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Da frage ich mich aber schon, wer im Streitfall die Beweislast trägt, ob der Fluggast tatsächlich am Flughafen erschienen ist - insb. wenn WY sich mit dem Vorhandensein einer wirksamen Anfechtung herausreden möchte.Das hatte ich auch schon gesagt, manche waren anderer Meinung.
Ich kenne bisher keine Urteile, wo die Fluggastrechte und die Wirksamkeit einer Anfechtung gemeinsam betrachtet wurden.