Geschäftsreisen: wie ernst nimmt die Firma das Gesetz

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trichter

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.450
3
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oh, es gibt Liberale hier? :D
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.315
1.140
Zurück zur Ausgangsfrage - unsere Firma (großer europäischer Konzern) achtet streng auf die Einhaltung der Arbeitszeitregeln.
 
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E

EVITA

Guest
§ 23 Strafvorschriften ArbZG

(1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen
1.vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder
2.beharrlich wiederholt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
 

sixpack

Erfahrenes Mitglied
03.04.2009
279
0
CGN
Zurück zur Ausgangsfrage - unsere Firma (großer europäischer Konzern) achtet streng auf die Einhaltung der Arbeitszeitregeln.

Der WDR auch, was für die MA zu so tollen Situationen führt wie:

Tag A Zug Köln Münster arbeiten in Münster
Schlafen in Münster, weil die 2 Stunden Zugafahrt erst an Tag B stattfinden dürfen :doh::doh::doh::doh:

Da freut sich die Familie !!

Keiner freut sich darüber, aber es wird mit Argusaugen überwacht :censored: Naja ICH arbeite ja nicht da
 

MUCSEN

Erfahrenes Mitglied
12.06.2009
1.215
3
GVA/BRN
Letztendlich kommt es immer im Einzelfall darauf an, ob die Reisezeit auch als Arbeitszeit gesehen wird.
Eine interessante Abhandlung darüber habe ich auch hier gefunden (Stand 2006):
Dienstreisen - Arbeitsrecht - sueddeutsche.de

Das Urteil bringt nichts Neues. Es bestätigt lediglich eine Rechtslage, die sowohl im Öffentlichen Dienst wie auch in der privaten Wirtschaft schon immer so galt", sagt Ernst Schaller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. "Nach dem Arbeitszeitgesetz sind Fahrtzeiten von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück als Ruhezeiten zu rechnen". Und das gilt auch für Dienstreisen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit.
Weiter im Text werden dann einige Ausnahmen erläutert (Beispiele), wann eine Reisezeit auch Arbeitszeit sein kann, dann gelten auch die erwähnten Regelungen, 11h Pause, 10h Arbeit usw.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.315
1.140
BTW. Arbeitszeitsrechtsverletzungen interessieren auch die BGs sehr und das kann sehr teuer werden!
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Hier eine ältere Entscheidung über die Anrechnung der Reisezeit ohne tarifliche / arbeitsvertragliche Regelung (angestellter Wirtschaftsprüfer mit bundesweiter Reisetätigkeit, Reisezeit bis 2 Stunden / Tag nicht vergütungspflichtig): Jurawelten
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.315
1.140
Letztendlich kommt es immer im Einzelfall darauf an, ob die Reisezeit auch als Arbeitszeit gesehen wird.
Eine interessante Abhandlung darüber habe ich auch hier gefunden (Stand 2006):
Dienstreisen - Arbeitsrecht - sueddeutsche.de


Weiter im Text werden dann einige Ausnahmen erläutert (Beispiele), wann eine Reisezeit auch Arbeitszeit sein kann, dann gelten auch die erwähnten Regelungen, 11h Pause, 10h Arbeit usw.

Sinngemäß gilt wohl, selber fahren=Arbeitszeit, gefahren werden, kommt darauf an.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Sinngemäß gilt wohl, selber fahren=Arbeitszeit, gefahren werden, kommt darauf an.

... was übrigens dazu führen kann, daß unterschiedliche Resultate herauskommen, wenn mehrere Mitarbeiter, für die evtl. nicht die gleichen Regelungen gelten, gemeinsam unterwegs sind. Also z.B. ein leitender Angestellter mit unterstellten Mitarbeitern. Irgendwie seltsam.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.315
1.140
... was übrigens dazu führen kann, daß unterschiedliche Resultate herauskommen, wenn mehrere Mitarbeiter, für die evtl. nicht die gleichen Regelungen gelten, gemeinsam unterwegs sind. Also z.B. ein leitender Angestellter mit unterstellten Mitarbeitern. Irgendwie seltsam.

Nein das Thema leitende hatten wir ja schon, Definition siehe Betriebsverfassungsgesetz.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Der rechtliche Unterschied ist klar. Ich meinte eher das Auseinanderfallen in tatsächlicher Hinsicht, d.h. zwei (oder mehr) Leute machen eigentlich genau dasselbe - von A nach B reisen -, aber wie das abgerechnet wird, fällt auseinander.

