Flughafen Security - Bargeld

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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
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Ausfuhr mindestens.
nehmen wir mal an, du nimmst 40k mit raus und deklarierst genau deine in #46 stehenden Gründe.

dann geht aber in der Regel eine Meldung an dein Finanzamt und der Steuerprüfer wird dich beim nächsten Mal fragen, wie du glaubhaft darlegen kannst, in den Besitz von 40k Cash gekommen zu sein?
und dann ... ?
wie erklärst du das ...

gebrauchtes Auto bar verkauft an eine unbekannte Person
irgendeine Antiquität bar verkauft an irgendwelches vorbeiziehendes fahrendes Volk ...
... frägt sich zum einen, ob das glaubhaft ist und b) ob das nicht bereits alles steuerpflichtig gewesen wäre?!
 
H

HGFan

Guest
Ich denke mal jeder sollte selber wissen woher sein Geld kommt und was er damit macht.
Was du angibst oder nicht angibst ist mir egal. Der Kreditramen meiner CC übersteigt das Monatliche einkommen um das X Fache denkst du da fragt jemand was woher und wie?
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Ich denke mal jeder sollte selber wissen woher sein Geld kommt und was er damit macht.
Was du angibst oder nicht angibst ist mir egal. Der Kreditramen meiner CC übersteigt das Monatliche einkommen um das X Fache denkst du da fragt jemand was woher und wie?
auf der Kreditkarte ist doch alles nachprüfbar ...

du hattest auf meinen Einwand:
mir ist jedenfalls noch kein Deklarationsgrund eingefallen, der nicht irgendwie "riechen" würde.

Bespiele genannt ...
ehrlich gesagt ist aber keines dabei, welches die Fragen beantwortet, und die Naheliegenste ist eben, wie man an diese 40k Bargeld kam?
und wenn man keine Barabhebung von 40.ooo nachweisen kann, oder nicht regelmäßige Kleinabhebungen am Geldautomaten die letzten Monate und Jahre, welche diese Summe rechtfertigen und plausibel darlegen, dass man sich diese Summe eben unters Kopfkissen gelegt und kleinlich zusammengespart hat, dürfte es mit Erklärungen eben schwer werden ...
 
H

HGFan

Guest
auf der Kreditkarte ist doch alles nachprüfbar ...
Das Geld wird vom Konto abgebucht. Klar die sehen ich habe mir auf Ebay ein paar Rollen Nato Drath gekauft und zu mir liefern lassen aber sonst nichts.
und wenn man keine Barabhebung von 40.ooo nachweisen kann, oder nicht regelmäßige Kleinabhebungen am Geldautomaten die letzten Monate und Jahre, welche diese Summe rechtfertigen und plausibel darlegen, dass man sich diese Summe eben unters Kopfkissen gelegt und kleinlich zusammengespart hat, dürfte es mit Erklärungen eben schwer werden ...
Ich spare das meiste Geld Bar oder ich kaufe wenn es mal auf den CC Umsatz mehr Meilen gibt auch mit den Max meines CC ramen Gutscheinkarten für die Supermärkte oder Guthaben Karten für mein Handy. Dafür gebe ich halt mal wenn nix is nur 100€ im Monat mit meiner CC aus.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
auf der Kreditkarte ist doch alles nachprüfbar ...

du hattest auf meinen Einwand:
mir ist jedenfalls noch kein Deklarationsgrund eingefallen, der nicht irgendwie "riechen" würde.

Bespiele genannt ...
ehrlich gesagt ist aber keines dabei, welches die Fragen beantwortet, und die Naheliegenste ist eben, wie man an diese 40k Bargeld kam?
und wenn man keine Barabhebung von 40.ooo nachweisen kann, oder nicht regelmäßige Kleinabhebungen am Geldautomaten die letzten Monate und Jahre, welche diese Summe rechtfertigen und plausibel darlegen, dass man sich diese Summe eben unters Kopfkissen gelegt und kleinlich zusammengespart hat, dürfte es mit Erklärungen eben schwer werden ...

Bargeld ausführen und deklarieren kein Problem = Geld zum einkaufen. Herkunft des Geldes nachweisen kein Problem = Bareinnahmen.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Herkunft des Geldes nachweisen kein Problem = Bareinnahmen.

Und wie kommt Ottonormalverbraucher an 40.000 Euro Bareinnahmen?
Da gibt es nicht viele Möglichkeiten dieses Steuerfrei einzunehmen und schon ist es für das Finanzamt sehr interessant etwas tiefer zu buddeln.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Und wie kommt Ottonormalverbraucher an 40.000 Euro Bareinnahmen?
Da gibt es nicht viele Möglichkeiten dieses Steuerfrei einzunehmen und schon ist es für das Finanzamt sehr interessant etwas tiefer zu buddeln.

Auch das ist kein Problem, da man in Deutschland nach wie vor Bargeschäfte in beliebiger Höhe abwickeln kann. Wer eine interessante Sammlung auflöst hat eine solche Summe relativ schnell zusammen - man ist in D auch nicht verpflichtet zu dokumentieren von wem man Bargeld erhalten hat.

Und ich bezweifel stark das Ottonormalverbraucher mit 40.000€ Bargeld durch die Gegen reist.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Ottonormalverbraucher liest aber auch nicht VFT mitsamt den die Juser bewegenden Problemen. Wobei es sich beim hiesigen Thema weniger um ein inhaltliches Problem handelt, sondern die Gelegenheit zur Mitteilung, dass man gelegentlich mit höheren Bargeldbeträgen in der Tasche durch die Gegend reist. :D
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Bargeld ausführen und deklarieren kein Problem = Geld zum einkaufen. Herkunft des Geldes nachweisen kein Problem = Bareinnahmen.
für angebliche Bareinahmen braucht man erstmal eine plausible Erklärung ...

keine Ahnung, ob es ohne Strohmann empfehlenswert wäre, Bargeld beim Zoll zu deklarieren.
allerdings hat man dann auch wieder ein Problem ... den Strohmann
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.436
360
MUC
Barschecks zählen auch als Bargeld, oder?

Bargeld

Bei der Ausreise aus der EU müssen mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden.

Anmeldepflichtige Barmittel

Barmittel sind Bargeld und Wertpapiere.

Als Bargeld gelten z.B.:
•Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind
•Banknoten und Münzen, die keine gültigen Zahlungsmittel sind, aber noch in eine Währung umgetauscht werden können, die ein gültiges Zahlungsmittel ist (z.B. Deutsche Mark, Österreichische Schilling - Umtausch in Euro ist noch möglich)

Als Wertpapiere gelten z.B.:
•Sparbriefe
•Schecks/Reiseschecks
•Aktien
•Wechsel

Ausländische Währungen müssen mit dem Sortenkurs am Tag der Ausreise in Euro umgerechnet werden.

Für die Berechnung des Wertes von Sammler- und Anlagemünzen (z.B. "Maple Leaf", "Eagle", "Wiener Philharmoniker") wird nicht der Nennwert, der auf der Münze angegeben ist, sondern der tatsächliche Wert zugrunde gelegt.


Quelle: Zoll online - Bargeld
 

weltfahrer

Erfahrenes Mitglied
07.09.2018
273
115
Hätte gestern wegen so einem Heini beinahe meinen Flieger verpasst. Der stand 2 Personen vor mir und dann haben die bei dem Bargeld am Körper versteckt gefunden. Dann haben die die Spur dicht gemacht und die BuPu gerufen. Bis die den abgeführt hatte ging nichts mehr. Das ganze hat ca. 15 min gedauert.