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Erst mal diesen, falls von Interesse
https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-zur-aktuell-bevorstehenden-mehrwertsteueranpassung.html
Auf der Webseite steht nichts von einem Übergangsmonat.
Erst mal diesen, falls von Interesse
https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-zur-aktuell-bevorstehenden-mehrwertsteueranpassung.html
Da steht nur, man könnte zwar 19% ausweisen, aber dann müsste man sich 19% an das Finanzamt überweisen und würde sich gegenüber Abmahnungen anfällig machen.
Mehr kann ich selbst auch nicht beitragen, aber ich versuche es mal.Da mein Steuerberater gerade auf sich warten lässt bemühe ich einmal die Schwarmintelligenz des VFT.
Schon das verwundert mich, da ich den Gesamtaufenthalt als eine Leistung angesehen hätte, die am 1.7. abgeschlossen ist und daher mit 16%/5% komplett durchlaufen müßte. Oder wurden die Einzelleistungen separat gebucht, eingenommen und berechnet?Da gibt es nun verschiedene Posten, die abgerechnet werden.
Die Hotelrechnung ist fast noch am einfachsten, diese enthält tatsächlich 4 Zwischensummen:
Frühstück 30.06. (19%)
Frühstück 01.07. (16%)
Übernachtung 29. -> 30.06. (7%)
Übernachtung 30. -> 01.07. (5%)
Alles mit 16% ist meine Ansicht, da es Teil des Monats Juli ist.Leistungszeitraum der Rechnung ist 01.07. bis 31.07. - kann ich dann einfach generell 16% MwSt. anwenden oder muss ich hier mit zwei verschiedenen Sätzen arbeiten?
16%, wenn die Reise für die Tätigkeit im Juli nötig war. Übrigens auch, wenn sie schon im Juni stattfand, aber zur Tätigkeit im Juli gehörte.Pro Reise gibt es eine Reisepauschale X. Nehme ich die mit 19% oder 16% in die Rechnung?
Mehr kann ich selbst auch nicht beitragen, aber ich versuche es mal.
Das wurde als eine Buchung ("von 29.06 bis 01.07.") getätigt. Separat "eingenommen" -> naja, das Frühstück ja schon. Oder wie meinst du das? Ich habe sowohl am 30.06., als auch am 01.07. dort ein Frühstück eingenommen.Schon das verwundert mich, da ich den Gesamtaufenthalt als eine Leistung angesehen hätte, die am 1.7. abgeschlossen ist und daher mit 16%/5% komplett durchlaufen müßte. Oder wurden die Einzelleistungen separat gebucht, eingenommen und berechnet?
Alles mit 16% ist meine Ansicht, da es Teil des Monats Juli ist.
16%, wenn die Reise für die Tätigkeit im Juli nötig war. Übrigens auch, wenn sie schon im Juni stattfand, aber zur Tätigkeit im Juli gehörte.
[...]
Was mich etwas irritiert und daher eine klare Antwort erschwert: Wie kann eine Übernachtung Ende Juni (29.-30.6. mit Frühstück am 30.6.) für Dich zum "Abrechnungszeitraum Juli" gehören?
Weil es zu einer Reise gehört, welche im Juli endete und weil es vom Hotel aus eine einzige Rechnung ist.
Generell habe ich - sofern es überhaupt mal vorkam - solche Reisen, welche sich über den Monatswechsel erstreckten immer erst im Monat, in dem sie endeten, abgerechnet. Also nach der "Leistungserbringung" der Reise.
Das hätte ich hier ohne die geringsten Selbstzweifel auch wieder getan - nur kommt eben hier diese MwsSt.-Änderung dazwischen.
Da kennst Du das Finanzamt schlecht. Die freuen sich ganz besonders darauf, den Rechnungsaussteller zu zwingen, nachträglich 19% zu zahlen, wo er 16% geschrieben hat, ohne den Rechnungsempfänger zu informieren, daß er dann die 19% Vorsteuer hätte ziehen können.Wenn es sich hier um B2B handelt und dein Kunde USt.-abzugsfähig ist dürfte das letztlich überhaupt keine Rolle spielen. Einfach Nettobetrag als Pauschale mit 16% Umsatzsteuer (für alles) in Rechnung stellen.
Da kennst Du das Finanzamt schlecht. Die freuen sich ganz besonders darauf, den Rechnungsaussteller zu zwingen, nachträglich 19% zu zahlen, wo er 16% geschrieben hat, ohne den Rechnungsempfänger zu informieren, daß er dann die 19% Vorsteuer hätte ziehen können.
Man kann das mit einer Rechnungskorrektur reparieren, aber wer kriegt das nach Jahren zwischen den beiden noch korrekt abgerechnet, weil ja auch Zahlungen erfolgen müssen.
Nun ergibt es sich aber bei einem meiner Kunden, dass ich eine Reise vom 29.06. bis zum 01.07. hatte.
(..)
In normalen Zeiten hätte ich die Nettobeträge genommen und generell darauf 19% MwSt angewandt (also auch auf das Frühstück).
(..)
Leistungszeitraum der Rechnung ist 01.07. bis 31.07. - kann ich dann einfach generell 16% MwSt. anwenden oder muss ich hier mit zwei verschiedenen Sätzen arbeiten?
https://usth.bundesfinanzministerium.de/usth/2018-2019/A-Umsatzsteuergesetz/I-Steuergegenstand-und-Geltungsbereich/Paragraf-3/ae-3-10.html meinte:Ob von einer einheitlichen Leistung oder von mehreren getrennt zu beurteilenden selbständigen Einzelleistungen auszugehen ist, hat umsatzsteuerrechtlich insbesondere Bedeutung für die Bestimmungdes Orts und des Zeitpunkts der Leistung sowie für die Anwendung von Befreiungsvorschriften und des Steuersatzes.
die Frage, wieso der Leistungszeitraum der komplette Juli ist, Du aber im Juli kein Hotel brauchtest, ist ja noch unbeantwortet. Der Frage schließe ich mich mal an.
Aber gehen wir mal davon aus, dass es dafür einen Grund gibt (z.B. deine beiden Hotelübernachtungen zählten zur Anreise, ab dann stellt der Kunde Dir ein Zimmer, das nicht mehr über Dich abgerechnet wird).
Dann ist die Hotelübernachtung klassisch eine Nebenleistung zur Hauptleistung (weshalb Du ja auch bisher, wie Du schreibst, 19% statt 7% weiterberechnet hast) und einheitlich zu betrachten. Und da sagt der entsprechende Anwendungserlass ja in der Einleitung (Fettdruck von mir):
Damit wäre das in meinen Laien-Augen eindeutig, alles 16%, weil die Nebenleistung auch bei der Bestimmung des Leistungszeitpunktes das Schicksal der Hauptleistung teilt.