Geschäftsanteile Genossenschaftsbanken

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Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.387
881
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Was genau verstehst du unter „die Genossenschaft stärken“? Und welche Vorteile soll ich als Mitglied genießen außer die Dividende? Dafür, dass ich Risikokapital da rein lege kann man das ja wohl erwarten, oder?
Nein, eine Genossenschaft ist keine AG. Frag mal bei einer Winzergenossenschaft nach, was die davon halten, wenn ein Mitglied nur Vorteile zieht, sein Leergut aber woanders bezieht, weil die Flasche dort 0,5 Cent billiger ist. Warum sollte das bei einer Genossenschaftsbank anders sein? Sehr viele Genossenschaftsbanken schließen Mitglieder nach Auflösung des letzten Kontos konsequent aus. (In der Regel wird dem Mitglied aber die Möglichkeit, selbst zu kündigen nahegelegt).
Nicht umsonst kann eine Genossenschaft ein Mitglied ausschließen, wenn "kein Interesse an der Genossenschaft besteht". Auf deutsch: die Dividende beziehen, aber die Geschäfte mit der Konkurrenz machen. Wenig Geschäftsanteile zuzulassen ist oft (nicht immer) ein Zeichen dafür, dass es die betreffende Genossenschaft nicht nötig hat. Das ist sehr teures Eigenkapital.
An der Mitgliederanzahl selbst ist in der Regel jede Genossenschaft interessiert.
Da die Anzahl der Anteile selbst irrelevant ist (bspw. für Stimmrechte) ist viele Mitglieder - wenige Anteile eigentlich ideal, sofern es nicht an Eigenkapital mangelt.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.277
Absolut korrekt. Die hohen Summen, die tlw. möglich sind, hat's früher auch nicht gegeben. Die gibt es heute nur, weil die regulatorischen Anforderungen an das harte Kernkapital (Basel III war glaube ich der Wendepunkt) stark angestiegen sind. Bestes Beispiel MünchenerHyp: Die haben ja nur auf 70k erhöht, weil sie den Stresstest (2015 war das glaube ich) nicht bestanden haben.
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.083
5.973
Nein, eine Genossenschaft ist keine AG. Frag mal bei einer Winzergenossenschaft nach, was die davon halten, wenn ein Mitglied nur Vorteile zieht, sein Leergut aber woanders bezieht, weil die Flasche dort 0,5 Cent billiger ist. Warum sollte das bei einer Genossenschaftsbank anders sein? Sehr viele Genossenschaftsbanken schließen Mitglieder nach Auflösung des letzten Kontos konsequent aus. (In der Regel wird dem Mitglied aber die Möglichkeit, selbst zu kündigen nahegelegt).
Nicht umsonst kann eine Genossenschaft ein Mitglied ausschließen, wenn "kein Interesse an der Genossenschaft besteht". Auf deutsch: die Dividende beziehen, aber die Geschäfte mit der Konkurrenz machen. Wenig Geschäftsanteile zuzulassen ist oft (nicht immer) ein Zeichen dafür, dass es die betreffende Genossenschaft nicht nötig hat. Das ist sehr teures Eigenkapital.
An der Mitgliederanzahl selbst ist in der Regel jede Genossenschaft interessiert.
Da die Anzahl der Anteile selbst irrelevant ist (bspw. für Stimmrechte) ist viele Mitglieder - wenige Anteile eigentlich ideal, sofern es nicht an Eigenkapital mangelt.

Das ist ja alles soweit OK. Nur frage ich mich dann welche weiteren Vorteile es haben soll dort Mitglied zu werden. Wie gesagt: die Dividende ist der Ausgleich fürs Risikokapital. Wenn es sonst keine weiteren gibt erschließt sich mir der Sinn der Mitgliedschaft nicht. Bei einer Winzergenossenschaft hat man ja durchaus noch andere Vorteile wie bspw. Maschinen ausleihen, günstigere Stückkosten, etc. Was gibt’s da bei einer VoBa?
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
349
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Ein paar Gedanken zu Genossenschaftsanteilen...

- Wenn sich die Konditionen ändern, dann kann es einige Zeit in Anspruch nehmen, bis man sein Geld ausgezahlt bekommt.

