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Ich war noch nie in Thailand und habe auch nicht vor, dorthin zu fliegen. Warum sollte ich?
Error fare in der oilmassage . Träumen kann man ja mal .
Ich war noch nie in Thailand und habe auch nicht vor, dorthin zu fliegen. Warum sollte ich?
Ein Code pro Buchung, gilt aber pro Person und Strecke, bei zwei Pers. also 200,-
Um eine Schlichtung beim Bundesjustizamt (BJA) zu beantragen, ist keine Klage erforderlich. Oman Air erhält daraufhin eine Mitteilung vom BJA und muss entscheiden, ob sie die Forderung anerkennt oder einige hundert Euro für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens an das BJA zahlt.
Nach meiner Kenntnis gibt es beim Amtsgericht Frankfurt am Main eine spezialisierte Kammer für Fluggastrechte. Vor einer Klage erhält man eine rechtliche Einschätzung vom BJA. Es ist möglich, dass das Amtsgericht der Einschätzung des BJA nicht folgt, dies ist jedoch eher unwahrscheinlich.
Stellen wir uns vor, ein Berufungsgericht entscheidet rechtskräftig, dass Buchungen aufgrund von Error Fares schadlos aufgelöst werden dürfen. In diesem Fall müsste das Gericht Kriterien festlegen, ab wann ein Preis als „Error Fare“ gilt. Dieses Recht würde in beide Richtungen gelten, also sowohl für zu niedrige als auch für zu hohe Preise. Folglich könnten auch Fluggäste sich schadlos vom Vertrag lösen, was zu erheblichen Herausforderungen im Ertragsmanagement der Fluggesellschaften führen würde.
Daher stellt sich die Frage, ob Oman Air ein wirtschaftliches Interesse daran hat, diese Fragestellungen tatsächlich gerichtlich klären zu lassen.
Anstatt fünfe gerade sein zu lassen, wird hier auf Revolte gemacht. Aber gern posten, wenn es hier zur Klage kommt. Wie unten schon ausgeführt, wird Schlichtung fast immer abgelehnt.Anstatt sich zu informieren, wird hier nur gelabert!
Aber vermutlich muss man sich viele Codes besorgenMindestens ein Leg kann man doch noch einbauen, dann sollten es bei zwei Personen doch sogar 300 Euro sein ... oder?![]()
Anstatt fünfe gerade sein zu lassen, wird hier auf Revolte gemacht. Aber gern posten, wenn es hier zur Klage kommt. Wie unten schon ausgeführt, wird Schlichtung fast immer abgelehnt.
das ist natürlich richtig, aber dieses Unternehmen hat ja "laufend" so was!Und das alles für ein 300 Euro Ticket nach Bangkok…man man man
Großes Geschütz hilft sicherlich: EuGH, UN und Den Haag mindestens!
PS: Keine Rechtsberatung
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Es ist wohlbekannt, dass die Fluggesellschaften die Schlichtungsvorschläge meistens ablehnen.Ich habe die Schlichtungsstelle genau 1x genutzt und das mache ich nie wieder. Die verlangen so viele Unterlagen, dann warten man ziemlich lange und am Ende funktioniert es auch nicht immer. Ich bin dann damals nach über einem Jahr warten (und Misserfolg) damit einfach zum Anwalt und dann war das nach ein paar Monaten abgeschlossen.
gleiche Erfahrung: am Ende (1 Jahr später!!!) war ein eindeutiger Fall plötzlich 50€ weniger wert als wenn ich geklagt hätte - du hast keine Möglichkeit was zum Thema zu sagen, das sind Schreibtischtäter!Ich habe die Schlichtungsstelle genau 1x genutzt und das mache ich nie wieder. Die verlangen so viele Unterlagen, dann warten man ziemlich lange und am Ende funktioniert es auch nicht immer. Ich bin dann damals nach über einem Jahr warten (und Misserfolg) damit einfach zum Anwalt und dann war das nach ein paar Monaten abgeschlossen.
blah, blah 1 Jahr später gibt's eine kostenlose Einschätzung (bei mir Weiterflug verpasst wegen geplatzem Reifen vom Vorabend, hier hat LH eindeutig zu spät kontrolliert (erst am nächsten Morgen) und dann war der Repaturtrupp nicht so kompetent wie wenn er ordentlich bezahlt werden worden wäre - aber Schlichtungsstelle sagt "es könnte sein, dass ein geplatzer Reifen nicht zu Verantwortung von LH gehört - ja aber nicht am Vorabend! Die Maschine stand 6 h vor dem "Entdecken" - das ist eindeutig in Verantwortung der Airline!)Oman Air kann das Schlichtungsverfahren nicht ablehnen.
