Gebucht bei LH, Flug mit United: Steuern und Gebühren zurück bekommen?

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light_pilot

Reguläres Mitglied
31.05.2023
37
50
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Hallo Forum,

ich habe auf der LH Website einen Hin und -Rückflug gebucht, der mit United (FRA-EWR UA961/ EWR-FRA UA960) durchgeführt werden sollte. "Flugscheindetails & Reiseinformationen" habe ich von Lufthansa erhalten.

Ich habe den Rückflug (Klasse: Economy Class L) nicht angetreten, weil ich später zurück fliegen wollte. Kann ich nun die Steuern und Gebühren zurück erhalten?

Online findet man gemischte Aussagen. Die einen sagen man könne Steuern und Gebühren zurückfordern (wegen Buchung und Zahlung an Lufthansa), die anderen sagen es geht nicht wegen Flug mit United (Abflugort USA) und fehlender Anwendbarkeit der Fluggastrechte-Verordnung.

Auf der Lufthansa Website kommt nur ein Fehler, wenn ich (eingeloggt) nach meinen Buchungen schaue:

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"Freiwillig storniert" habe ich nicht, ich habe einfach von mir aus nicht angetreten.

Danke für eure Hilfe.
 

jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
305
229
Köln
www.distinctravel.de
Es gibt nix. Das hat weder mit Abflugort noch mit Fluggastrechten zu tun. Sondern damit, dass mit allergrößter Wahrscheinlichkeit der benutzte Hinflug deines Tickets einzeln teurer gewesen wäre als das, was du für Hin- und Rückflug bezahlt hast. Wenn du nun anteilige Steuern und Gebühren zurückforderst, wird man dir eine Gegenrechnung aufmachen, nach der du der Airline noch Geld schuldest. Das können und werden die zwar nicht eintreiben, sie rücken aber auch nichts raus.

Im Airlinesprech hast du durchaus freiwillig storniert (No-show).
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.245
10.068
Rückerstattung von Steuern die die Airline nie zahlen musste ist allgemeines Vertragsrecht und hat mit EU261 nichts zu tun.
Ich denke auch in den USA kann man Kunden nicht Steuern weitergeben, die man selbst nie bezahlt hat...
Abgesehen davon hast du das Ticket bei LH in Deutschland gekauft.

Im Airlinesprech hast du durchaus freiwillig storniert (No-show).
Dann spricht die Airline aber komisch...

bei freiwilliger Stornierung gibt es immer Steuern + Gebühren zurück (Rechtsgrundsatz: Jeder Vertrag ist kündbar), no-show ist aber (wie der Name sagt) bei bestehender, gültiger Buchung einfach nicht zu erscheinen, deinen Teil des Vertrags einfach nicht zu erfüllen.

Da du nur einen Vertrag hast, kannst du auch nur einen (sprich alles) stornieren. Erscheinst du einfach nicht zum Rückflug, kann die Airline theoretisch sogar Geld von dir für eine one-way Flug verlangen, da du in dem Fall vertragsbrüchig geworden bist.
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.514
822
wie hoch sind überhaupt die echten (erstattbaren) Steuern von EWR nach FRA? $2.50 oder so?
 

light_pilot

Reguläres Mitglied
31.05.2023
37
50
damit, dass mit allergrößter Wahrscheinlichkeit der benutzte Hinflug deines Tickets einzeln teurer gewesen wäre als das, was du für Hin- und Rückflug bezahlt hast
Guter Hinweis, daran habe ich gar nicht gedacht... o_O
Ich denke auch in den USA kann man Kunden nicht Steuern weitergeben, die man selbst nie bezahlt hat...
Ja genau, das dachte ich mir auch.
Erscheinst du einfach nicht zum Rückflug, kann die Airline theoretisch sogar Geld von dir für eine one-way Flug verlangen, da du in dem Fall vertragsbrüchig geworden bist.
Interessant. Ich bin einen Tag später mit UA geflogen, allerdings in Business. Hatte 2 Sitze bei seats.aero pro gefunden und dann zugeschlagen.
wie hoch sind überhaupt die echten (erstattbaren) Steuern von EWR nach FRA? $2.50 oder so?
Gute Frage. Ich hatte mich das auch gefragt und es sieht so aus, als ob das nicht genau aufgeschlüsselt wird. EDIT: Sieht so aus, als ob es um die 2. Zeile geht. Mit Ende der ersten Zeile war die Einreise in den USA abgeschlossen.

Ich habe eine Gesamtaufstellung für den Hin und den Rückflug:


EUR 10.00DE EUR 58.06OY EUR 37.49RA EUR 5.15AY EUR 19.38US
EUR 19.38US EUR 3.52XA EUR 6.43XY EUR 5.99YC EUR 4.14XF
Taxes and Fees / Steuern und Gebühren
 
Zuletzt bearbeitet:

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.598
16.814
www.red-travels.com
wenn LH nichts zahlen will, versuchst es mit Ersatzpilot.de gegen eine geringe Provision anhand des ermittelten Betrages.

