AF: Frist zum Widerspruch gegen Umbuchung

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dahi1809

Erfahrenes Mitglied
30.03.2017
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LNZ
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Vielleicht gibt es hier bereits praktische Erfahrungen, zumal dies auf der AF-Homepage nicht geregelt ist: Ich habe im Februar für Oktober Flüge von MUC über CDG nach SXM gebucht. Air France hat jetzt den Rückflug storniert und automatisch um einen Tag nach hinten verschoben. Damit hätte ich die Möglichkeit auf einen vollständigen Refund. Gibt es irgendeine Frist, innerhalb derer ich Widerspruch gegen die Umbuchung einlegen müsste? Am liebsten würde ich erst ein paar Tage vor der Reise je nach Lage vor Ort entscheiden, ob ich fliegen möchte und dann ggf. Widerspruch einlegen. Wie kulant ist hier AF erfahrungsgemäß?
 

Noerch

Erfahrenes Mitglied
02.08.2011
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Duisburg
Das hängt sehr häufig bei AF vom Flying Blue Status ab. Konkretes Beispiel:

Zwei separate Buchungen DUS - AMS - OSL für Ende August, eine für mich als FB Platinum, eine für einen Kumpel von mir ohne Status. Im Juni dann die Nachricht erhalten, dass sich die Rückflüge vom Vormittag auf den Abend verschoben haben, was für uns kein Problem darstellt.

Nachdem Norwegen nun die Einreise für Deutsche wohl wieder verschärfen wird (alles deutet auf eine Pflichtquarantäne für Deutsche ab September hin), wollen wir nicht mehr fliegen. Mein Kumpel rief heute Vormittag bei KLM / AF an und bat um eine Erstattung wegen der Flugzeitenänderung. Resultat: Erstattung abgelehnt, weil seit Juni die Änderung bekannt gewesen sei und man sich hätte innerhalb von 14 Tagen melden müssen.

Eine Stunde später rufe ich bei der Platinum-Hotline an. Resultat: "Selbstverständlich stornieren wir aufgrund der Flugzeitenänderung Ihren Flug!" Ein Refund wurde mir zwar angeboten, habe aber, da ich eh bei AF / KL 80 bis 100 Mal im Jahr einsteige, einen Voucher genommen.

Du siehst also, es hängt viel vom Status (und vom Telefonagenten) ab...
 
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kexbox

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04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Gibt es irgendeine Frist, innerhalb derer ich Widerspruch gegen die Umbuchung einlegen müsste? Am liebsten würde ich erst ein paar Tage vor der Reise je nach Lage vor Ort entscheiden, ob ich fliegen möchte und dann ggf. Widerspruch einlegen. Wie kulant ist hier AF erfahrungsgemäß?
Nein. Aber stelle dich auf Diskussionen ein und plane schon mal den Erwerb eines ersatztickets, dass du dann später einklagst.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Du siehst also, es hängt viel vom Status (und vom Telefonagenten) ab...

Rechtlich hängt davon gar nix ab, denn jedenfalls bei einer relevanten Flugzeitverschiebung gibt es keine Frist, innerhalb derer man reagieren müßte. Schweigen gilt bei Privatkunden einfach nie als Zustimmung, sondern erst konkludentes Handeln (einchecken u.s.w., dann wird es diskutabel). Im Prinzip hat die Airline schlicht kein Recht, die Flugzeiten einseitig ohne explizite (!) Zustimmung des Kunden zu ändern - alles was dazu abweichend in den AGBs steht ist nichtig. Passieren tut es natürlich trotzdem. Die Airline lebt einfach besser mit den Folgen einer Verschiebung als mit einem total unflexiblen Flugplan.

