Frage zu RA Rechnung MwSt.

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
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Er hat noch keinen Titel? Urteil? Vollstreckungsbesvheid? Dann ist die drohung mit dem gv nur heiße Luft.


Eine Rechnung auf den Gegner ist jetzt nicht wirklich "korrekt". Sollte der Mandant schon gezählt haben, ist es ja nur ein Erstattungsanspruch des Mandanten gegen dich, dafür schreibt der ra nicht noch eine Rechnung.

Es geht um einen Arbeitsrechtlichen Vergleich, geschlossen am 19.03., unserer Buchhalterin war krank und konnte die Abrechnung erst am Montag dem 26.03. erstellen. Freitags um 16Uhr hat uns der gegnerische Anwalt eine Frist bis Montag 10:00Uhr gesetzt (die wir nicht einhalten konnten weil Lohnabrechnungen aus 2011 noch neuberechnet werden mussten). Montags gegen Mittag war die Sache komplett erledigt. Aber um 10:00 Uhr hat der gute seine Zwangsvollstreckungsmaschine angeworfen. Naja dann schmeisst uns das FA eben die Rechnung aus der Buchhaltung.


Es geht mir nicht um das Geld, ich finde es nur seltsam das mir ein RA per email eine Rechnung zu sendet, die in keinster Form einer Rechnung entspricht, die aber MwSt. beinhaltet und ich eben diese MwSt. zahlen soll. Was solls.

Ich denke nicht das es sich um einen Erstattungsanspruch handelt, der RA will das Geld direkt von uns haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Was sagt denn Dein Anwalt zu der Geschichte ?

Der sagt, der andere Anwalt soll uns eine vernünftige Rechnung stellen - da MwSt.. Der gegnerische Anwalt sagt "Erstattungsanspruch" er hat den Betrag bereits seiner Mandantin in Rechnung gestellt.

Wie gesagt, was solls, mich hat da eigentlich nur interessiert in wie weit es tatsächlich sein kann das ich MwSt. für etwas zahlen soll und keine Rechnung dafür bekomme.

Ich glaube ich habe es jetzt aber verstanden.
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
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Wie gesagt, was solls, mich hat da eigentlich nur interessiert in wie weit es tatsächlich sein kann das ich MwSt. für etwas zahlen soll und keine Rechnung dafür bekomme.

Hatte ich so ähnlich mal vor einiger Zeit. AFAIR war die fehlende Rechnung nicht so das grosse Problem (-> Buchungsbeleg), aber die MwSt. war -steuerrechtlich wohl mit ziemlich gutem Beton zementiert - Essig.