Kann ich bestätigen. Hatte vor Jahren Tagesgeldkonten bei 2 PSD Banken und wegen der guten Verzinsung auch Genossenschaftsanteile, und das hat über ein Jahr gedauert, bist auch ausgezahlt wurde. Alle anderen Konten zu schliessen war kein Problem, ich musste die Konten bei den Banken nicht halten, die Zinsen wurden auf ein bankfremdes Girokonto ausgezahlt. Aber an das Geld was in Anteilen lag kam ich eben nicht so schnell.
 

Uwe66

Erfahrenes Mitglied
13.03.2020
493
54
Bei der hiesigen VoBa hatte ich die Kündigungsfrist (6 Monate) verpasst und muss daher auch ca. 15 Monate auf mein Geld warten.

Bedeutet Nachschusspflicht / Haftungssumme je Anteil, dass man im worst case seine Anteile verliert und zusätzlich noch je Anteil die Haftungssumme nachzahlen muss und dann auch verliert?
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.277
Hatte vor Jahren Tagesgeldkonten bei 2 PSD Banken und wegen der guten Verzinsung auch Genossenschaftsanteile, und das hat über ein Jahr gedauert, bist auch ausgezahlt wurde. Alle anderen Konten zu schliessen war kein Problem, ich musste die Konten bei den Banken nicht halten, die Zinsen wurden auf ein bankfremdes Girokonto ausgezahlt. Aber an das Geld was in Anteilen lag kam ich eben nicht so schnell.

Dass die Zinsen erst nach der Versammlung, die i.d.R. im Zeitraum Mai-Juli statt findet, bezahlt werden, ist eine Binsenweisheit. Aber man verliert diese Zeit nicht, denn bis dahin ist ja wieder ein Dividendenanspruch entstanden. Man verliert nur ca. ein halbes Jahr, wenn man kündigt, weil dann die Zeit vom 01.01. bis zur Auszahlung des Geschäftsguthabens kein neuer Anspruch entsteht.

Aber so etwas ist kein Festgeld. Wenn man sich für eine Anlage in Geschäftsanteilen entscheidet, dann bleibt man da mindestens 10 Jahre Mitglied, wenn nicht 20 oder 30 Jahre oder bis zum Tod. Falls man doch mal kündigen will, muss man natürlich die Fristen beachten. Deswegen stehen die in meiner Auflistung dabei. Auf jeden Fall sollte man kein Geld in Geschäftsanteile investieren, von dem man glaubt, es vielleicht irgendwann mal brauchen zu müssen.
 

tecx95

Reguläres Mitglied
04.11.2019
70
11
Bei der hiesigen VoBa hatte ich die Kündigungsfrist (6 Monate) verpasst und muss daher auch ca. 15 Monate auf mein Geld warten.

Bedeutet Nachschusspflicht / Haftungssumme je Anteil, dass man im worst case seine Anteile verliert und zusätzlich noch je Anteil die Haftungssumme nachzahlen muss und dann auch verliert?
Ab 2022 wird die Nachschlusspflicht abgeschafft. Wenn die jeweilige VoBa vor der Insolvenz steht würde zuerst auch die Institutssicherung greifen, was eigentlich immer eine Insolvenz vermeiden sollte, solange nicht mehrere Banken im Verbund gleichzeitig kippen...
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Soll abgeschafft werden. Beschließen muss das jede einzelne Vertreterversammlung für sich.

Das Insolvenzrisiko sehe ich so wie du auch nicht. Im äußersten Notfall wird die not leidende Braut zwangsverheiratet. Hat's ja auch schon gegeben. Der Verband wird auf jeden Fall alles tun, um die Insolvenz einer ihrer Banken zu verhindern.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.277
Ja, schon klar. Der BVR möchte, dass es bundesweit abgeschafft wird. Ich denke auch, dass sich jede VR-Bank an die Empfehlung hält, das ändert aber nichts daran, dass jede VR-Bank dazu ihre Satzung ändern muss; flächendeckend kann so etwas nicht beschlossen werden.

Und was bitte haben die Volksbank Dortmund-Nordwest und Sparda BW dir auch schon bestätigt? Die Abschaffung oder dass sie es abschaffen werden? Weder das eine noch das andere. Sie können dir allenfalls bestätigt haben, dass sie die Abschaffung planen. Beschließen müssen das immer noch die Mitglieder; das kann der Vorstand nicht entscheiden; er kann es nur beantragen bzw. zum Beschluss vorschlagen.
 
