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Mal sehen, ob ich den Sponsor nochmal überreden kann, eine nette Kamera bereitzustellen.![]()
Ich hätte da ja eine Idee für den Preis
Mal sehen, ob ich den Sponsor nochmal überreden kann, eine nette Kamera bereitzustellen.![]()
Versuch die Kamera einfach zu einer anderen Vertragswerkstatt zu schicken (Adressen sind auf Canon.de zu finden). Vielleicht gibt's eine Verschwörung zwischen Canon und MediaMarkt - die kriegen die Kameras günstiger, sind aber behilflich bei Garantie-Ablehnungen.
Ich habe z.B. eine Kamera auf Garantie hier reparieren lassen: (Sensortausch wegen eines Pixelfehlers, Fallschäden waren vorhanden).
Foto-Service-Team
Reparaturwerkstätten bekommen von Canon sicherlich Geld für Reparaturen, müssten also im Zweifel für den Kunden entscheiden![]()
die Seriennummern vertaushen
Praktisch kann man in DE alles über 6 Monaten vergessen.
Wie geht das denn? Du würdest so etwas ja niemals vorschlagen, wenn du es nicht wüsstest...?
OK, bloede Idee. Ich habe nicht an die Seriennummer gedacht.
Man kann natuerlich eine identische Kamera auf eBay kaufen, die Seriennummern vertaushen und die zweite Kamera wieder verkaufen, aber ob sich bei dem Restwert soviel kriminelle Energie lohnt...![]()
Die Seriennummer ist nicht nur auf dem Aufkleber, sondern kann auch aus der Elektronik ausgelesen werden ...
Anschliessend gibt's dann Post vom Anwalt.
Anschliessend gibt's dann Post vom Anwalt.
Aus welchem Grund denn? Ich würde ja weder den angeblichen Fallschaden vertuschen, noch eine unberechtigte Reparatur erschleichen, sondern lediglich eine erneute Begutachtung erzwingen. Die Kamera gehört mir und ich kann alles mit ihr machen was ich will. Vielmehr muss man sich fragen, aus welchem Grund Canon ohne Einwilligung und ohne eine Vertragsbeziehung persönliche Daten von mir elektronisch verarbeitet und speichert - falls das wirklich der Fall sein sollte. Und gerade aus diesem Grund wird Canon keinen Anwalt bemühen, selbst wenn der Seriennummer-Trick auffällt.
Das schlimmste was passieren kann ist dass die Garantiereparatur erneut abgelehnt wird, ich glaube die Werkstatt will dann einen kleinen Betrag für die Begutachtung.
Ich habe irgendwo eine uralte Canon-Kompaktkamera liegen bei der das Objektiv nicht mehr herausfährt. Sie hat auch einen Fallschaden - ist nämlich direkt auf das Objektiv gefallen - aber die Garantiefrist ist schon seit Jahren vorbei, also kann ich es leider nicht ausprobieren![]()
Aus welchem Grund denn? Ich würde ja weder den angeblichen Fallschaden vertuschen, noch eine unberechtigte Reparatur erschleichen, sondern lediglich eine erneute Begutachtung erzwingen. Die Kamera gehört mir und ich kann alles mit ihr machen was ich will. Vielmehr muss man sich fragen, aus welchem Grund Canon ohne Einwilligung und ohne eine Vertragsbeziehung persönliche Daten von mir elektronisch verarbeitet und speichert -
Richtig erkannt, ich bin kein Jurist. Ich habe lediglich meine laienhafte Meinung geäußert.Schreib' das nächste Mal bitte dazu, dass du kein Jurist bist, nicht damit
einige Member hier noch denken, es handele sich bei deinen Ausführungen
um eine juristische Bewertung der Sachlage. Danke.
