Flugstreichung wegen Wetter --> Wer entscheidet?

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MitLeser

Erfahrenes Mitglied
18.06.2015
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Moin!

Mich würde mal folgender Fakt interessieren:

Wer legt eigentlich im Einzelfall (oder auch Tages- oder Stundenaktuell) fest, wann ein Wetter zu "schlecht" zum Fliegen ist?

Hintergrund ist folgender:

Ich war gestern am Flughafen in Manchester und haben auf meinem (FlyBe) Flug nach Paris gewartet. Dann hat es leicht das schneien angefangen (mehr als ein paar Flocken waren es in der Tat nicht). Unser Flug wurde dann zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben und nach ca. zweistündiger Wartezeit dann komplett gestrichen. Währenddessen sind aber regelmäßig andere Maschinen gelandet und auch gestartet. Über den Nachmittag verteilt sind dann immerwieder Flüge gestrichen worden, während andere auch weiterhin (wenn auch verspätet) gestartet sind. Aufgefallen ist hierbei, dass vor allem FlyBe bei den Streichungen recht weit vorn dabei war. Ein grober Überschlag hat ergeben, dass gut 25 Flüge gestrichen wurden, davon ca. 2/3 von FlyBe. In der gleichen Zeit sind mehr als 80 Maschinen gestartet.

Mir geht es jetzt gar nicht um das rausschlagen einer Kompensation (oder der Abwägung, ob mir eine zustünde, gezahlt hat eh die Firma), sondern einfach darum, aus reiner Neugier zu wissen, wie und wer sowas entscheidet.

Danke für die Hilfe!
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Wer legt eigentlich im Einzelfall (oder auch Tages- oder Stundenaktuell) fest, wann ein Wetter zu "schlecht" zum Fliegen ist?

Letztendlich der Kapitän in Absprache mit der Ops-Abteilung.

Bei dieser Entscheidung werden neben den objektiven AKTUELLEN Faktoren (Sicht, Landebahnbeschaffenheit, Verhältnisse am Zielort) auch die betrieblichen Umstände (Qualifikation der Crew, Ausrüstung des Flugzeugs => Kann die Kombination aus Crew und Flugzeug Cat. 1, 2 oder 3 oder welche Crosswind Zulassung steht in den SOP der Airline) und die Erwartungen zum Zeitpunkt der Rückkehr (kommt man auch wieder zurück, wenn man jetzt den Hinflug startet) einbezogen.

Also sehr viele Faktoren.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
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FRA
Übrigens lässt sich der zweite Teil deiner (non-)Frage leicht beantworten - sollte die Kompensation generell gezahlt werden müssen (d.h. das Wetter war nicht der (alleinige) Grund für die Streichung), dann steht die Kompensation dir zu, nicht der Firma. Dieser Anspruch entsteht grundsätzlich für den Reisenden - deiner Firma steht es natürlich frei, einen eventuell entstandenen (belegbaren) Schadensersatz bei der Airline einzufordern (und damit auf Granit zu beißen).
Du selbst wirst das Geld aber ohne Anwaltsschreiben wohl auch nicht von FlyBe bekommen, wahrscheinlich auch nicht ohne Gerichtsverfahren - Ausgang ungewiss. Es kann natürlich so sein, dass die Streichung komplett gerechtfertigt war, siehe Post über meinem.