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Schön, wenn viele bekannte Leute in einer Klageschrift als Zeuge benannt werden, ob sie vom Richter geladen werden, steht auf einem anderem Blatt. Das muss schon sorgfältig begründet werden. Wenn man es mit der Zeugenbenennung übertreibt, steht man schnell als Querulant da.
Da wir nichts zu der Sache wissen kann man ja nur die theoretischen Wege aufzeigen - ob diese sinnvoll sind/den Aufwand rechtfertigen muss man im Einzelfall prüfen. Manchmal genügt es jedoch Zeugen zu benennen um die Gegenseite zu Zugeständnissen zu bewegen.