Garantieablehnung für meine Kamera wegen angeblichem Fallschaden

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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.363
3.064
FRA
Versuch die Kamera einfach zu einer anderen Vertragswerkstatt zu schicken (Adressen sind auf Canon.de zu finden). Vielleicht gibt's eine Verschwörung zwischen Canon und MediaMarkt - die kriegen die Kameras günstiger, sind aber behilflich bei Garantie-Ablehnungen.

Ich habe z.B. eine Kamera auf Garantie hier reparieren lassen: (Sensortausch wegen eines Pixelfehlers, Fallschäden waren vorhanden).

Foto-Service-Team

Reparaturwerkstätten bekommen von Canon sicherlich Geld für Reparaturen, müssten also im Zweifel für den Kunden entscheiden :)
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
Versuch die Kamera einfach zu einer anderen Vertragswerkstatt zu schicken (Adressen sind auf Canon.de zu finden). Vielleicht gibt's eine Verschwörung zwischen Canon und MediaMarkt - die kriegen die Kameras günstiger, sind aber behilflich bei Garantie-Ablehnungen.

Ich habe z.B. eine Kamera auf Garantie hier reparieren lassen: (Sensortausch wegen eines Pixelfehlers, Fallschäden waren vorhanden).

Foto-Service-Team

Reparaturwerkstätten bekommen von Canon sicherlich Geld für Reparaturen, müssten also im Zweifel für den Kunden entscheiden :)

Noch nichts von Seriennummern gehört ?
Die Kamerahistorie ist jetzt im System.
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.363
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FRA
OK, bloede Idee. Ich habe nicht an die Seriennummer gedacht.

Man kann natuerlich eine identische Kamera auf eBay kaufen, die Seriennummern vertaushen und die zweite Kamera wieder verkaufen, aber ob sich bei dem Restwert soviel kriminelle Energie lohnt... :)
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
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Point Place, Wisconsin
OK, bloede Idee. Ich habe nicht an die Seriennummer gedacht.

Man kann natuerlich eine identische Kamera auf eBay kaufen, die Seriennummern vertaushen und die zweite Kamera wieder verkaufen, aber ob sich bei dem Restwert soviel kriminelle Energie lohnt... :)

Die Seriennummer ist nicht nur auf dem Aufkleber, sondern kann auch aus der Elektronik ausgelesen werden ...
Anschliessend gibt's dann Post vom Anwalt.
 
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tosc

Guest
Die Seriennummer ist nicht nur auf dem Aufkleber, sondern kann auch aus der Elektronik ausgelesen werden ...
Anschliessend gibt's dann Post vom Anwalt.

Jetzt verderb uns doch nicht den Spaß - wer meint so bescheissen zu können, der soll das ruhig mal ausprobieren ....
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.363
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FRA
Anschliessend gibt's dann Post vom Anwalt.

Aus welchem Grund denn? Ich würde ja weder den angeblichen Fallschaden vertuschen, noch eine unberechtigte Reparatur erschleichen, sondern lediglich eine erneute Begutachtung erzwingen. Die Kamera gehört mir und ich kann alles mit ihr machen was ich will. Vielmehr muss man sich fragen, aus welchem Grund Canon ohne Einwilligung und ohne eine Vertragsbeziehung persönliche Daten von mir elektronisch verarbeitet und speichert - falls das wirklich der Fall sein sollte. Und gerade aus diesem Grund wird Canon keinen Anwalt bemühen, selbst wenn der Seriennummer-Trick auffällt.

Das schlimmste was passieren kann ist dass die Garantiereparatur erneut abgelehnt wird, ich glaube die Werkstatt will dann einen kleinen Betrag für die Begutachtung.

Ich habe irgendwo eine uralte Canon-Kompaktkamera liegen bei der das Objektiv nicht mehr herausfährt. Sie hat auch einen Fallschaden - ist nämlich direkt auf das Objektiv gefallen - aber die Garantiefrist ist schon seit Jahren vorbei, also kann ich es leider nicht ausprobieren :D
 

flysurfer

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Teammitglied
06.03.2009
26.001
43
www.vielfliegertreff.de
Aus welchem Grund denn? Ich würde ja weder den angeblichen Fallschaden vertuschen, noch eine unberechtigte Reparatur erschleichen, sondern lediglich eine erneute Begutachtung erzwingen. Die Kamera gehört mir und ich kann alles mit ihr machen was ich will. Vielmehr muss man sich fragen, aus welchem Grund Canon ohne Einwilligung und ohne eine Vertragsbeziehung persönliche Daten von mir elektronisch verarbeitet und speichert - falls das wirklich der Fall sein sollte. Und gerade aus diesem Grund wird Canon keinen Anwalt bemühen, selbst wenn der Seriennummer-Trick auffällt.