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Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.387
881
Das ist ja alles soweit OK. Nur frage ich mich dann welche weiteren Vorteile es haben soll dort Mitglied zu werden. Wie gesagt: die Dividende ist der Ausgleich fürs Risikokapital. Wenn es sonst keine weiteren gibt erschließt sich mir der Sinn der Mitgliedschaft nicht. Bei einer Winzergenossenschaft hat man ja durchaus noch andere Vorteile wie bspw. Maschinen ausleihen, günstigere Stückkosten, etc. Was gibt’s da bei einer VoBa?
Das, was die entsprechende Bank bietet:
- verbilligte Tarife bei der R+V
- kleiner Zinsvorteil bei das easycredit
- verbilligte bzw. bevorzugte Eintrittskarten bei Veranstaltungen, die die Bank durchführt oder sponsort
...
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
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1.293
Ich denke, da ist es grundsätzlich wie in vielen Bereichen. Letzlich ist jede Genobank eigenständig und legt die Konditionen selbst fest. Deshalb sind auch die Mitgliedsvorteile höchst unterschiedlich. Man muss halt selbt sehen, ob es für einen das "Richtige" ist!
 

VielFahrer

Erfahrenes Mitglied
05.11.2017
327
4
Mal ne blöde Frage:
Gibt es eigentlich ein Ratingen für die Genossenschaftsbanken?
Ich weiß schon das dieses auch nicht viel wert ist, aber man könnte zumindest etwas untereinander vergleichen. Oder lassen sich Geno Banken grundsätzlich nicht raten?
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.480
653
Mal ne blöde Frage:
Gibt es eigentlich ein Ratingen für die Genossenschaftsbanken?
Ich weiß schon das dieses auch nicht viel wert ist, aber man könnte zumindest etwas untereinander vergleichen. Oder lassen sich Geno Banken grundsätzlich nicht raten?
Durch den Institutsschutz des BVR ergibt sich nur ein sinnvolles externes Rating für die gesamte genossenschaftlichen Finanzgruppe. Aufgrund dieser Verpflichtung lohnt sich auch der Vergleich nach Risikogesichtspunkten zwischen den einzelnen Instituten wenig. Intern ist es aber natürlich schon so, dass genossenschaftliche Institute mit unterscheidlichen Risiken auch einen entsprechend abweichenden Beitrag in die Sicherungseinrichtung leisten.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.277
Die Großen wie z.B. MüHyp haben ein Rating; die kleinen eher nicht. So zumindest meine Erfahrung beim Lesen der Geschäftsberichte.

Aber was sind Ratings schon wert? Im Fall der Fälle nicht mal das Papier, auf dem sie geschrieben wurden; das konnte man ja schön bei einigen Mittelstandsanleihen beobachten. Und oft ist es auch so, dass die Ratingagenturen erst dann reagieren, wenn das Kind längst in den Brunnen gefallen ist. Und bedingt durch die Kündigungsfristen würde sich das Geld im Zweifelsfall auch gar nicht so schnell auszahlen lassen, wie es dann notwendig wäre. Nach Ratings zu fragen, halte ich deshalb für nicht zielführend in Bezug auf die eigene Entscheidungsfindung.

Wer dem genossenschaftlichen Modell und dem Schutz innerhalb der Gruppe nicht traut, sollte die Finger von GS-Anteilen lassen. Und wer darauf vertraut, dass das System funktioniert und man eine VR-Bank niemals in eine Insolvenz gehen lassen wird, für den ist das eine interessante Anlageform. So einfach ist das.
 
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VielFahrer

Erfahrenes Mitglied
05.11.2017
327
4
Durch den Institutsschutz des BVR ergibt sich nur ein sinnvolles externes Rating für die gesamte genossenschaftlichen Finanzgruppe. Aufgrund dieser Verpflichtung lohnt sich auch der Vergleich nach Risikogesichtspunkten zwischen den einzelnen Instituten wenig.

Danke für die Info.

Wie verhält es sich denn mit den Institutsschutz?

Mal angenommen ich habe Geno Anteile einer VR Bank, das ist ja Teil des Eigenkapitals dieser Bank.
Jetzt fallen ein Haufen Baufinanzierungen aus weil sich die wirtschaftliche Situation in D gedreht hat. Folge: Erstens keine Zinseinnahmen (Gewinne der VR Bank), zweitens keine Rückzahlung der Verpflichtungen (Richtig schlecht weil die Bank auch auszahlungsunfähig wird).