Moralisch falsch, ja. Der Schwerpunkt von diesem Forum ist ja moralisches Handeln, und unser Lebensziel ist es Firmen zu helfen möglichst hohe Gewinne zu erwirtschaften, alles vor allem AirlinesPPS: Ich bin auch kein Jurist, aber um zu wissen, dass deine Bewertung falsch ist,
muss man wahrlich kein juristisches Fachstudium absolviert haben.
Ist diese Analyse von ähnlicher Qualität wie deine Einlassungen zu Fukushima, zur Atomkraft und zu verschiedenen anderen Dingen?
Mir ging es nur darum, dass die juristische Bewertung inhaltlich falsch war.Moralisch falsch, ja.
Da könntest du Recht haben, aber wenn eine Straftat nicht geahndet wird,Dennoch glaube ich überhaupt nicht dass da eine ernste Gefahr droht, ...
Welche Straftat? Welcher unberechtigte Vorteil wird hier erschlichen? Wenn die Reparatr aufgrund des objektiven Zustands der Kamera abgelehnt wurde, so wird sie auch beim zweiten Versuch abgelehnt. Wird beim zweiten Versuch doch auf Garantie repariert, dann bedeutet es dass der Zustand der Kamera einer Reparatur doch nicht im Wege stand. Solange der Einsender überzeugt ist, dass ihm eine Garantiereparatur zusteht, sollte es in Ordnung sein. Denn mir ist kein Strafgesetzparagraph bekannt, der ein Erschleichen von berechtigten Ansprüchen unter Strafe stellen würde.Da könntest du Recht haben, aber wenn eine Straftat nicht geahndet wird
Es ist wie bei einer Hotline - wenn mir eine Antwort nicht gefällt, verabschiede ich mich, lege auf und rufe erneut an ohne auf den vorherigen Telefonat hinzuweisen. Oder begehe ich auch dann eine Straftat?
Nein - es ist aber was anderes, wenn du eine andere Seriennummer an die Kamera pappst um damit eine erneute Begutachtung zu ermöglichen und die bisherige Historie zu vertuschen.
In meinen Augen ist dies ganz einfach Betrug.
Wenn jemand mit der Garantieverweigerung nicht einverstanden ist, kann er den rechtlichen Weg begehen. Alles andere kann doch nicht Euer ernst sein![]()
Welche Straftat? Welcher unberechtigte Vorteil wird hier erschlichen? Wenn die Reparatr aufgrund des objektiven Zustands der Kamera abgelehnt wurde, so wird sie auch beim zweiten Versuch abgelehnt. Wird beim zweiten Versuch doch auf Garantie repariert, dann bedeutet es dass der Zustand der Kamera einer Reparatur doch nicht im Wege stand. Solange der Einsender überzeugt ist, dass ihm eine Garantiereparatur zusteht, sollte es in Ordnung sein. Denn mir ist kein Strafgesetzparagraph bekannt, der ein Erschleichen von berechtigten Ansprüchen unter Strafe stellen würde.
Es ist wie bei einer Hotline - wenn mir eine Antwort nicht gefällt, verabschiede ich mich, lege auf und rufe erneut an ohne auf den vorherigen Telefonat hinzuweisen. Oder begehe ich auch dann eine Straftat?
Hier repariert der Hersteller aber nicht wg. der falschen Seriennummer (das wäre die Täuchung) sondern weil er einen Defekt feststellt. Ein eindeutiger Betrug wäre es z.B. ,wenn man im Wasserschadenhandy vor dem Einsenden diesen Teststreifen tauscht, der den Wasserschaden belegen soll, aber hier?...
StGB § 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Kann er, muss aber nicht. In diesem Forum hat man sich nicht vor langer Zeit über einen User belustigt, der seinen Streit mit Miles&More auf dem rechtlichen Weg lösen wollte.Theisener meinte:In meinen Augen ist dies ganz einfach Betrug.
Wenn jemand mit der Garantieverweigerung nicht einverstanden ist, kann er den rechtlichen Weg begehen.