Hatte hierbei folgendes Beispiel vor Augen, das macht vielleicht verständlicher, woraus ich hinauswollte: Bin mal mit einem Kollegen von A nach B gefahren, dort ganztägigen Termin wahrgenommen, dann wieder von B nach A gefahren. Fahrzeit einfache Strecke 3 h, hin fuhr der Kollege, zurück ich. Für den Kollegen war das komplett Arbeitszeit, für mich nach dem Wortlaut des Arbeitsvertrages nur der Termin, nach der von mir weiter oben verlinkten BAG-Entscheidung evtl. noch die 2 h überschießende Fahrzeit.
 
Zuletzt bearbeitet:

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
wow, das klingt ja mal echt nach gutem Klima...

Und zum Thema: "gesetzliche" Regelungen für solche Dinge sind vollkommen überflüssig. Diejenigen die für Ihre Firma durch die Gegend fliegen, ordentliche Abschlüsse machen und den Laden (mit) am Laufen halten, werden auch ohne gesetzliche Regelungen nicht in die Sklaverei fallen.


Da stimme ich mit dir vollkommen überein. Solche Gesetze braucht im Grunde niemand. Aber leider gibt es ja die Gattung Cheffe, die dann versucht, sich hierdurch Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Und genau dies sollte einem anständigen Chef dann spätestens auch stinken. :(

Nichts spricht dagegen einen LA auch mal Sonntags wegen einer Frage anrufen zu dürfen. Oder den Flug in C u. F dann auch mal Ruhezeit zu bewerten. Als Chef sollte man aber spätestens dann aufwachen, wenn sich der LA wegen eines anstehenden Scheidungstermines mal für 2h abseilt, oder seinen Psychodoc wegen burn out syndrom wiederholt aufsucht. :censored:
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Als generelle Anmerkung zu diesem ganzen Arbeitszeiteinhaltungskram: Da, wo kein Kläger, da auch kein Richter.

Und solche :censored:, die exakt nach 8 Stunden Arbeitszeit mit einem Hinweis auf das Gesetz den Stift aus der Hand fallen lassen, beschäftigen wir glücklicherweise bei uns nicht. Mir tut jedes Unternehmen leid, welches sich mit solchen Erbsenzählern auseinandersetzen muß.
 
E

EVITA

Guest
Als generelle Anmerkung zu diesem ganzen Arbeitszeiteinhaltungskram: Da, wo kein Kläger, da auch kein Richter.

Und solche :censored:, die exakt nach 8 Stunden Arbeitszeit mit einem Hinweis auf das Gesetz den Stift aus der Hand fallen lassen, beschäftigen wir glücklicherweise bei uns nicht. Mir tut jedes Unternehmen leid, welches sich mit solchen Erbsenzählern auseinandersetzen muß.


Klare Ansage.

Im reinen Dienstleistungsbereich (Kellner, Tänzer, Comedians) ist dies auch nachvollziehbar. Sollte es aber um sicherheitsrelevante Bereiche gehen (da bist du ja zum Glück nicht tätig), sieht es freilich anders aus.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Zurück zur Ausgangsfrage - unsere Firma (großer europäischer Konzern) achtet streng auf die Einhaltung der Arbeitszeitregeln.

Als generelle Anmerkung zu diesem ganzen Arbeitszeiteinhaltungskram: Da, wo kein Kläger, da auch kein Richter.

Und solche :censored:, die exakt nach 8 Stunden Arbeitszeit mit einem Hinweis auf das Gesetz den Stift aus der Hand fallen lassen, beschäftigen wir glücklicherweise bei uns nicht. Mir tut jedes Unternehmen leid, welches sich mit solchen Erbsenzählern auseinandersetzen muß.

Ich finde solche Anmerkungen generell recht interessant, da sie ein Stück deutsches Kulturgut wiedergeben. Die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters wird an der Zeit bemessen die er in der Firma verbringt und grundsätzlich bringt jemand mehr Leistung der 10h im Büro verbringt. Das dies in der Realität nicht so sein muss wissen wir alle. Arbeitgeber erwarten eine zunehmende Flexibilisierung des Mitarbeiters. In diesem Zuge sollten sich Arbeitgeber auch einmal angewöhnen dem Mitarbeiter mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit einzuräumen und ihn mehr an den tatsächlich erbrachten Leistungen zu messen und nicht daran wieviel Stunden er im Büro verbracht hat.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
43
www.vielfliegertreff.de
Die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters wird an der Zeit bemessen die er in der Firma verbringt und grundsätzlich bringt jemand mehr Leistung der 10h im Büro verbringt. Das dies in der Realität nicht so sein muss wissen wir alle. Arbeitgeber erwarten eine zunehmende Flexibilisierung des Mitarbeiters. In diesem Zuge sollten sich Arbeitgeber auch einmal angewöhnen dem Mitarbeiter mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit einzuräumen und ihn mehr an den tatsächlich erbrachten Leistungen zu messen und nicht daran wieviel Stunden er im Büro verbracht hat.