Wie genau wird das denn eigentlich Kompensiert? Normal doch mit den Eigenkapital der Bank, oder? Und was genau macht der Institutsschutz? Der sorgt doch nur dafür das die Sparguthaben zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung gesichert sind, oder?
Mir ist das alles noch nicht so ganz klar.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Danke für die Info.

Wie verhält es sich denn mit den Institutsschutz?

Mal angenommen ich habe Geno Anteile einer VR Bank, das ist ja Teil des Eigenkapitals dieser Bank.
Jetzt fallen ein Haufen Baufinanzierungen aus weil sich die wirtschaftliche Situation in D gedreht hat. Folge: Erstens keine Zinseinnahmen (Gewinne der VR Bank), zweitens keine Rückzahlung der Verpflichtungen (Richtig schlecht weil die Bank auch auszahlungsunfähig wird).

Wie genau wird das denn eigentlich Kompensiert? Normal doch mit den Eigenkapital der Bank, oder? Und was genau macht der Institutsschutz? Der sorgt doch nur dafür das die Sparguthaben zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung gesichert sind, oder?
Mir ist das alles noch nicht so ganz klar.

Als Genosse bist Du wohl Teil des Eigenkapitals. Hier geht es um unternehmerische Beteiligungen, nicht um Sparguthaben
 
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dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.480
653
Wie genau wird das denn eigentlich Kompensiert? Normal doch mit den Eigenkapital der Bank, oder? Und was genau macht der Institutsschutz?
Der Institutsschutz bewirkt letztlich, dass es gar nicht erst zum Entschädigungsfall für die Anleger kommt. Die betroffene Bank wird dann mit den Mitteln aus der Sicherungseinrichtung saniert (=alle rechtlichen Verpflichtungen können erfüllt werden und die Insolvenz ist abgewendet) und in der Folge meist durch ein Nachbarinstitut übernommen.

Du hast richtig erkannt, dass es sich bei Genossenschaftsanteilen jedoch nicht um Spareinlagen sondern eben eine Unternehmensbeteiligung handelt. In der Theorie müsstest Du hier also bis zur Haftsumme bluten (siehe auch die hier diskutierte Thema Nachschusspflicht), d.h. auch Du beteiligst Dich freundlicherweise neben der genossenschaftlichen Sicherungseinrichtung an der Sanierung der Bank.

In der Praxis wird bisher in solchen Fällen aber (insbesondere aus Imagegründen) Kulanz walten lassen. Ein Beispiel hierfür wäre die Berliner Volksbank 1999: Dort wurde sogar noch die Dividendenzahlung aus den Mitteln der Sicherungseinrichtung geleistet.

Der BVR wirbt gerne damit, dass noch nie eine Insolvenz bei angeschlossenen Instituten festgestellt wurde. Seit der Finanzkrise wissen wir aber, dass es bezüglich der Vorstellkraft wirtschaftlicher Entwicklungen keine Denkverbote geben sollte.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.277
Gerade die Finanzmarktkrise hat mich veranlasst, meine Anteile an Genossenschaftsbanken massiv aufzustocken. Hat die Krise doch gezeigt, wie robust die Genossenschaftsbanken aufgestellt sind.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Das stimmt natürlich aber die allermeisten Genossenschaftsbanken, insbesondere die Kleineren, hatten mit den Gründen der Krise auch verhältnismäßig wenig zu tun.

Vorweg: ich bin seit über 30 Jahren mehrheitlich zufriedener VR Kunde und habe mein primäres Konto auch da.

Ob das mit der andauernden Niedrigzinsphase weiterhin so bleibt, halte ich aber für etwas unwahrscheinlicher. Genossenschaftlich organisiert oder nicht, es sind immer noch Banken und die verdienen primär am Geld verleihen - oder halt auch nicht. Das Privatkundengeschäft spielt da auch eine größere Rolle und da könnte der demographische Wandel, gepaart mit doch häufig eher zögerlichem Willen zur Modernisierung, noch ganz massiv einschenken.

Gewiss, es gibt deutlich blödere Ideen sein Geld anzulegen aber die Erkenntnisse aus der Finanzkrise auf die aktuelle Situation zu übertragen, halte ich dann doch für ein wenig gefährlich.
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.320
338
emv.smart-upstart.de
Zur PSD München:

Nur Mitarbeiter von Deutsche Telekom und Deutsche Post bzw. deren Angehörige können Genossenschaftsanzeile zeichnen.