Das schlimmste was passieren kann ist dass die Garantiereparatur erneut abgelehnt wird, ich glaube die Werkstatt will dann einen kleinen Betrag für die Begutachtung.

Ich habe irgendwo eine uralte Canon-Kompaktkamera liegen bei der das Objektiv nicht mehr herausfährt. Sie hat auch einen Fallschaden - ist nämlich direkt auf das Objektiv gefallen - aber die Garantiefrist ist schon seit Jahren vorbei, also kann ich es leider nicht ausprobieren :D

Ist diese Analyse von ähnlicher Qualität wie deine Einlassungen zu Fukushima, zur Atomkraft und zu verschiedenen anderen Dingen? Falls ja, dann wissen wir ja nun Bescheid (zumindest die, die auch Rambuster kennen).
 
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EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
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1
Köln
Interessant was sich hier für neue Möglichkeiten ergeben :D

Ich werde aber in dem Fall bei der "altmodischen" Variante bleiben und ein Schreiben schicken, dass ich die Ablehnung aus den genannten Gründen nicht akzeptiere und um erneute Prüfung der Angelegenheit bitte. Werde mich auch mal direkt an den Hersteller wenden.

Ansonsten bleibt mir natürlich der Weg des Sachverständigen, wie flysurfer geschrieben hat. Aber der Aufwand ist es mir dann doch nicht wert, vor allem auch weil der Ausgang sehr ungewiss ist.

Wahrscheinlicher ist wirklich die Sand-Geschichte, aber hier habe ich ja laut Rambuster auch im Normallfall die schlechteren Karten.

Aber Danke für Eure Tipps.

Die Seriennummer bleibt natürlich dran. Die wird sich nur wahrscheinlich irgendwann im Mülleimer finden :(

Kostenvoranschlag für die Reparatur liegt bei EUR 200,- wirtschaftlicher Totalschaden wie Rambuster schon festgestellt hat.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.486
3.622
Aus welchem Grund denn? Ich würde ja weder den angeblichen Fallschaden vertuschen, noch eine unberechtigte Reparatur erschleichen, sondern lediglich eine erneute Begutachtung erzwingen. Die Kamera gehört mir und ich kann alles mit ihr machen was ich will. Vielmehr muss man sich fragen, aus welchem Grund Canon ohne Einwilligung und ohne eine Vertragsbeziehung persönliche Daten von mir elektronisch verarbeitet und speichert -

Schreib' das nächste Mal bitte dazu, dass du kein Jurist bist, nicht damit
einige Member hier noch denken, es handele sich bei deinen Ausführungen
um eine juristische Bewertung der Sachlage. Danke.

PS: Oder formuliere es als Frage an die hier versammelten Juristen. Dafür ist
das Forum doch da; dass diejenigen, die von etwas Ahnung haben, ihr Wissen
an diejenigen weitergeben können, die keine Ahnung davon haben.

PPS: Ich bin auch kein Jurist, aber um zu wissen, dass deine Bewertung falsch ist,
muss man wahrlich kein juristisches Fachstudium absolviert haben.
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.363
3.064
FRA
Schreib' das nächste Mal bitte dazu, dass du kein Jurist bist, nicht damit
einige Member hier noch denken, es handele sich bei deinen Ausführungen
um eine juristische Bewertung der Sachlage. Danke.
Richtig erkannt, ich bin kein Jurist. Ich habe lediglich meine laienhafte Meinung geäußert.

PPS: Ich bin auch kein Jurist, aber um zu wissen, dass deine Bewertung falsch ist,
muss man wahrlich kein juristisches Fachstudium absolviert haben.
Moralisch falsch, ja. Der Schwerpunkt von diesem Forum ist ja moralisches Handeln, und unser Lebensziel ist es Firmen zu helfen möglichst hohe Gewinne zu erwirtschaften, alles vor allem Airlines :D

Und da Rambuster Maximierer jeder Art öffentlich verachtet, ist es kein Wunder dass er sofort mit dem Anwalt droht. Dennoch glaube ich überhaupt nicht dass da eine ernste Gefahr droht, auch wenn ich einen hohen Respekt vor Rambuster habe.

