oh, es gibt Liberale hier?![]()
Zurück zur Ausgangsfrage - unsere Firma (großer europäischer Konzern) achtet streng auf die Einhaltung der Arbeitszeitregeln.
Weiter im Text werden dann einige Ausnahmen erläutert (Beispiele), wann eine Reisezeit auch Arbeitszeit sein kann, dann gelten auch die erwähnten Regelungen, 11h Pause, 10h Arbeit usw.Das Urteil bringt nichts Neues. Es bestätigt lediglich eine Rechtslage, die sowohl im Öffentlichen Dienst wie auch in der privaten Wirtschaft schon immer so galt", sagt Ernst Schaller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. "Nach dem Arbeitszeitgesetz sind Fahrtzeiten von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück als Ruhezeiten zu rechnen". Und das gilt auch für Dienstreisen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit.
Letztendlich kommt es immer im Einzelfall darauf an, ob die Reisezeit auch als Arbeitszeit gesehen wird.
Eine interessante Abhandlung darüber habe ich auch hier gefunden (Stand 2006):
Dienstreisen - Arbeitsrecht - sueddeutsche.de
Weiter im Text werden dann einige Ausnahmen erläutert (Beispiele), wann eine Reisezeit auch Arbeitszeit sein kann, dann gelten auch die erwähnten Regelungen, 11h Pause, 10h Arbeit usw.
Sinngemäß gilt wohl, selber fahren=Arbeitszeit, gefahren werden, kommt darauf an.
... was übrigens dazu führen kann, daß unterschiedliche Resultate herauskommen, wenn mehrere Mitarbeiter, für die evtl. nicht die gleichen Regelungen gelten, gemeinsam unterwegs sind. Also z.B. ein leitender Angestellter mit unterstellten Mitarbeitern. Irgendwie seltsam.
wow, das klingt ja mal echt nach gutem Klima...
Und zum Thema: "gesetzliche" Regelungen für solche Dinge sind vollkommen überflüssig. Diejenigen die für Ihre Firma durch die Gegend fliegen, ordentliche Abschlüsse machen und den Laden (mit) am Laufen halten, werden auch ohne gesetzliche Regelungen nicht in die Sklaverei fallen.
ich gehöre zu denen, die Arbeitsplätze versuchen zu erhalten bzw zu schaffen.
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Als generelle Anmerkung zu diesem ganzen Arbeitszeiteinhaltungskram: Da, wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Und solche, die exakt nach 8 Stunden Arbeitszeit mit einem Hinweis auf das Gesetz den Stift aus der Hand fallen lassen, beschäftigen wir glücklicherweise bei uns nicht. Mir tut jedes Unternehmen leid, welches sich mit solchen Erbsenzählern auseinandersetzen muß.
Sollte es aber um sicherheitsrelevante Bereiche gehen (da bist du ja zum Glück nicht tätig),
Sollte es aber um sicherheitsrelevante Bereiche gehen [...], sieht es freilich anders aus.
Als FB gelten für dich natürlich andere Vorschriften. Das konnte ich nicht wissen!
ArbZG - Einzelnorm
Zurück zur Ausgangsfrage - unsere Firma (großer europäischer Konzern) achtet streng auf die Einhaltung der Arbeitszeitregeln.
Als generelle Anmerkung zu diesem ganzen Arbeitszeiteinhaltungskram: Da, wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Und solche, die exakt nach 8 Stunden Arbeitszeit mit einem Hinweis auf das Gesetz den Stift aus der Hand fallen lassen, beschäftigen wir glücklicherweise bei uns nicht. Mir tut jedes Unternehmen leid, welches sich mit solchen Erbsenzählern auseinandersetzen muß.
Die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters wird an der Zeit bemessen die er in der Firma verbringt und grundsätzlich bringt jemand mehr Leistung der 10h im Büro verbringt. Das dies in der Realität nicht so sein muss wissen wir alle. Arbeitgeber erwarten eine zunehmende Flexibilisierung des Mitarbeiters. In diesem Zuge sollten sich Arbeitgeber auch einmal angewöhnen dem Mitarbeiter mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit einzuräumen und ihn mehr an den tatsächlich erbrachten Leistungen zu messen und nicht daran wieviel Stunden er im Büro verbracht hat.
Eine Abrechnung nach Zeit finde ich bei eigenverantwortlichen Positionen ohnehin absurd. Letztlich geht es doch, frei nach Kohl, darum, was hinten rauskommt.![]()
Seitdem (ist schon ein paar Jahre her) fahre ich die Auffassung hier auch, zumindest vom Arbeitsklima und der produktivität erfolgreich ...
Andererseits gibt es auch wirklich unfähige Mitarbeiter, oder auch solche, die zum Beispiel aus privaten Gründen (Krankheit, Scheidung, anderweitige Belastung) einfach nicht mehr fähig sind, ihre Arbeit optimal zu machen. Die Frage ist, wie man als Chef in diesem Fall verfährt: a) die Defizite des Mitarbeiters selbst durch Mehrarbeit ausgleichen (so ist man selber angeschmiert), b) einen zusätzlichen Mitarbeiter einstellen (sehr teuer, außerdem kann man Klasse nicht überall durch Masse ersetzen), c) den Mitarbeiter ersetzen (evtl. nicht überall erlaubt).