Auch wenn der Titel anders lautet, sind hier Erfahrungen zu denen zu finden, ab Seite 12

 

jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
305
229
Köln
www.distinctravel.de
Ersatzpilot war ein chancenloser Versuch. Dein Flug wurde ja durchgeführt. Diese Entschädigungsportale treiben nur Geld ein, wenn die Airline dir wegen eines Flugausfalls oder einer Flugverspätung etwas schuldet und sich dabei nicht auf höhere Gewalt berufen kann. Das ist hier ja nicht gegeben.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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Ersatzpilot war ein chancenloser Versuch. Dein Flug wurde ja durchgeführt. Diese Entschädigungsportale treiben nur Geld ein, wenn die Airline dir wegen eines Flugausfalls oder einer Flugverspätung etwas schuldet und sich dabei nicht auf höhere Gewalt berufen kann. Das ist hier ja nicht gegeben.

das ist falsch. Ersatzpilot treibt auch S&G ein, egal ob der Flug ging oder nicht, nur eben nicht bei allen Airlines.

Dass sie nur bei EU Airlines eintreiben ist mir neu. Hätte angenommen, dass sie es nur bei Start/Ziel Deutschland machen.


1708357319441.png
 
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Volume

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01.06.2018
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Diese Entschädigungsportale treiben nur Geld ein, wenn die Airline dir wegen eines Flugausfalls oder einer Flugverspätung etwas schuldet und sich dabei nicht auf höhere Gewalt berufen kann.
Wie jedes gewinnorientierte Unternehmen nimmt auch dieses natürlich nur die Aufträge an, an denen sie sicher etwas verdienen... Unternehmerisches Risiko? doch nicht mehr im 21. Jahrhundert.

Wer es mag kann mit diesen "Dienstleistern" sein Geld auf das er Anspruch hat teilen. Wer das nicht mag, lässt sich von der Airline das ganze Geld zahlen.

Mit "Geld zurück bei No-show" werben und dann mit Verweis auf EU261 Auftrag nicht annehmen ist Clickbait vom feinsten...
Und wenn so Unternehmen dann noch maximale Sterne haben, sagt das über Trustpilot etwa so viel wie 5 LH Sterne über Skytrax.
 
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internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
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Wie jedes gewinnorientierte Unternehmen nimmt auch dieses natürlich nur die Aufträge an, an denen sie sicher etwas verdienen... Unternehmerisches Risiko? doch nicht mehr im 21. Jahrhundert.

Wer es mag kann mit diesen "Dienstleistern" sein Geld auf das er Anspruch hat teilen. Wer das nicht mag, lässt sich von der Airline das ganze Geld zahlen.

Mit "Geld zurück bei No-show" werben und dann mit Verweis auf EU261 Auftrag nicht annehmen ist Clickbait vom feinsten...
Und wenn so Unternehmen dann noch maximale Sterne haben, sagt das über Trustpilot etwa so viel wie 5 LH Sterne über Skytrax.
Es hängt von der Airline ab. Bei ryanair zB nimmt ersatz-pilot die no shows an und zahlt sofort aus. LH geht bei einer Steuerrückforderung einer Teilstrecke einer Buchung wahrscheinlich vor Gericht und das sind die paar Kröten eines Flugs ex USA das Risiko nicht wert, dass LH doch eine Ticketneuberechnung return->oneway als Antwort gibt...
 
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red_travels

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Wer es mag kann mit diesen "Dienstleistern" sein Geld auf das er Anspruch hat teilen. Wer das nicht mag, lässt sich von der Airline das ganze Geld zahlen.

dann treib doch selbst mal bei Ryanair das Geld ein
Beitrag automatisch zusammengeführt:

LH geht bei einer Steuerrückforderung einer Teilstrecke einer Buchung wahrscheinlich vor Gericht und das sind die paar Kröten eines Flugs ex USA das Risiko nicht wert, dass LH doch eine Ticketneuberechnung return->oneway als Antwort gibt...

Gewinnt LH sowas? schließlich behalten sie ja den großen Teil ein, also Ticketpreis und YQ...
 

light_pilot

Reguläres Mitglied
31.05.2023
37
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Mit Ersatz-Pilot habe ich nun 2 Emails geschrieben. Sie meinten, da war wohl ein Bug im Formular. Sie haben es jetzt gefixt. Wurde trotzdem aus den Fragen nicht schlau (z.B. nach meinem Rückflug, habe ja nur den Rückflug angegeben, da ich den Hinflug ja angetreten hatte). Der LH Chatbot sagt immer, er könne die Buchung nicht finden (geht scheinbar nur für Storno in der Zukunft), so dass ich nun direkt bei Lufthansa angefragt habe via https://www.lufthansa.com/de/de/rueckerstattung