Ist diese Analyse von ähnlicher Qualität wie deine Einlassungen zu Fukushima, zur Atomkraft und zu verschiedenen anderen Dingen?

Sie ist deutlich schlechter als meine gut recherchierten, objektiven und deshalb unpopulären Beiträge zum Thema Atomkraft :p Ich habe kein Hintegrundwissen in Jura und habe vor dem Posten auch keinerlei Recherchen gemacht.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.363
3.064
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Da könntest du Recht haben, aber wenn eine Straftat nicht geahndet wird
Welche Straftat? Welcher unberechtigte Vorteil wird hier erschlichen? Wenn die Reparatr aufgrund des objektiven Zustands der Kamera abgelehnt wurde, so wird sie auch beim zweiten Versuch abgelehnt. Wird beim zweiten Versuch doch auf Garantie repariert, dann bedeutet es dass der Zustand der Kamera einer Reparatur doch nicht im Wege stand. Solange der Einsender überzeugt ist, dass ihm eine Garantiereparatur zusteht, sollte es in Ordnung sein. Denn mir ist kein Strafgesetzparagraph bekannt, der ein Erschleichen von berechtigten Ansprüchen unter Strafe stellen würde.

Es ist wie bei einer Hotline - wenn mir eine Antwort nicht gefällt, verabschiede ich mich, lege auf und rufe erneut an ohne auf den vorherigen Telefonat hinzuweisen. Oder begehe ich auch dann eine Straftat?
 
T

tosc

Guest
Es ist wie bei einer Hotline - wenn mir eine Antwort nicht gefällt, verabschiede ich mich, lege auf und rufe erneut an ohne auf den vorherigen Telefonat hinzuweisen. Oder begehe ich auch dann eine Straftat?

Nein - es ist aber was anderes, wenn du eine andere Seriennummer an die Kamera pappst um damit eine erneute Begutachtung zu ermöglichen und die bisherige Historie zu vertuschen.
 

Theisener

Erfahrenes Mitglied
Nein - es ist aber was anderes, wenn du eine andere Seriennummer an die Kamera pappst um damit eine erneute Begutachtung zu ermöglichen und die bisherige Historie zu vertuschen.

In meinen Augen ist dies ganz einfach Betrug.
Wenn jemand mit der Garantieverweigerung nicht einverstanden ist, kann er den rechtlichen Weg begehen. Alles andere kann doch nicht Euer ernst sein :eek:
 

EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
1.599
1
Köln
In meinen Augen ist dies ganz einfach Betrug.
Wenn jemand mit der Garantieverweigerung nicht einverstanden ist, kann er den rechtlichen Weg begehen. Alles andere kann doch nicht Euer ernst sein :eek:

Na klar ist das Betrug. Aber ich als Betroffener in dem Fall kann Dich beruhigen, dass es mir sicherlich nicht in den Sinn kommt, irgendwelche Seriennummern zu fälschen :D

Allerdings ist für mich die Ablehnung der Garantie aus den genannten Gründen auch schon Nahe am Betrug.

Das wiederum, scheint dann für den ein oder anderen der Startschuss zu sein, ebenfalls mit Betrug zu kontern.

Ehrlich gesagt, manchmal könnte man für diese Denken durchaus Verständnis aufbringen. (Wenn du mich verarschen willst, warum sollte ich nicht versuchen dasselbe mit Dir zu tun)

In dem Fall ist jedoch das fälschen einer Seriennummer sicherlich der denkbar schlechteste Weg. ;)
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.486
3.622
Welche Straftat? Welcher unberechtigte Vorteil wird hier erschlichen? Wenn die Reparatr aufgrund des objektiven Zustands der Kamera abgelehnt wurde, so wird sie auch beim zweiten Versuch abgelehnt. Wird beim zweiten Versuch doch auf Garantie repariert, dann bedeutet es dass der Zustand der Kamera einer Reparatur doch nicht im Wege stand. Solange der Einsender überzeugt ist, dass ihm eine Garantiereparatur zusteht, sollte es in Ordnung sein. Denn mir ist kein Strafgesetzparagraph bekannt, der ein Erschleichen von berechtigten Ansprüchen unter Strafe stellen würde.