In der Praxis hab ich mittlerweile schon einige Flugzeitänderungen selber erlebt, in der Mehrzahl übrigens im 30 Minuten bis 3h Bereich, die ich teilweise akzeptiert habe (weil es keine besseren Alternativen gab und ich trotzdem fliegen wollte) und teilweise hab Umbuchen / Erstatten lassen. Erstatten war immer die problemlose Variante, einzige Ausnahme jetzt zur Corona-Zeit, wo ich eine Erstattung über die Kreditkarte durchsetzen mußte (während Alitalia nach etwa 10 Tagen auf schriftliche Anforderung hin erstattet hat).

Auch ohne Status hat das wie gesagt immer geklappt und ich habe es zuletzt auch 2-3x relativ kurz vor Abflug (1-2 Wochen) erstatten lassen, obwohl die Flugzeitänderung deutlich früher rein kam. Ich betrachte eine solche Flugzeitänderung mittlerweile als "Full-Flex" upgrade und regle solche nicht zeitkritischen Dinge außerdem immer schriftlich in routinierten Ton und es gab dabei bisher keine Abwimmelversuche (Ausnahme Corona wie gesagt). Möglicherweise versuchen sie es beim Callcenter eher mal. Oder das Verhalten der Airlines hat sich jetzt dauerhaft wegen Corona verschoben, was ich nicht hoffen will.

Mein Kumpel rief heute Vormittag bei KLM / AF an und bat um eine Erstattung wegen der Flugzeitenänderung. Resultat: Erstattung abgelehnt, weil seit Juni die Änderung bekannt gewesen sei und man sich hätte innerhalb von 14 Tagen melden müssen.

Unverbindliche Handlungsempfehlung: Schriftlich mit Fristsetzung im neutralen Ton darauf Hinweisen, daß der Flug mit den geänderten Flugzeiten so nicht mehr in die eigene Planung paßt und die Erstattung einfordern.
 
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dahi1809

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30.03.2017
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LNZ
Danke für die (vorsichtig positiven) Rückmeldungen! Ich habe mich dennoch entschieden, zu stornieren. Ging problemlos per Hotline, allerdings wurden 90 Tage als Bearbeitungszeit für die Erstattung genannt.
 

dahi1809

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30.03.2017
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LNZ
90 Tage sind ja auch 83 Tage Verzug, dh 83 Tage Zinsen.
Ich sehe das mittlerweile entspannt. Hauptsache das Geld kommt irgendwann und man hat als Kunde einen überschaubaren Aufwand für Schriftverkehr o. Ä. Und bei einem aktuellen Leitzins von 0,00% hält sich der tatsächliche Vermögensnachteil durch den Verzug in Grenzen.
 

A320

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30.12.2014
901
182
Ich sehe das mittlerweile entspannt. Hauptsache das Geld kommt irgendwann und man hat als Kunde einen überschaubaren Aufwand für Schriftverkehr o. Ä. Und bei einem aktuellen Leitzins von 0,00% hält sich der tatsächliche Vermögensnachteil durch den Verzug in Grenzen.

Sehr schade dass die Airlines es mit ihrer Taktik und eigenen, unrechtmäßigen Erstattungspolitik geschafft haben, Kunden schon alleine damit zufrieden zu stellen, dass ‚Hauptsache das Geld irgendwann kommt‘...
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Und bei einem aktuellen Leitzins von 0,00% hält sich der tatsächliche Vermögensnachteil durch den Verzug in Grenzen.

Dir stehen 5% oberhalb des Basiszinssatzes zu. Sind aktuell was über 4%. Bei kleinen Beträgen Pipikram.

Bei nem sehr teuren Ticket könnte man das theoretisch schon als lohnenswerte Anlage betrachten. Einmal anmahnen, hoffen daß die Rückerstattung über ein Jahr dauert und dann Rechnung schicken und durchsetzen. Gibt Airlines wo der Zinssatz im Verhältnis zum Risiko schon fast gut ist.
 
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hollaho

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22.10.2016
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Air France hat übrigens den gesamten Betrag erstattet. Hat letztendlich 35 Tage gedauert - immer noch besser als die avisierten 90 Tage.

Stell noch zum Spaß mal die 28 Tage Verzugszinsen a rund 4% in Rechnung...