(!) zu senden.
Eine entsprechende Bezugs-ID wurde uns dafür mitgeteilt.
Zusammenfassung zur LH-Zermürbungstaktik mit (AI-)System“
- Die erste Antrag auf Entschädigung an customer.relations@lufthansa.com wurde ignoriert.
- Ein weiterer Versuch führt zu zunächst zu einer Eingangsbestätigung des Antrags.
Die E-Mail mit dem Entschädigungsantrag wurde von LH aber - vorsätzlich - gelöscht.
- Nach dem 3. Versuch (Einschreiben mit PDF-Hardcopy) erhalten wir eine irritierende Antwort.
- Die von uns 3x geschickten, ausführlichen Antragsunterlagen und Beweise werden schlichtweg ignoriert.
An dieser Stelle werfen vermutlich 90% der Geschädigten das Handtuch!
Weil ich das dreiste Verhalten der LH nicht hinnehmen möchte,
hier zwei Fragen hier in die Runde:
Wie schätzen erfahrene Vielflieger die Situation ein:
könnten die Voraussetzungen für eine Entschädigungsforderung gegeben sein?
Ich erwäge die Angelegenheit einem Juristen zu übergeben.
Hier im Forum wird immer wieder auf erfahrene Rechtanwälte verwiesen. Die entsprechenden Kanzleien konnte ich leider durch eine Keywortsuche nicht ausfindig machen.
Falls eine öffentliche Nennung nicht erlaubt ist, so wäre ich über eine Info per PN dankbar.
Schöne Grüße,
Klaus
(entschuldigt bitte den langen Thread)
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