Flugstornierung <14 Tage oder doch nicht.

ANZEIGE

Marc001

Reguläres Mitglied
21.03.2012
45
0
ANZEIGE
Flug wäre am 03. Mai um 8:30 Uhr gewesen und die Email mit der Stornierung trudelte bei mir am 19.04. um 16:42 Uhr ein.
Gibt es da Entschädigung oder nicht?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.822
3.107
Da die EU-VO auf zwei Wochen vor Abflug abstellt, hätte die Infomation über der Annullierung am 19.04. spätestens um 08:29 Uhr und 59 Sekunden eingehen müssen.
Wobei wir da noch gar nicht bei dem Problem der Nachweisbarkeit des Zugangs und die Problematik der Kenntnisnahme haben, nur weil eine E-Mail eingegangen ist wird diese auch sofort gelesen.

Daher ist die Antwort: ja es gibt den Anspruch auf Ausgleichszahlung wenn die Voraussetzungen hierführ erfüllt sind.
 
  • Like
Reaktionen: Marc001