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Hallo Forum,
meine Freundin hatte vor kurzem eine etwas kompliziertere Reise mit Ryanair nach London und zurück. Es sind allerdings doch etwas kompliziertere Fälle, weshalb ich hier nochmal um Rat fragen wollte.
Auf dem Hinflug am 04.08. war ihr Flug FR9773 von Baden-Baden nach London-Stansted viel zu spät: Planmäßig war 13:45-13:45, der Abflug war über 3h zu spät und die Maschine ist dann wohl um 16:41, also 2:56h verspätet in London gelandet. So steht es auch in der Bescheinigung für Versicherungen (oder ähnlich), die sie von Ryanair bekommen hat. Ich habe aber gelesen, dass die Verspätung bis zum Öffnen der Tür am Gate bemessen wird, und das war um 16:56 Uhr, also 3:11h zu spät.
Besteht hier ein Anspruch auf die 250€ Entschädigung nach EU261/2004? Oder ist Ryanair mit ihrer Verspätungsbescheinigung fein raus?
Auf dem Rückflug am 07.08. wurde ihr Flug FR1547 von London-Stansted nach Frankfurt/Main am Morgen gestrichen. Eine E-Mail hat sie knapp 4h vor Abflug erhalten, schon auf dem Weg zum Flughafen. Sie hat dann die deutsche Hotline von Ryanair angerufen und hat erfahren, dass es keinen anderen Flug aus STN mehr gibt, sie kann entweder das Ticket stornieren oder ein Hotel + Flug am nächsten Tag bekommen. Nächster Tag war allerdings aufgrund eines Meetings, wo sie hinmusste, zu spät. Sie hat danach noch versucht, nochmal mit der englischen Hotline und dem Livechat Kontakt aufzunehmen, das war aber fast 45 min erfolglos. Weil es dann zeitlich langsam eng wurde, habe ich ihr dann ein Lufthansa-Ticket von LCY nach FRA für 258€ gebucht, das hat dann alles geklappt.
Wir haben jetzt noch keinerlei Stornierung oder so angeklickt, um alle Optionen offen zu halten. Was kann man hier denn von Ryanair einfordern?
Die 250€ Entschädigung nach EU261/2004 sind auf jeden Fall drin, oder?
Kann man das LH-Ticket zurückfordern? Oder hätte das mit Ryanair abgesprochen sein müssen, bzw. hätte sie sich sogar mit dem Flug am nächsten Tag zufrieden geben müssen?
Und wenn man das LH-Ticket nicht einfordern kann, besteht wenigstens ein Anspruch, stattdessen die Kosten für das Ryanair-Ticket zurückzubekommen, ohne dass die 250€ verfallen?
Wie würdet Ihr diese Ansprüche denn einfordern? Per Brief an Ryanair, oder über das Formular auf deren Website?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!
meine Freundin hatte vor kurzem eine etwas kompliziertere Reise mit Ryanair nach London und zurück. Es sind allerdings doch etwas kompliziertere Fälle, weshalb ich hier nochmal um Rat fragen wollte.
Auf dem Hinflug am 04.08. war ihr Flug FR9773 von Baden-Baden nach London-Stansted viel zu spät: Planmäßig war 13:45-13:45, der Abflug war über 3h zu spät und die Maschine ist dann wohl um 16:41, also 2:56h verspätet in London gelandet. So steht es auch in der Bescheinigung für Versicherungen (oder ähnlich), die sie von Ryanair bekommen hat. Ich habe aber gelesen, dass die Verspätung bis zum Öffnen der Tür am Gate bemessen wird, und das war um 16:56 Uhr, also 3:11h zu spät.
Besteht hier ein Anspruch auf die 250€ Entschädigung nach EU261/2004? Oder ist Ryanair mit ihrer Verspätungsbescheinigung fein raus?
Auf dem Rückflug am 07.08. wurde ihr Flug FR1547 von London-Stansted nach Frankfurt/Main am Morgen gestrichen. Eine E-Mail hat sie knapp 4h vor Abflug erhalten, schon auf dem Weg zum Flughafen. Sie hat dann die deutsche Hotline von Ryanair angerufen und hat erfahren, dass es keinen anderen Flug aus STN mehr gibt, sie kann entweder das Ticket stornieren oder ein Hotel + Flug am nächsten Tag bekommen. Nächster Tag war allerdings aufgrund eines Meetings, wo sie hinmusste, zu spät. Sie hat danach noch versucht, nochmal mit der englischen Hotline und dem Livechat Kontakt aufzunehmen, das war aber fast 45 min erfolglos. Weil es dann zeitlich langsam eng wurde, habe ich ihr dann ein Lufthansa-Ticket von LCY nach FRA für 258€ gebucht, das hat dann alles geklappt.
Wir haben jetzt noch keinerlei Stornierung oder so angeklickt, um alle Optionen offen zu halten. Was kann man hier denn von Ryanair einfordern?
Die 250€ Entschädigung nach EU261/2004 sind auf jeden Fall drin, oder?
Kann man das LH-Ticket zurückfordern? Oder hätte das mit Ryanair abgesprochen sein müssen, bzw. hätte sie sich sogar mit dem Flug am nächsten Tag zufrieden geben müssen?
Und wenn man das LH-Ticket nicht einfordern kann, besteht wenigstens ein Anspruch, stattdessen die Kosten für das Ryanair-Ticket zurückzubekommen, ohne dass die 250€ verfallen?
Wie würdet Ihr diese Ansprüche denn einfordern? Per Brief an Ryanair, oder über das Formular auf deren Website?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!