ANZEIGE
Er hat noch keinen Titel? Urteil? Vollstreckungsbesvheid? Dann ist die drohung mit dem gv nur heiße Luft.
Eine Rechnung auf den Gegner ist jetzt nicht wirklich "korrekt". Sollte der Mandant schon gezählt haben, ist es ja nur ein Erstattungsanspruch des Mandanten gegen dich, dafür schreibt der ra nicht noch eine Rechnung.
Es geht um einen Arbeitsrechtlichen Vergleich, geschlossen am 19.03., unserer Buchhalterin war krank und konnte die Abrechnung erst am Montag dem 26.03. erstellen. Freitags um 16Uhr hat uns der gegnerische Anwalt eine Frist bis Montag 10:00Uhr gesetzt (die wir nicht einhalten konnten weil Lohnabrechnungen aus 2011 noch neuberechnet werden mussten). Montags gegen Mittag war die Sache komplett erledigt. Aber um 10:00 Uhr hat der gute seine Zwangsvollstreckungsmaschine angeworfen. Naja dann schmeisst uns das FA eben die Rechnung aus der Buchhaltung.
Es geht mir nicht um das Geld, ich finde es nur seltsam das mir ein RA per email eine Rechnung zu sendet, die in keinster Form einer Rechnung entspricht, die aber MwSt. beinhaltet und ich eben diese MwSt. zahlen soll. Was solls.
Ich denke nicht das es sich um einen Erstattungsanspruch handelt, der RA will das Geld direkt von uns haben.
Zuletzt bearbeitet: