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Bekanntlich muss man beim Verlassen der EU Bargeldbeträge über 10000€ deklarieren, beim Überschreiten einer EU-Binnengrenze nur bei Nachfrage durch einen Zollbeamten.
https://www.zoll.de/DE/Privatperson...halb-der-EU/reisen-innerhalb-der-eu_node.html
Letzeres habe ich in der Praxis noch nie erlebt.
Nun scheint Frankreich eine etwas andere Regelung zu haben:
https://de.france.fr/de/nuetzliche-tipps/zoll-und-einfuhrbestimmungen
Hier steht unter der Rubrik Bargeld: Wenn Sie, auch innerhalb der EU, eine Grenze überschreiten und mehr als 10.000 € bei sich haben (in Bargeld, Schecks, Devisen, usw.) muss dies beim Zoll angemeldet werden.
Ich verstehe das so, dass Bargeld proaktiv deklariert werden muß. Wie macht man das in der Praxis, wenn man die Grenze z.B. im Zug oder mit dem Auto überquert oder ein Schengen-Binnenflughafenterminal benutzt. Da gibt es doch schon längst keine Zollkontrolleure mehr. Genügt es, nach Ankunft am Bestimmungsort zu einem Zollamt zu gehen?
https://www.zoll.de/DE/Privatperson...halb-der-EU/reisen-innerhalb-der-eu_node.html
Letzeres habe ich in der Praxis noch nie erlebt.
Nun scheint Frankreich eine etwas andere Regelung zu haben:
https://de.france.fr/de/nuetzliche-tipps/zoll-und-einfuhrbestimmungen
Hier steht unter der Rubrik Bargeld: Wenn Sie, auch innerhalb der EU, eine Grenze überschreiten und mehr als 10.000 € bei sich haben (in Bargeld, Schecks, Devisen, usw.) muss dies beim Zoll angemeldet werden.
Ich verstehe das so, dass Bargeld proaktiv deklariert werden muß. Wie macht man das in der Praxis, wenn man die Grenze z.B. im Zug oder mit dem Auto überquert oder ein Schengen-Binnenflughafenterminal benutzt. Da gibt es doch schon längst keine Zollkontrolleure mehr. Genügt es, nach Ankunft am Bestimmungsort zu einem Zollamt zu gehen?