Flugmeilen für den Zahnersatz

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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
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Der Eggi beschreibt das in seinem Blog. Er meint, das die Zahnärzte sämtliche Vorteile an die Patienten weitergeben müssen. Bestätigt wird dies dann noch von einer 3. Stelle.

Mittlerweile lasst der Eggi sein Opfer die Lha gar nichts mehr durchgehen! Interessant wäre es wirklich mal zu wissen, was dann die Zahnärzte berechnen. Sie dürfen nur die tatsächlichen laborkosten weiterreichen.

Da das so ist, bewegt sich ein Zahnarzt mit der Vorteilsnahme doch auf recht dünnem Eis. Denn er hat ja gar keine Chance, den gewährten Rabatt richtig abzurechnen - da er ja gar nicht weiß, was eine Meile Wert ist. Das weiß ja offenbar niemand, nicht mal die LH selbst.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.814
373
Da das so ist, bewegt sich ein Zahnarzt mit der Vorteilsnahme doch auf recht dünnem Eis. Denn er hat ja gar keine Chance, den gewährten Rabatt richtig abzurechnen - da er ja gar nicht weiß, was eine Meile Wert ist. Das weiß ja offenbar niemand, nicht mal die LH selbst.

Also das dünne Eis sehe ich nicht ganz so kritisch, wenn es sich ausschliesslich um Meilen durch bezahlen durch eine MM Kreditkarte handelt.. Es werden ja auch nicht die Kosten der Karte und der Zinsverlust gegengerechnet . Aus den Urteilen aus diesem bereich , die ich ziemlich genau kenne, wird es erst dann problematisch , wenn wir von "kick-backs " von 10% oder mehr sprechen. Da sind wir hier doch weit entfernt. Selbst deutsche Rechtsprechung ist bei diesen Grössenordnungen recht entspannt . anders sieht es bei diesem fall hier zurecht aus.
Apotheker besticht Arzt? Mietkosten im Visier
aber in der freien Wirtschaft sind solche Dinge gang und gebe, aufgrund der ärztlichen Fachrichtung und der damit verbundenen "sozialen verantwortung" wird ein besonderer Augenmerk auf eine Unabhängigkeit gelegt.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.814
373
Ergänzung:

"Beim BGH arbeitet auch Richter Professor Thomas Fischer, hieß es. Der habe in aktuellen Kommentaren Position bezogen, der Paragraf 299 StGB gelte auch für Ärzte. "Dann", so ein Kassenjurist zur "Ärzte Zeitung", "wäre jeder finanzielle Kickback über 30 Euro für Ärzte ein Problem."

.... was auch immer das heissen mag ... am Tag ? pro fall ? im Jahr ? pro kasse ? pro Patient....?