Gepäck verspätet, angemessene Ersatzkäufe

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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.464
1.096
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Du meinst AXa über Amex? Die zahlen alles was die airline nicht zahlt, keine andere Wahl. Machen die auch....
 

coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
939
566
CGN
Ich hänge mich hier mal dran und frage mal in die Runde. Gebucht wurde ein M&M Award in C:

Day 1 FRA-CDG LH1050 (Dep. 21:40)
Day 2 CDG-BOG AV229 (Dep. 8:45)

Getrennt wurde noch folgender Flug gebucht:

Day 2 BOG-SAL AV382 (Dep. 14:20)

Am First Class Checkin frage ich, ob ein druchchecken bis zum Zielort SAL möglich sei. Mitarbeiterin scannt
meinen Boardpass für AV382, labelt mein Gepäck und bestätigt alles durchgecheckt. Auf dem Baggage-tag
sehe ich "TO SAL VIA BOG VIA CDG". Ich erhalte den physischen Schnipsel für den Fluggast und freue mich.

Day2 -> Ich stehe am Gepäckband in SAL, kein Gepäck, AV sagt es wurde nicht von LH übergeben. Ich schaue
auf die App, Airtag zeigt CDG Paris. Später im Hotel sehe ich erstmalig die automatische E-Mail von LH "Ihr
Gepäck ist startklar (...) Reiseplan FRA-CDG
" aha!

Gepäck wird nachgeliefert und trifft an Day 5 ein, für die Zwischenzeit habe ich Ersatzkleidung und Hygienartikel
gekauft. Ich verlange Kostenerstattung (197 EUR) von LH, diese lehnt wie folgt ab:

"(...) Der von Ihnen angegebene Flug fällt in den Geltungsbereich des Montrealer Übereinkommens. Dieses
richtet sich an die jeweils ausführende Fluggesellschaft, welche auch Zugriff auf sämtliche Daten zu diesem
Flug hat. Ihr Anliegen kann daher am schnellsten von Avianca. Diese wird sich um Ihr Anliegen kümmern.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
"

In meinem Rechtverständnis ist hier schon LH als zuständiger Luftfrachtführer in der Haftung mit dem ein
Beförderungsvertrag geschlossen wurde. Zumal ich hier das Verschulden durch grobe Fahrlässigkeit, eben
entstanden durch LH, erkennen kann.

Somit, nicht abwimmeln lassen und klagen, oder was meint ihr?
 

ozymandias1

Erfahrenes Mitglied
01.01.2012
416
486
In meinem Rechtverständnis ist hier schon LH als zuständiger Luftfrachtführer in der Haftung mit dem ein
Beförderungsvertrag geschlossen wurde. Zumal ich hier das Verschulden durch grobe Fahrlässigkeit, eben
entstanden durch LH, erkennen kann.

Somit, nicht abwimmeln lassen und klagen, oder was meint ihr?
Nach meiner Kenntnis liegt bei "Baggage irregularities" die Verantwortung zur Schadensregulierung immer bei dem "Last Operating Carrier", d.h. Du müsstest in Deinem Fall tatsächlich Avianca anschreiben, damit sie Deine ca. 200€ erstatten (egal wessen Schuld es war).

Mit 200€ für 5 Tage warst Du auch echt bescheiden. Die Airline müsste Dir sicherlich deutlich mehr erstatten, wenn es denn notwendig war. Wenn Du häufiger fliegst (wir sind hier ja im Vielfliegertreff...) und keinen Spaß am Streiten mit Airlines hast, dann würde ich sehr über eine Kreditkarte mit Reiseversicherungen nachdenken. Dann hast Du eine klar festgelegte Summe X, die Du ausgeben kannst, wenn Dein Gepäck nach Y Stunden noch nicht da ist.
 

coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
939
566
CGN
Nach meiner Kenntnis liegt bei "Baggage irregularities" die Verantwortung zur Schadensregulierung immer bei dem "Last Operating Carrier", d.h. Du müsstest in Deinem Fall tatsächlich Avianca anschreiben, damit sie Deine ca. 200€ erstatten (egal wessen Schuld es war).
Das dachte ich zunächst auch, und auf die Fährte will mich LH mit ihrer Absage ja auch schicken, aber...

Nach meiner Recherche zu dem aktuellen Fall finde ich die Information "Das Montrealer Übereinkommen gilt sowohl für vertragliche wie ausführende Luftfrachtführer. Beide haften als Gesamtschuldner. Das heißt, Reisende haben die Wahl, gegen wen sie einen Schadenersatzanspruch geltend machen."

Weiter heißt es auch: "Auch hier haben Passagiere das Recht zu wählen, gegen wen sie vorgehen. Ein Kriterium kann dabei sein, gegen welches der in Frage kommenden Unternehmen sich ein Anspruch erfahrungsgemäß eher durchsetzen lässt." Und in dem Fall wäre für mich mit Wohnsitz in DE natürlich LH mein Schuldner, dar Anwendung von kolombianischem Recht gänzlich unbekannt ist.

