ANZEIGE
Kommt halt immer auf das Gesamtpaket an. Im konkreten Fall hier bin ich einfach nur neugierig.in vielen Betriebsvereinbarungen, ggf. sogar Tarifverträgen, ist bei Auslandsreisen die Reisezeit ausserhalb der normalen Arbeitszeit KEINE als Arbeitszeit zu bezahlende Zeit.
Das ist nichts Neues, damit musste ich mich bereits vor vielen Jahren "abfinden"