Betreuungsleistungen nach EU-Verordnung 261/2004 sind immer fällig bei Flugstreichungen und -verspätungen, wissen nur viele nicht. Darunter fallen hier im Besonderen Hotelübernachtungen und Verpflegung. Dass die Fluglinie dich bis zum gebuchten Ziel (früher oder später) bringen muss, ist ohnehin klar.