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Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich hatte einen Kofferverlust mit OMAN Air
Diese bestätigen den Kofferverlaust gegenüber meiner Reiseversicherung lehnen aber eine Entschädigung ab da ich eine Reiseversicherung habe.
Meine Reiseversicherung lehnt eine Zahlung ab da diese nur nach Regulierung der Airline zahlt. Und laut Reiseversicherung muss die Airline Erstattung leisten.
Die Verssicherung beruft sich auf die Subsidiaritätsklausel.
Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor (=Subsidiaritätsklausel).
Die Prüfung der Erstattung durch die Reisegepäckversicherung erfolgt erst nach Vorlage des Bescheides durch die Airline.
Grüße
Board00
ich habe folgendes Problem:
Ich hatte einen Kofferverlust mit OMAN Air
Diese bestätigen den Kofferverlaust gegenüber meiner Reiseversicherung lehnen aber eine Entschädigung ab da ich eine Reiseversicherung habe.
Meine Reiseversicherung lehnt eine Zahlung ab da diese nur nach Regulierung der Airline zahlt. Und laut Reiseversicherung muss die Airline Erstattung leisten.
Die Verssicherung beruft sich auf die Subsidiaritätsklausel.
Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor (=Subsidiaritätsklausel).
Die Prüfung der Erstattung durch die Reisegepäckversicherung erfolgt erst nach Vorlage des Bescheides durch die Airline.
Grüße
Board00
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