Es ist wie bei einer Hotline - wenn mir eine Antwort nicht gefällt, verabschiede ich mich, lege auf und rufe erneut an ohne auf den vorherigen Telefonat hinzuweisen. Oder begehe ich auch dann eine Straftat?

Dein Rechtsverständnis ist - wie soll ich sagen - beeindruckend.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Meint ihr hier den Betrug im strafrechtlichen Sinne? Knackpunkt: Durch die Täuschung verfügt der Geschädigte über sein Vermögen. Hier repariert der Hersteller aber nicht wg. der falschen Seriennummer (das wäre die Täuchung) sondern weil er einen Defekt feststellt. Ein eindeutiger Betrug wäre es z.B. ,wenn man im Wasserschadenhandy vor dem Einsenden diesen Teststreifen tauscht, der den Wasserschaden belegen soll, aber hier?...
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.363
3.064
FRA
Hier repariert der Hersteller aber nicht wg. der falschen Seriennummer (das wäre die Täuchung) sondern weil er einen Defekt feststellt. Ein eindeutiger Betrug wäre es z.B. ,wenn man im Wasserschadenhandy vor dem Einsenden diesen Teststreifen tauscht, der den Wasserschaden belegen soll, aber hier?...

So sehe ich es auch. Die Seriennummer ist nicht ausschlaggebend dafür, ob Anspruch auf eine Reparatur besteht.

StGB § 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es kann also sein, dass bereits durch das Einsenden einer Kamera mit einem Fallschaden ein Betrug begangen wird. Es kann aber nicht sein, dass erst ein Tausch der Seriennummer einen Betrug darstellt, weil es überhaupt keinen Zusammenhang zwischen einem Anspruch auf eine Reparatur und der Seriennummer gibt.

Abgesehen von einem Fall, wo man durch eine aufgeklebte Seriennummer eine Kamera mit einer bereits abgelaufenen Garantie auf Herstellerkosten reparieren lässt - was hier eindeutig nicht der Fall ist.

Theisener meinte:
In meinen Augen ist dies ganz einfach Betrug.
Wenn jemand mit der Garantieverweigerung nicht einverstanden ist, kann er den rechtlichen Weg begehen.
Kann er, muss aber nicht. In diesem Forum hat man sich nicht vor langer Zeit über einen User belustigt, der seinen Streit mit Miles&More auf dem rechtlichen Weg lösen wollte.
 
Zuletzt bearbeitet:

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Leute, das ist doch alles pure Theorie.

Kein Mensch wird sich eine defekte Kamera desselben Modells bei ebay kaufen, dafuer vermutlich noch 50 EUR ausgeben nur um dann dessen seriennummer zu verwenden (die in vielen Faellen eh graviert ist und kein Aufkleber zum abziehen). So etwas rechnet sich doch nicht. Und wenn die Kamera so teuer ist dass es sich rechnen wuerde dann ist evtl der Rechtsweg die bessere Loesung. Einfache Kiste.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
Post vom Rechtsanwalt eines Consumer Electronic Herstellers bekommt man aber eventuell wegen gefälschter Seriennummer schon:
Es soll Leute geben, die defekte Produkte mit falschen Seriennummern versehen und diese dann an ahnungslose Konsumenten - meist per eBay -verkaufen.
Bei Reklamation will der Verkäufer natürlich nichts davon wissen bzw ist in seinem Heimatland nicht mehr erreichbar. Gerne kommen diese Verkäufer aus Hong Kong jedoch auch mal aus Deutschland.

Wenn der Käufer das Gerät jetzt zwangsläufig zur Reperatur in Deutschland einschickt fällt die falsche Seriennummern auf.
Da der Hersteller wissen möchte, wo die Ware erworben wurde, fragt man höflich nach, damit man dem Betrug nachgehen kann und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einleiten kann.
Manche Hersteller reparieren oder ersetzen das Produkt für den Kunden sogar.

Also: Seriennummern bei Produkten verändern ist keine gute Idee.
(Produkte bei Händlern aus Hong Kong auf ebay kaufen ebenfalls nicht! )
 
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