EW: Flugpreis zurückerstattet

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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
Ratepay scheint ja ein echt geiles Unternehmen mit sehr hoher Kundenzufriedenheit zu sein. :rolleyes:
https://de.trustpilot.com/review/www.ratepay.com

Auf den ersten Blick scheinbar gleiche Kategorie wie diverse verbrecherische Stromanbieter.

Naja, ein Factoring-Unternehmen kann ja nur überwiegend schlechte Bewertungen bekommen.

Wenn alles gut läuft, hat man mit dem Laden nichts zu tun, also auch keinen Grund, ihn zu bewerten. (Vermutlich hat ein Grossteil der Kunden nach der Überweisung sogar den Namen wieder vergessen).
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
Was ist denn jetzt? Hat in DUS bisher alles geklappt?

Erst wird so ein Aufriss gemacht und dann gibt es keine weitere Info...
 

Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
1.160
78
Bad Soden / FRA
Ich sehe das Problem nicht. EW hat die Forderung an RatePay abgetreten und im Gegenzug hat RatePay den Flug bezahlt. Mit EW hat der OP also überhaupt nichts mehr auszukaspern. RatePay hat das Geld bekommen und zurücküberwiesen. Schreiben an RatePay mit Schilderung des Sachverhalts und Aufforderung, Bankverbindung und richtigen Verwendungszweck mitzuteilen, damit der OP das Geld erneut überweisen kann. Rühren die sich daraufhin nicht, sind sie im Annahmeverzug.
 

exitnow

Neues Mitglied
10.05.2019
8
0
Aachen
Wir könnten gestern Problemlos mit 1 std Verspätung fliegen
Haben das Problem auch im Schalter geschildert, aber die Mitarbeiterin konnte uns auch nicht weiterhelfen, denn die Buchung sei in Ordnung
Aber Langflug mit Eurowings war schrecklich, abgesehen von der Verspätung, IFE ging nicht mehr ab Reihe 36 und wir hatten 36 H und K
Flughafen in RSW Super, in 15 Minuten waren wir schon raus
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.092
637
Falls das zutrifft ist das aber zumindest äußerst fragwürdig ob sie den Schuldner rechtskräftig direkt in Verzug setzen können.

Das ist nicht mal mehr fragwürdig. Wenn sie selber zurücküberweisen nach korrekter Zahlung des Kunden müssen sie auch erst mal wieder neu in Verzug setzen. Erst auf die (dann sicherlich berechtigte) Forderung muß mit Zahlung (auch nur der Hauptforderung) reagiert werden.

Passen wäre hier wohl: https://de.wikipedia.org/wiki/Annahmeverzug

Und wenn es ein echtes Factoring ist, dann hat in der Tat EW das Geld bekommen und diesbezüglich sollte es keine Probleme geben mit den Flügen. Nur verprassen würde ich die Ticketkosten nicht. Die Nachforderung kommt recht wahrscheinlich. Mehrkosten können abgelehnt bzw. gegengerechnet werden.
 
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