Und zu dem sehe ich hier auch wie gesagt das Verschulden durch Fahrlässigkeit bei LH weil Gepäck anscheinend nur bis CDG durchgecheckt.

Quelle
 

ozymandias1

Erfahrenes Mitglied
01.01.2012
416
486
Das dachte ich zunächst auch, und auf die Fährte will mich LH mit ihrer Absage ja auch schicken, aber...

Nach meiner Recherche zu dem aktuellen Fall finde ich die Information "Das Montrealer Übereinkommen gilt sowohl für vertragliche wie ausführende Luftfrachtführer. Beide haften als Gesamtschuldner. Das heißt, Reisende haben die Wahl, gegen wen sie einen Schadenersatzanspruch geltend machen."

Weiter heißt es auch: "Auch hier haben Passagiere das Recht zu wählen, gegen wen sie vorgehen. Ein Kriterium kann dabei sein, gegen welches der in Frage kommenden Unternehmen sich ein Anspruch erfahrungsgemäß eher durchsetzen lässt." Und in dem Fall wäre für mich mit Wohnsitz in DE natürlich LH mein Schuldner, dar Anwendung von kolombianischem Recht gänzlich unbekannt ist.

Und zu dem sehe ich hier auch wie gesagt das Verschulden durch Fahrlässigkeit bei LH weil Gepäck anscheinend nur bis CDG durchgecheckt.

Quelle
Ich bin kein Jurist. Aber ich vermute, Du hast Recht und Du *könntest* Deine 200€ wohl theoretisch auch bei LH einklagen (die LH-Antwort ist ja diesbezüglich auch sehr windelweich formuliert). Aber warum solltest Du das machen? Der einfache Weg zu Deiner Rückerstattung ist doch wohl über Avianca als last operating carrier und ich würde es an Deiner Stelle erst einmal auf diesem Weg versuchen. Gepäckverspätungen sind für Airlines Alltagskram, dafür gibt es einfache standardisierte Lösungen.
 

Petz

Erfahrenes Mitglied
08.11.2009
6.229
7.565
Ich hänge mich hier mal dran und frage mal in die Runde. Gebucht wurde ein M&M Award in C:

Day 1 FRA-CDG LH1050 (Dep. 21:40)
Day 2 CDG-BOG AV229 (Dep. 8:45)

Getrennt wurde noch folgender Flug gebucht:

Day 2 BOG-SAL AV382 (Dep. 14:20)

Am First Class Checkin frage ich, ob ein druchchecken bis zum Zielort SAL möglich sei. Mitarbeiterin scannt
meinen Boardpass für AV382, labelt mein Gepäck und bestätigt alles durchgecheckt. Auf dem Baggage-tag
sehe ich "TO SAL VIA BOG VIA CDG". Ich erhalte den physischen Schnipsel für den Fluggast und freue mich.

Und zu dem sehe ich hier auch wie gesagt das Verschulden durch Fahrlässigkeit bei LH weil Gepäck anscheinend nur bis CDG durchgecheckt.
Laut deinem baggage tag war das Gepäck bis SAL durchgecheckt.
Du kannst also nicht sagen, dass LH nur bis CDG gecheckt hat.

Wenn nicht (auf getrennten Tickets) durchgecheckt gewesen wäre, dann hätte das Gepäck zumindest problemlos bis nach BOG gehen müssen.

Ich nehme mal an, das Gepäck war eine zeitlang im "temporären schwarzen Gepäckloch CDG" verschluckt worden.

Ist zwar schon länger her, dass ich Gepäck eingecheckt habe, aber als in der Vergangenheit mein Gepäck nicht am Ziel war, dann immer wenn es über CDG ging.
Ich habe in der Vergangenheit dort z.B. bei der Fahrt von 2F <-> 2G immer wieder mal Koffer, die von Gepäckwagen runtergefallen waren, am Strassenrand liegen sehen.
Vorletzte Woche wieder: Sitze im Bus von 2F nach 2G. Vor uns fährt ein Gepäckwagen. In einer Kurve fliegen 2 Koffer runter. Fahrer der Gepäckwagens scheint es nicht zu merken und fährt weiter. Unser Busfahrer, der es ja auch gesehen haben muss, reagiert auch nicht (keine Hupe/Lichthupe an den Gepäckwagen vor uns; keine sonstige Meldung auf der Fahrt bis wir am 2G ausgestiegen sind). Wie lange die Koffer dort liegen bleiben bis sie eingesammelt und bearbeitet werden, weiss ich nicht... Das sehe ich in CDG öfters.

Ansonsten würde ich - wie bereits erwähnt - es zuerst bei AV probieren.
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
2.137
1.563
Nach meiner Kenntnis liegt bei "Baggage irregularities" die Verantwortung zur Schadensregulierung immer bei dem "Last Operating Carrier", d.h. Du müsstest in Deinem Fall tatsächlich Avianca anschreiben, damit sie Deine ca. 200€ erstatten (egal wessen Schuld es war).
Es muesste daher auch einen Avianca FileKey geben und nicht Lufthansa. Lufthansa hat ja den Koffer bis CDG transportiert und damit ihre Aufgabe erfuellt.