Zurück zu der Frage, ob das wegen Ostern in Y oder C sein muss:
Das liest sich immer so schön. Ich gönne auch jedem hier anwesenden seinen offensichtlichen oder fiktiven beruflichen Erfolg, wenn bei Euch diese u.g. Vergleiche aufgehen.
Aber bei dem ein oder anderen Kommentar wäre ein bisschen mehr Bodenhaftung vielleicht nicht verkehrt.
Wir reden in solchen Situationen von rund 1500-2000 Euro Aufpreis für C-statt-Y.
Darüber kann man sicherlich lachen, wenn man sechsstellig netto nach Hause bringt und die Stunde mit 400 Euro dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
Aber um mal ein bisschen Bodenhaftung zu bekommen: 4700 Euro brutto - das ist die PKV-Grenze, ab der gilt man gemeinhin als besser(!)verdienend, ich kenne genug Leute, die liegen da drunter und sind trotzdem glücklich - sind rund 275 Euro pro Arbeitstag.
Ob das nun ein Ausgleich an Urlaubstagen oder 200% Bezahlung oder ein Flug in C ist.
200% Bezahlung, also ein 100%-Aufschlag für diesen Reise-Sonntag, sind demnach auch 275 Euro, die der Mitarbeiter on top bezahlt bekommt.
Da im gleichen Satz "oder ein Flug in C" für mal eben das 8fache zu erwähnen ist schon mutig.
Wenn der AG keine Lust hat C zu zahlen, dann muss er die Kosten halt an den Kunden weitergeben.
auch schönes Argument. Das mag stimmen in einer Welt mit 300-600 Euro Stundensätzen. Oder aus dem Mund von "Kalkulation ist mir doch egal, dafür fährt der Chef doch den fetten Benz, ist seine Aufgabe. Außerdem, ist doch egal, was es kostet, er kanns ja von der Steuer absetzen"-Arbeitnehmern.
Aber in meiner Welt sollte man sich auch hier mal die Zahlen vor Augen führen. Nicht immer kann man die Kosten dem Kunden weitergeben (immerhin dürfte das eine Verdopplung der Reisespesen sein). Nicht immer will man die Kosten dem Kunden weitergeben (immerhin stehen die Reisekosten dann vielleicht in einem deutlichen Missverhältnis zur eigentlichen Arbeitszeit). Nicht immer ist die Reise für Kunde oder Arbeitgeber dann noch wirtschaftlich.
Wenn die Reisekostenrichtline generell C vorsähe, ist es das Problem des Arbeitgebers, ob sich dieser Auftrag/Termin lohnt.
Aber hier sieht die Reisekostenrichtlinie Y vor. Und so sehr ich dafür bin, einen Feiertags-Einsatz zu honorieren, kann man doch nicht mal eben "also ich finde, das müsste C sein. Soll der Kunde halt bezahlen" aus dem Ärmel schütteln und so tun als reden wir hier von einer Kleinigkeit.