Oman Air kann höchstens den Schlichtungsvorschlag ablehnen.
Das bedeutet: Oman Air muss in jedem Fall einige Hundert Euros an das Bundesjustizamt zahlen - außer es erkennt die Forderung an.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Es ist wohlbekannt, dass die Fluggesellschaften die Schlichtungsvorschläge meistens ablehnen.
Nichtsdestotrotz erhält man als Fluggast durch das Bundesjustizamt eine kostenfreie rechtliche Einschätzung. Das hilft zu entscheiden, wie man weiter vorgeht.
was natürlich nicht heißt das es nicht ebenfalls error fares waren.Was nicht heißt, dass es das nicht schon alles gegeben hätte.
Ostern 2019 in NYC gewesen in Eco für 175€ return mit AC.
Ostern 2023 in SEA gewesen mit BA in Business für ca. 600€ return.
Ostern 2024 spontan RHO-DUS mit EW für 35€ geflogen.
Q.e.d.Anstatt sich zu informieren, wird hier nur gelabert!
Air Canada eco von Düsseldorf nach YYZ return für 163 Euro im Mai 2017Was nicht heißt, dass es das nicht schon alles gegeben hätte.
Ostern 2019 in NYC gewesen in Eco für 175€ return mit AC.
Ostern 2023 in SEA gewesen mit BA in Business für ca. 600€ return.
Ostern 2024 spontan RHO-DUS mit EW für 35€ geflogen.
Eine kostenlose Einschätzung gibt doch auch bei einem passenden Anwalt. Ganz ehrlich, es ist wirklich einfacher als man denkt.Oman Air kann das Schlichtungsverfahren nicht ablehnen.
Oman Air kann höchstens den Schlichtungsvorschlag ablehnen.
Das bedeutet: Oman Air muss in jedem Fall einige Hundert Euros an das Bundesjustizamt zahlen - außer es erkennt die Forderung an.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Es ist wohlbekannt, dass die Fluggesellschaften die Schlichtungsvorschläge meistens ablehnen.
Nichtsdestotrotz erhält man als Fluggast durch das Bundesjustizamt eine kostenfreie rechtliche Einschätzung. Das hilft zu entscheiden, wie man weiter vorgeht.
Ich finde du hast das alles sachlich und allgemeinverständlich erklärt. Ist genau, was ich tun werde. Mal schauen was passiert.Um eine Schlichtung beim Bundesjustizamt (BJA) zu beantragen, ist keine Klage erforderlich. Oman Air erhält daraufhin eine Mitteilung vom BJA und muss entscheiden, ob sie die Forderung anerkennt oder einige hundert Euro für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens an das BJA zahlt.
Nach meiner Kenntnis gibt es beim Amtsgericht Frankfurt am Main eine spezialisierte Kammer für Fluggastrechte. Vor einer Klage erhält man eine rechtliche Einschätzung vom BJA. Es ist möglich, dass das Amtsgericht der Einschätzung des BJA nicht folgt, dies ist jedoch eher unwahrscheinlich.
Stellen wir uns vor, ein Berufungsgericht entscheidet rechtskräftig, dass Buchungen aufgrund von Error Fares schadlos aufgelöst werden dürfen. In diesem Fall müsste das Gericht Kriterien festlegen, ab wann ein Preis als „Error Fare“ gilt. Dieses Recht würde in beide Richtungen gelten, also sowohl für zu niedrige als auch für zu hohe Preise. Folglich könnten auch Fluggäste sich schadlos vom Vertrag lösen, was zu erheblichen Herausforderungen im Ertragsmanagement der Fluggesellschaften führen würde.
Daher stellt sich die Frage, ob Oman Air ein wirtschaftliches Interesse daran hat, diese Fragestellungen tatsächlich gerichtlich klären zu lassen.
Kann man den Gutschein verwenden ohne dass sich Nachteile für die weitere Verfolgung der Original-Buchung ergeben?Kann man die 50€ Gutscheine kumulieren?
Kann man den Gutschein verwenden ohne dass sich Nachteile für die weitere Verfolgung der Original-Buchung ergeben?
Einschätzung ungleich Urteil. Kann es auch geben.Eine kostenlose Einschätzung gibt doch auch bei einem passenden Anwalt. Ganz ehrlich, es ist wirklich einfacher als man denkt.
was nimmst du für die 50+50€? etwa 150.....?Also die Gutscheine von denen sind wirklich der Wahnsinn... pro Buchung Gutscheincode... bei vier gebuchten Reisen... Dass ich einem Error Fare am Ende mit einem Plus rauskomme (weil Kleinanzeigen), hätte ich auch nicht gedacht...