In meinen Arbeitsverträgen stand eigentlich immer, dass ich so viel Arbeitszeit einzusetzen hatte, wie ich benötige, um meinen Job zu erledigen. Wie viel das war, blieb mir überlassen. Bezahlte Überstunden gab es somit selbstverständlich nicht. Dafür es war kein Problem, mal morgens anzurufen und mitzuteilen, dass man heute von zuhause arbeiten würde (ohne dass einem ein Urlaubstag oder sonst was abgezogen wurde). Die Arbeitszeiten waren ebenfalls flexibel, zu Meeting/Konferenzen sollte man natürlich anwesend sein.

Eine Abrechnung nach Zeit finde ich bei eigenverantwortlichen Positionen ohnehin absurd. Letztlich geht es doch, frei nach Kohl, darum, was hinten rauskommt. :)
 

sixpack

Erfahrenes Mitglied
03.04.2009
279
0
CGN
Eine Abrechnung nach Zeit finde ich bei eigenverantwortlichen Positionen ohnehin absurd. Letztlich geht es doch, frei nach Kohl, darum, was hinten rauskommt. :)

Die Gesetzte sind (IMHO) sowieso eher für Leute gemacht die eben NICHT eigenerantwortlich arbeiten und die ggfls. ansonsten von Ihren VOrgesetzt "über den Tisch gezogen" werden.

Wobei mir Schweden dabei den Kulturschock (heilsam) verpasst hat:

Ein Vorgesetzter hat ne Abmahnung bekommen weil sein (untergeordneter) MA ständig Überstunden macht. Die Idee war: wann A Cheff von B ist und B seine Arbeit nicht in den (IIRC) 40h/Woche schafft (im Langfristigen Schnitt), dann ist entweder B unfähig oder A gibt Ihm zuviel Arbeit -> A unfähig.

Seitdem (ist schon ein paar Jahre her) fahre ich die Auffassung hier auch, zumindest vom Arbeitsklima und der produktivität erfolgreich ...
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
43
www.vielfliegertreff.de
Seitdem (ist schon ein paar Jahre her) fahre ich die Auffassung hier auch, zumindest vom Arbeitsklima und der produktivität erfolgreich ...

Es ist ja auch eine Binsenweisheit, dass motivierte Mitarbeiter mehr bringen als solche, die nur gefrustet ihre Arbeitszeit absitzen.

Andererseits gibt es auch wirklich unfähige Mitarbeiter, oder auch solche, die zum Beispiel aus privaten Gründen (Krankheit, Scheidung, anderweitige Belastung) einfach nicht mehr fähig sind, ihre Arbeit optimal zu machen. Die Frage ist, wie man als Chef in diesem Fall verfährt: a) die Defizite des Mitarbeiters selbst durch Mehrarbeit ausgleichen (so ist man selber angeschmiert), b) einen zusätzlichen Mitarbeiter einstellen (sehr teuer, außerdem kann man Klasse nicht überall durch Masse ersetzen), c) den Mitarbeiter ersetzen (evtl. nicht überall erlaubt).
 

sixpack

Erfahrenes Mitglied
03.04.2009
279
0
CGN
Andererseits gibt es auch wirklich unfähige Mitarbeiter, oder auch solche, die zum Beispiel aus privaten Gründen (Krankheit, Scheidung, anderweitige Belastung) einfach nicht mehr fähig sind, ihre Arbeit optimal zu machen. Die Frage ist, wie man als Chef in diesem Fall verfährt: a) die Defizite des Mitarbeiters selbst durch Mehrarbeit ausgleichen (so ist man selber angeschmiert), b) einen zusätzlichen Mitarbeiter einstellen (sehr teuer, außerdem kann man Klasse nicht überall durch Masse ersetzen), c) den Mitarbeiter ersetzen (evtl. nicht überall erlaubt).

Ich ziehe grade bei einem MA a) und b) durch da es sich um etwas nicht durch den MA verschuldetes handelt (Meine Meinung).

Bei kurzfristigen Einschränkungen sehe ich das genauso (Scheidung etc (wobei es ja noch d) gibt, die "Gemeinschaft" trägt die Last)) Wenn es Langfristig mangelnde Leistungsfähigkeit ist muss ich das Gehalt der Leistung anpassen oder bin bei c) (wenn das nicht geht bin ich angeschmiert)