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Ich habe 2 Tickets über Flugladen gebucht, Flüge jeweils alle mit LO. LO hat für beide Tickets die Flugzeiten geändert bzw. Segmente storniert, sodass in beiden Fällen Erstattungen für Alternativ-Beförderungen gemäß EU-VO 261/2004 anhängig sind. Eines der beiden Tickets möchte ich zudem kommende Woche "anfliegen" (nur den inbound, da LO den outbound gestrichen hat).
Ich musste nun feststellen, dass Flugladen bei LO anscheinend eine Stornierung der beiden Tickets und Rückerstattung der Kosten angefragt hat - ohne dass hierfür meine Zustimmung vorlag. In den "Corona-FAQ" heißt es dazu:
Flugladen ist zudem aktuell nur per E-Mail und nicht telefonich erreichbar, sodass sich das wohl nicht zeitnah klären lässt. Wie sollte ich also jetzt vorgehen?
Den Hinflug mit LO in der kommenden Woche könnte ich einfach neu buchen und würde die Kosten gegenüber Flugladen geltend machen.
Aber wie schaut es mit den Erstattungen für Alternativ-Beförderungen gemäß EU-VO 261/2004 aus? LO hat mich in einem der beiden Fälle bereits wissen lassen, dass vom Reisebüro (sprich: Flugladen) eine Stornierung angefragt und diese bereits bearbeitet worden sei. Daher sieht sich LO logischerweise auch nicht zuständig, Erstattungen für Alternativ-Beförderungen gemäß EU-VO 261/2004 zu zahlen. Müssten entsprechende Ansprüche nun also gegenüber Flugladen geltend gemacht werden?
Danke im Voraus!
PS: Auf Häme à la "Und deshalb bucht man auch nicht bei OTAs" kann ich gerne verzichten
Ich musste nun feststellen, dass Flugladen bei LO anscheinend eine Stornierung der beiden Tickets und Rückerstattung der Kosten angefragt hat - ohne dass hierfür meine Zustimmung vorlag. In den "Corona-FAQ" heißt es dazu:
Ist das überhaupt zulässig? So wird mir als Kunde doch vollständig die Möglichkeit genommen, auf eine Ersatzbeförderung zu bestehen.Wurde Ihr Flug abgesagt? Dann wird der Stornierungs Vorgang von uns eingeleitet. Sie müssen hierfür nichts unternehmen.
[...]
Im Falle einer Flugstornierung bevorzugen wir immer für unsere Kunden eine Rückerstattung. Als Reisebüro besteht unsere Aufgabe im Falle eines annullierten Fluges darin, zunächst das Geld von der Fluggesellschaft für unsere Kunden zurückzufordern.
Flugladen ist zudem aktuell nur per E-Mail und nicht telefonich erreichbar, sodass sich das wohl nicht zeitnah klären lässt. Wie sollte ich also jetzt vorgehen?
Den Hinflug mit LO in der kommenden Woche könnte ich einfach neu buchen und würde die Kosten gegenüber Flugladen geltend machen.
Aber wie schaut es mit den Erstattungen für Alternativ-Beförderungen gemäß EU-VO 261/2004 aus? LO hat mich in einem der beiden Fälle bereits wissen lassen, dass vom Reisebüro (sprich: Flugladen) eine Stornierung angefragt und diese bereits bearbeitet worden sei. Daher sieht sich LO logischerweise auch nicht zuständig, Erstattungen für Alternativ-Beförderungen gemäß EU-VO 261/2004 zu zahlen. Müssten entsprechende Ansprüche nun also gegenüber Flugladen geltend gemacht werden?
Danke im Voraus!
PS: Auf Häme à la "Und deshalb bucht man auch nicht bei OTAs" kann ich gerne verzichten