4U: Flugplanänderung ohne Lösungsvorschläge

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MNDDE

Aktives Mitglied
22.05.2010
229
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TXL/LHA
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Also ein weiterer Anruf... Jetzt bietet man mir BSL-DUS-KTW oder BSL-DUS-WRO. Leider beides nicht wirklich eine Option, da ich nach POZ kommen muss und es weder von WRO noch von KTW einen Direktflug nach POZ gibt - Umsteigen in WAW dauert zu lang und kostet ja dann auch wieder mein Geld und die Bahn braucht zu lange...
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.696
1.342
schau doch mal, ob Du einen Juristen hier interessieren kannst. Das ist doch eine Unverschämtheit und kehrt alles um. Sie müssen Deinen Schaden klein halten, nicht Ihren

Wir bitten höfflich um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen gemäß des gesetzlich verankerten Schadensminimierungsprinzip keine Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft, als Germanwings anbieten können.
 
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AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
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Bessere "Gemäß EUR-Lex - 32004R0261 - DE" bitte gegen "Gemäß der VO (EG) 261/04" aus. ;)
 

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
5
BER
Erst mal abwarten, was als Antwort kommt nachdem der Buchungscode gemailt wurde... :rolleyes:

Finde den Fall aber hochspannend, muss ich sagen und bin sehr neugierig zu erfahren wie die Sache weiterläuft.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.521
1.115
schau doch mal, ob Du einen Juristen hier interessieren kannst. Das ist doch eine Unverschämtheit und kehrt alles um. Sie müssen Deinen Schaden klein halten, nicht Ihren

Das mit der Schadensminderung ist natürlich totaler Kappes von Germanwings. Da geht es ausschließlich darum, dass der Schadensersatzberechtigte bei einem Schadensersatzanspruch gehalten ist, die Kosten für den zum Schadensersatz Verpflichteten möglichst gering zu halten. Das bedeutet natürlich nicht, dass er deshalb auf eine Ersatzleistung verzichten müsste, wäre ja noch lustiger...

Die Sache ist ja ziemlich simpel.
1. Beförderungsvertrag geschlossen.
2. Ergo: Pflicht der Airline zum Transport von A nach B.
3. Pflicht evtl. wieder entfallen? Gründe für ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag sind nicht ersichtlich.
4. Verweigerung der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung führt zu Pflicht zu Schadensersatz in Form des Ersatzes angemessener Kosten einer Ersatzbeförderung (falls Germanwings das tatsächlich nicht natural durch Umbuchung erledigen will).

Wenn die also weiter rumzicken, Frist zur verbindlichen Erklärung setzen, ob die geschuldete Leistung erbracht wird oder nicht und Hinweis, dass Nicht-Erklärung als "ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung" im Sinne des Gesetzes behandelt wird und Du den resultierenden Schadensersatzanspruch (Kosten Alternativbuchung) ggf. gerichtlich durchsetzen wirst.
 

MNDDE

Aktives Mitglied
22.05.2010
229
0
TXL/LHA
Es tut sich was...

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht und das damit verbundene Anliegen.

Viele Gründe können zur Änderungen bestehender Flugzeiten führen. Hierzu gehört zum Beispiel die Anpassung von Slots, dies bedeutet Start-, Lande- und Überfluggenehmigungen, die Fluggesellschaften nicht zur freien Entscheidung überlassen werden. Die Änderung eines Slots kann daher leider zu einer Vielzahl von weiteren Änderungen führen, da die neuen Flugzeiten nicht mehr mit anderen Flugumläufen übereinstimmen. Unsere Netzplanung muss in diesen Fällen Flugumläufe so anpassen, dass alle Passagiere am selben Flugtag befördert werden können. Selbstverständlich sind solche Änderungen nicht in unserem und Ihrem Interesse, jedoch leider nicht immer zu vermeiden.

Wir können sehr gut verstehen, dass Änderungen im Flugplan zu Schwierigkeiten mit individuellen Reiseplänen unserer Gäste führen können. Ihre Verärgerung können wir nachvollziehen, versichern Ihnen jedoch, dass Germanwings alle Möglichkeiten ausschöpft, um Unannehmlichkeiten zu umgehen bzw. zu reduzieren. Wie Sie unseren allgemeinen Beförderungsbedingungen entnehmen können, kann es jederzeit zu Flugplanänderungen kommen. Aus diesem Grund informieren wir unsere Passagiere schnellstmöglich über die in den Flugbuchungen hinterlegten Kontaktwege.

Wir bedauern, dass Sie aufgrund der geringfügigen Flugplanänderung Ihren Anschlussflug nicht erreichen können.

Gerne senden wir Ihnen anbei ein mögliches Umbuchungsangebot auf einen anderen Germanwings Flug wie folgt:

(HIER IST EIN BILD. Inhalt: 4U 9713 BSL-DUS; 4U 9730 DUS-WRO)

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Einmalzahlung in Höhe von 100,00 EUR an. Um die Umbuchung vorzunehmen und den Vorgang zu einem einvernehmlichen Abschluss zu bringen, bitten wir höfflich um Rückmeldung unter Angabe Ihrer Kontodaten (IBAN & BIC).

Wir sind uns bewusst, dass unsere Worte Ihre Enttäuschung und Ihren Ärger sicherlich nicht vollständig rückgängig machen können. Dennoch liegt es uns sehr am Herzen, Sie auch in Zukunft zu unseren geschätzten Gästen zählen zu dürfen. Daher würden wir uns sehr freuen, Sie bald wieder bei uns an Bord willkommen heißen zu dürfen.

Im Namen von Germanwings wünschen wir Ihnen ein schönen Tag und verbleiben

Also kurz: Nach Breslau statt Posen fliege und 100€ Einmalzahlung bekommen. Mal sehen wie die Verbindungen von WRO nach POZ sind...